Beiträge von BigBlue007

    Das ist IMHO auch nicht so, jedenfalls steht das nirgends wirklich festgeschrieben.


    Zu diesem Thema gibt es derzeit wohl noch eine recht diffuse Rechtssprechung - so wirklich festgelegt hat der Gesetzgeber diesen Punkt wohl nicht.


    Ich persönlich würde in jedem Falle zumindest dann auch die Versandkosten zu mir hin zurückverlangen, wenn diese deutlich über den tatsächlichen Kosten mit der jeweiligen Spedition lagen. Wenn der Händler z.B. ein Paket mit DHL verschickt hat, das selbst mich als Privatmensch nur 5,90 kostet, er aber 15,- Versandkosten berechnet hat, dann würde ich diese auf jeden Fall zurückverlangen. Wie genau da im Zweifelsfalle vor Gericht die Chancen aussähen, weiß ich nicht.

    Re: Vielleicht liegt es daran...


    Zitat

    Original geschrieben von verstraht_er73
    Angela Merkel war in der FDJ u.a. Sekretärin für Agitation und Propaganda an der Akademie der Wissenschaften der DDR.


    Au ja - jetzt wird DIE Keule ausgepackt - wie geil!!! :top:


    Wie blöde kann man sein...


    Gerade fällt mir auf, dass in Deinem Usernamen ein l fehlt... :D

    Re: Ihr könnt ..


    Zitat

    Original geschrieben von verstraht_er73
    "Veruteilt nicht die, die anders denken im Ansatz.
    Sondern die, die denken, das sie denken"


    Unbekannter Toter Dichter 1834 !!!!!!


    Der muss dermaßen unbekannt sein, dass man das Zitat nicht mal mit Google findet... :eek: :D


    Davon abgesehen: Die Bild hat der mit Sicherheit auch nicht gelesen - sonst wäre er nicht auf so nen schlauen Spruch gekommen... :D


    *scnr*

    Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Nicht unbedingt Sinnlos, allerdings sollte man schon etwas Ahnung von der Materie haben wenn man so einen Thread startet.


    Offenbar liest er ja die Bildzeitung. Das sollte doch eine hinreichende Voraussetzung sein, oder? :D

    Zitat

    Original geschrieben von caman
    Nein, du hast überhaupt kein Recht etwas im Laden umzutauschen, das ich alles eine freiwillige Sache.


    Im MediaMarkt nicht, denn der wirbt mit dem 14-tägigen Rückgaberecht. Dieses ist zwar in der Tat ein freiwilliges Angebot, aber da sie dieses nun mal unterbreiten, müssen sie es dann auch machen.

    Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Hui, das ist aber sehr viel Halbwissen hier, ich orientiere mich lieber daran, was die Gerichte sagen:
    http://www.shopbetreiber-blog.…-als-neu-verkauft-werden/


    Das größte Halbwissen hast Du dann offenbar selbst, wenn Du ein Urteil eines AG irgendwo in der Pampa als gottgegebene Wahrheit hinnimmst... :D Hättest Du die von Dir verlinkte Seite bis zum Ende gelesen, hättest Du erkannt, dass bereits dort gesagt wird, dass dieses Urteil für andere Fälle, insbes. auch für andere Produktarten, absolut nichts aussagt. Und das tut sie auch für den dort behandelten Fall schon nicht - ein anderer Richter oder die nächsthöhere Instanz hätten genausogut auch gegenteilig entscheiden können.


    Vielleicht war hier auch einfach nur die IMHO völlig überzogene Forderung des Kunden nach einem Preisnachlass von 100 Euro der Grund, warum die Richterin so entschieden hat. Hätte der Kläger einen angemessenen Betrag (IMHO so ca. 10% des Neupreises) eingeklagt, wäre er vielleicht mit einem Sieg da raus marschiert. Und dass es um ein 1000-Euro-Handy ging (die 100 Euro also nur 10% waren), glaube ich kaum.

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Nur: Nenne mir einen einzigen Grund einen Käufer (zusätzlich zu ggfs. nötigen Unstimmigkeiten, Mahnungen und Verwarnungen) auch negativ zu bewerten, der nicht alleine in dem persönlichen Grund nach "Rache" begründet ist und der - vor allem - einen auch nur irgendwie erkennbaren Sinn und Vorteil für den aktuellen oder zukünftige Verkäufer hätte.


    :confused:


    Ich habe doch in meinem Posting zwei Beispiele (Kaffeemaschine und Handy "mit Gebrauchsspuren" genannt. Reicht das nicht? Und es ist ja wohl genauso legitim, andere VERkäufer vor Käufern zu warnen, deren Vorstellungen nichts mit einer Artikelbeschreibung zu tun haben, wie es natürlich legitim ist, Käufer vor Verkäufern zu warnen, die Schrott oder gar nichts verschicken.

    Zitat

    Eben - es gibt keinen objektiv sinnvollen Grund weil man sich Käufer im Ggs. zu Verkäufern nicht aussuchen kann und die Bewertungen daher keinerlei "Warnfunktion" erfüllen können.


    Das ist nicht richtig. Ich kann z.B. Bieter unterhalb einer bestimmten Prozentzahl positiver Bewertungen ausschließen, sei es durch die ebay-Funktionen, die es hierfür m.W. gibt, wie auch durch entsprechende Hinweise im Auktionstext.

    Also ich halte von dem ganzen auch nix. Es müssen beide Seiten negativ bewerten können - oder keine. Das Problem, dass manche Käufer aus Angst vor Rachebewertungen zutreffende negative Bewertungen nicht abgeben, ist zwar natürlich vorhanden, ist aber hinzunehmen. Jetzt umgekehrt zu sagen, dass ein Käufer, da er ja "nur bezahlen" braucht, per se nichts machen kann, was eine negative Bewertung rechtfertigt, ist Unsinn.


    Mal ein Beispiel; ich habe gerade folgenden Fall an der Backe, wo man mal wieder merkt, dass das Ganze System inkl. PayPal in erster Linie für den Käufer arbeitet. Ich habe eine Kaffeemaschine verschickt, die möglicherweise (möglicherweise aber auch nicht) auf dem Transport beschädigt wurde. Der Käufer hat die Verpackung um einige Füllstoffe erleichtert von der Post prüfen lassen, die zu dem Schluss kam, dass die Innenverpackung nicht ausreichend sei. Dummerweise hat der Käufer dann den Fehler gemacht, das Paket von der Post automatisch an mich schicken zu lassen.


    Die Innenverpackung entspricht nicht dem, wie ich das Teil verschickt habe. Hätte die Post die komplette Innenverpackung gesehen, wäre sie sehr wahrscheinlich zu dem Schluss gekommen, dass die Verp. i.O. war. Viel entscheidender ist aber, dass das Ganze mit der Übergabe an die Post für mich zunächst mal kein Thema mehr ist. Der Käufer hätte beweisen müssen, dass ich eine unzureichende Verpackung verwendet habe und der Schaden dadurch entstanden ist. Das kann er jedoch nicht, und jetzt erst recht nicht mehr, da das Paket ja wieder hier steht.


    PayPal nahm auf die Meldung des Käufers hin ohne jegliche Prüfung eine vorläufige Einbehaltung vor. Nur gut, dass ich keine anderen Auktionen laufen hatte, wo einer mit PP hätte zahlen können. Bei weiteren Verkäufen biete ich PP ab sofort nicht mehr an. Wie die an ihr Geld kommen, falls sie für den Käufer entscheiden, können sie dann zusehen... :D


    Lange Rede kurzer Sinn: Dieser Käufer hätte selbstredend eine negative Bewertung verdient. Stattdessen wird er mich nun wahrsch. negativ bewerten können, ich jedoch darf ihn nicht negativ bewerten.


    Das mag jetzt nicht unbedingt ein alltägliches Beispiel sein, zeigt aber im Grundsatz doch, dass der Käufer durchaus eine Menge anderer Dinge als einfach nur bezahlen machen kann, die eine Bewertung (und eben möglicherweise auch eine negative) rechtfertigen. Im einfachsten Fall braucht es einfach nur um ein Handy zu gehen, wo im Text steht "leichte Gebrauchsspuren", und der Käufer gibt dann eine negative Bewertung ab, weil die zwei kleinen Kratzer auf der Rückseite seiner völlig unmaßgeblichen Meinung nach schlimmer sind als das, was man bei "leichten Gebrauchsspuren" hätte erwarten können.


    Sorry, aber ich habe im Laufe der Jahre gerade beim Verkauf von Handys schon zu viele wirklich bescheuerte ebay-Käufer kennengelernt, als dass ich es gutheißen könnte, dass man ab sofort ein negatives Käufergebahren nicht mehr negativ bewerten können darf.