Genauso würde ich die Rechtslage interpretieren. Wichtig ist halt, daß Du in irgendeiner Form einen Nachweis hast, daß Du dieses gebrauchte Gerät von genau diesem Händler gekauft hast. Z.B. eine Quittung, wo sein Stempel drauf ist. Er kann ja dann irgendwas vermerken von wegen "gebraucht" oder "keine Gewährleistung", darüber müßte man sich dann nach meinem Verständnis der Rechtslage keine Sorgen machen. Aber irgendwas muß man natürlich schon haben, um im Zweifelsfalle nachweisen zu können, daß dieser Händler einem das Gerät tatsächlich verkauft hat.
Beiträge von BigBlue007
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Ja, da hast Du völlig recht. Wenn ich die Sachen mit Gewinn verkaufen würde, dann wäre das natürlich was anderes. Da könnte man dem FA 100x was von Hobby und privat erzählen, würde dann nicht mehr interessieren.
Aber so ist es halt nicht, denn es ist immer Verlust dabei. Ich erinnere mich spontan nicht daran, jemals ein Gerät mit Gewinn verkauft zu haben. Und selbst wenn unter den dutzenden Geäten mal eins oder zwei dabei wären, wo tatsächlich ein Gewinn herausgekommen wäre: Es ist dann natürlich trotzdem noch ein Unterschied, ob ich mehrere Geräte bei einem Großhändler einkaufe und damit Gewinn mache, oder ein einzelnes im MediaMarkt und damit nur zufällig einen Gewinn erziele, weil ein ebayer die Preise nicht kannte.
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Hab zwar noch keinen Kuli von DC - weder geschenkt noch gekauft - und trotzdem: Alles Gute zum Purzeltag!

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Gabs oder gibts da irgendeinen Engpaß? Und warum so teuer? Ich habe das Teil vor ca. 2 Wochen ganz normal im Nokia-Shop für weniger bekommen... :confused:
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Einen Copyrighthinweis des folgenden Textes spare ich mir, da dieser in exakt dieser Form auf einer Vielzahl von Webseiten zu finden ist. Wird wahrsch. ein Kommentar aus irgendeinem offiziellen Werk sein.
Beim Verbrauchsgüterkauf ist jede von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 475 Abs. 1 BGB-E). Insbesondere kann die Gewährleistungsfrist nicht verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB-E), also auch dann nicht, wenn sich der Käufer damit einverstanden erklärt. Etwas anderes gilt nur bei gebrauchten Waren. Hier ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr erlaubt (§ 475 Abs. 2 BGB-E).
Fazit: Verkauft ein Händler eine gebrauchte Sache, muß er trotzdem 1 Jahr Gewährleistung bieten. Ein eventuell vom Käufer unterzeichneter Wisch, daß er hierauf verzichtet, ist unwirksam.
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Schade, daß ich übers Wochenende kaum hier reinschaue. Die Story um terryfoxirgendwas hätte mich durchaus zum Posten angeregt...

