Beiträge von BigBlue007

    Hehe, LOL! :D


    Solltest mal meine Frau hier neben mir wettern sehen... :D


    Ich fürchte, sie hat von der Technik fast mehr Ahnung als ich, insofern trifft das Klischee ausnahmsweise mal nicht zu... :rolleyes: ;)

    Hatte den Stilo schon einige Male als Mietwagen und war eigentlich sehr angetan davon. Die Verarbeitung ist top, die Ausstattung für einen Fiat überdurchschnittlich (was erst recht für die Modelle mit dem Navisystem gelten dürfte), das Handling sehr gut. Da wir selbst zwei Fiats besitzen (Coupe 20V und barchetta) und damit überraschenderweise sehr zufrieden sind, würde ich wohl auch den Stilo nehmen, wenn es um ein Auto dieser Kategorie ginge. Vom äußeren Erscheinungsbild her gefällt er mir fast noch besser als der 147er Alfa. Jedenfalls sind das für mich derzeit die einzigen beiden akzeptablen Fahrzeuge in der Golfklasse, was das Design angeht.


    Legoman: Komisch, aber ich glaube nicht, daß der Stilo in ein öffentliches Verkehrsmittel reinpaßt. Was das wohl bringen soll... :confused: ;) :D

    Zwei Bitten an Dich:


    1. Checke mal bitte Deinen EMail-Account im Büro. Habe Dir schon vor zwei Tagen was geschrieben... ;)


    2. Löchere mich nicht mit dem Accompli. :D Ich habe doch längst schon keinen mehr, sonst hätte ich ja nicht geschrieben "Wer einen hat, kanns mal probieren". Würde es ja selber gerne testen, aber mangels Gerät... :rolleyes: :D

    senderlisteffm:


    Rücktrittsrecht hat man eigentlich zur bei sogen. Haustürgeschäften. Das mit dem Fernabsatzgesetz greift i.d.R. bei sowas wie Online-Handybestellungen nicht, da man hier ja meist einen Vertrag zugeschickt oder -gefaxt bekommt und dann eben doch wieder direkt unterschreibt. Und damit ist Sense mit FernAbsGes.


    @WOC:


    Deine Äußerung verstehe ich nicht so ganz. Wieder mal. Wieso soll der Händler die GG zahlen, wenn ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten will? Der Vertrag kommt doch eh nicht zwischen Händler und Kunde, sondern Netzbetreiber und Kunde zustande. Wenn der Kunde hier was kündigen will, hat der Händler eh höchstens eine Vermittlerrolle, vertragstechnisch gesehen betrifft es ihn aber nicht.

    Aha!?


    Könntest Du das näher erläutern? Ich dachte immer, 128x160 wären auch dann 128x160, wenn man sie auf dem S100 anschaut. Aber vielleicht verstehe ich nur irgendwas nicht... ;)


    edit: Da war einer schneller. Naja, kein Wunder, bei DEM Nic... :rolleyes: ;)

    Erstmal danke. Das Rad ist ja wie gesagt nicht für mich selbst, sondern fürs Frauchen. Insofern geht mir keine Testzeit verloren... :D


    Ich denke, wir werden vorher auch erst nochmal hier in einem lokalen Laden vorbeischauen, was der so hat.

    Moin,


    mein Frauchen bekommt zum Geburtstag ein Fahrrad. Es soll sich hierbei um ein sogen. Crossrad handeln, als 28er.


    Kennt jemand zufällig die Räder der Marke Bikegigant? Ich war erstmals auf ebay auf den Händler gestoßen, der diese Räder vertreibt. Das ganze ist ein offenbar recht großer Laden in Memmingen, wo man auch direkt hinfahren kann.


    Die ebay-Kunden scheinen sehr zufrieden zu sein, über 1000 positive Bewertungen bei 18 negativen oder so. Da man aber immer hört, man solle sich vor noname-Räder in Acht nehmen, bin ich trotzdem nicht so ganz sicher.


    "Bikegigant" jedenfalls gibts offenbar nur bei diesem Händler. Es scheint aber so zu sein, daß das im Prinzip sowas wie OEM-Räder von durchaus bekannten Herstellern sind. Das derzeitige Wunschmodell jedenfalls sieht einem durchaus ordentlichen Markenrad von Conway zum Verwechseln ähnlich, was mich zu der Vermutung verleitet, daß beide beim selben OEM-Hersteller einkaufen - wogegen ja IMHO auch bei Rädern nichts einzuwenden ist. Wahrscheinlich machen das eh viele der etablierten Marken.


    (Der Conway-Direktlink geht leider nicht, es handelt sich um das Modell 9710FS, unter "Cross").


    Hat zufällig jemand Erfahrung mit den Bikegigant-Rädern oder dem Shop an sich?

    Zitat

    Original geschrieben von Tim Truckle
    wobei man dann die juristen fragen müßte: kann man als normaler Benutzer wissen, daß wenn irgendwo Schulversion (etc) draufsteht, man davon ausgehen kann , daß für mich als nicht Schulbesucher (etc) die Nutzung ebenjener Version illegal ist...


    Ich denke, das kann man auch beantworten, ohne Jurist zu sein. Ein runder Aufkleber auf einer Verpackung, der aussieht wie ein Werbeaufkleber des Händlers, impliziert keinerlei rechtliche Bindungen.


    Wenn es so einfach wäre, dann bräuchten sich die Softwarehersteller keine Mühe mit verklebten und verschweißten Softwareverpackungen und umständlich ausgedrückten Lizenzbedingungen zu machen. Dann würde z.B. ein weiterer Aufkleber "Kopier das nicht!" ausreichen, um juristisch sicher ein Kopieren der Datenträger zu verbieten... :D


    Nee, so einfach geht das nicht. Es hat schon seinen Grund, warum die CDs in einer separaten Hülle sind, bei deren Öffnen ich explizit die abgedruckten Lizenzbedingungen akzeptiere. Das, was DA steht, ist bindend. Aber ganz sicher kein ruder Aufkleber außen auf der Packung.