Da die entspr. Threads inzw. geschlossen sind und ich just vor einigen Tagen eine ähnliche Diskussion mit 2 Kumpels hatte, will ich hier mal eine kurze Abhandlung über Händler posten.
Das Hauptmerkmal eines Gewerbetreibenden besteht darin, daß hinter seinem Treiben eine Gewinnerzielungsabsicht steht. Es spielt hierbei keine Rolle, ob jemand z.B. zu Beginn seiner Gewerbetätigkeit Dinge bewußt mit Verlust verkauft, etwa um sich einen Namen zu machen oder weil er davon ausgeht, daß er die Verluste, die er mit dem Verkauf der Warengruppe a) macht, später durch den Verkauf der Warengruppe b) wieder ausgleicht. Solche Strategien kennt man ja auch von den ganz Großen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist aber i.d.R. trotzdem leicht erkennbar.
Wenn jemand wie z.B. ich alle zwei Wochen ein Handy kauft, es benutzt, eventuell einen Testbericht schreibt und das Gerät dann via Bieteforum oder ebay mit Verlust wieder verkauft, dann ist klar erkennbar, daß es sich hier um ein (zwar vielleicht ungewöhnliches und teures, aber eben) Hobby handelt und keinerlei Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die Menge der dabei verkauften Dinge spielt hierbei keine Rolle.
Wenn hingegen jemand irgendwo günstig 3 Geräte kauft und diese mit 5 oder 10 oder wieviel auch immer € Gewinn direkt weiterverkauft, dann steht eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, und dann ist es ein Gewerbe. Und auch hierbei spielt die Menge der Geräte keine Rolle. Wer in seinem ganzen Leben ein einziges Mal 3 Geräte bei einem Großhändler bestellt, um sie weiterzuverkaufen, ist dadurch bereits ein Händler. Wer jahrelang aller zwei Wochen ein neues Gerät als Privatmensch kauft und mit Verlust weiterverkauft, ist trotzdem keiner.
Wenn jemand seine Ware sogar auf einer Webseite anbietet und AGBs hat, dann ist die Sache eigentlich glockenklar. Natürlich ist so jemand Händler und muß dann natürlich ein angemeldetes Gewerbe haben, Rechnungen schreiben und die 24 Monate Gewährleistung anbieten. Eine Kopie der Rechnung des Großhändlers nützt dem Endkunden übrigens gar nichts, da die Ansprüche des GH-Kunden nicht übertragbar sind (und zudem i.d.R. auch nur 12 Monate betragen, da zwischen Händlern andere Gesetze gelten).
Insbes. bei der terryfox-Story stellte sich mir noch die Frage, wie der Mensch eigentlich an GH-Geräte kommt, wenn er doch gar kein Händler ist. Ich vermute mal, er ist durchaus einer, wollte die Geräte aber Quasi-Privat verkaufen, um keine Gewährleistung bieten zu müssen, natürlich aber auch, um keine MwSt. abzuführen. Das ist natürlich eine besonders prekäre Konstellation - angemeldetes Gewerbe, Dinge als Händler einkaufen - womöglich die ausgegebene MwSt. beim FA geltend machen - und privat und ohne Rechnung verkaufen. Auf solche Stories fahren die FAs richtig ab, und das kann nett teuer werden... :eek:

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Ich mache eigentlich keine Unterschiede beim Grüßen (vergesse es zugegebenermaßen oft). Aber WENN ich einen machen würde, dann wüßte ich spätestens nach Deinen Ergüssen hier, warum...

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Ich habe diese Uhr für einen Tag gehabt und ganz schnell wieder weggeschickt. Das Farbdisplay ist ein Witz. Jedes 10 Jahre alte Notebook mit passivem Farbdisplay liefert 10x brilliantere Farben. Die Bilder, die Casio auf der Verpackung und auf der Webseite verwendet, sind eine Frechheit (irgendwo steht allerdings kleingedruckt, daß das Fotomontagen sind).
Mein Rat: Im Laden anschauen und dann Finger davon lassen!
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... eher im Gegenteil. Bei uns hier ist es so, daß wenn Du abends Sperrmüll rausstellst, die Jungs am nächsten Morgen weniger wegzutragen haben, als wenn man es erst morgens rausgestellt hätte. Es ist immer wieder interessant zu sehen, was manche Leute noch so alles gebrauchen können...

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Re: BigBlue007
ZitatOriginal geschrieben von thalabel
Als Raucher haette ich ja ohne Muelleimer, bzw. Ascher nur die Moeglichkeit an einem solchen stehen zu bleiben, da ich mir beim weiterlaufen irgendwann die Finger verbrenne, wenn ich das Ding nicht irgendwo hineinwerfen kann.Stimmt schon, allerdings ist das Stehenbleiben ohne Zweifel gegenüber dem einfach wegwerfen die bessere Alternative...

Trotz intensiven Überlegens komme ich nicht drauf, worauf Du hinaus willst... :confused: