Was meinst Du? RTL2? Ich schaue auf RTL2 "24". Ansonsten wüsste auch ich nicht, was man auf RTL2 schauen könnte, da hast Du recht.
Beiträge von BigBlue007
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Da bist Du leider nicht ganz up to date.
Natürlich werden auch im Kabel HD-Sender übertragen. Nachdem seit Anfang des Jahres endlich auch Unity Premiere HD einspeist, sollte flächendeckend überall, wo ein digitaler Kabelanschluss verfügbar ist, zumindest Premiere HD empfangbar sein. Inwieweit Pro7/Sat1-HD und Discovery HD in Kabelnetzen verfügbar ist, weiß ich nicht.Vielleicht ist Dein Problem ja ein ganz anderes:
ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Ein kleiner Hinweis. Die Kabelbox oder ein Kabelreceiver ist nicht zwingend erforderlich, wenn man ein TV-Gerät mit CI-Schacht besitzt. Einfach das Alpahcrypt-Classic-Modul (nicht das Light-Modul, das kann in der Regel kein KDG entschlüsseln) von Mascom kaufen und man kann über das TV-Gerät empfangen. Mal abgesehen vom Preis für das Modul ist man frei vom Premierezertifikat. Man kann zum Beispiel die lästige Kindersperre deaktivieren, was bei einem Kabelreceiver nicht möglich ist. Bei mir funktioniert es einwandfrei (Löwe Xelos TV-Gerät).
Abgesehen von Deinem gibt es am Markt de facto so gut wie kein Gerät mit eingebautem oder nachrüstbarem DVB-C-Receiver. Neben Loewe gibts die Module wohl nur noch bei B&O und Metz. Wobei die Frage ist, ob die Module dann wenigstens auch HDTV-tauglich sind - zumindest bei einem LCD oder Plasma sollte das Nachrüstmodul, soweit verfügbar, schon HDTV-tauglich sein. Vielleicht ist Deines ja nicht HDTV-fähig, und deswegen empfängst Du die HD-Sender nicht? Dass z.B. Pro7/Sat1-HD jeweils ein eigener Kanal wären, wenn sie denn in Deinem Kabel verfügbar wären, und nicht etwa auf den vorhandenen Kanalplätzen von Pro7 und Sat1 ab und zu in HD ausgestrahlt werden würde, ist Dir aber bekannt, oder?Dabei fällt mir ein, dass es wohl auch von Sony einen LCD mit DVB-C-Tuner gibt - ob der auch HDTV-tauglich ist, weiß ich nicht.
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Erstaunlich, dass das hier noch jemand diskutiert. Ich dachte, BB fände schon seit mehreren Staffeln im Wesentlichen außerhalb jeglichen öffentlichen Interesses statt. Ich meine - die erste Staffel, da gabs auch in meinem Bekannten- und Kollegenkreis einige Leute, die sich das streckenweise angeschaut haben. Will mich da selbst gar nicht ausnehmen. Aber das war doch dann ganz schnell wieder vorbei. Ich kenne heute keinen mehr, der das noch schaut. Aber ein paar scheints doch noch zu geben...

Und ich komme mir schon schlecht und zur untersten Unterschicht gehörend vor, wenn ich "Ich bin ein Star - holt mich hier raus" gucke - und sogar lustig finde...

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Schön, dass die 1.1.3 so überhaupt nichts mitzubringen scheint, was mich auch nur im Mindesten interessieren würde... :top:
- SMS an mehrere Empfänger: Brauche ich genau 1x im Jahr: Am 01.01. nachts.

- Lokalisierung in Maps: Tolles Feature. Ich kann mich selber lokalisieren. Brauche ich ständig. Vielleicht kann mich auch Apple lokalisieren? Sehr geil - absolut unverzichtbar für die "Wer nichts zu verbergen hat" und "Broadcast yourself" - Generation. :p
- Desktop selbst anordnen: Mir reicht es, die Icons nach meinen Vorlieben anzuordnen. Alles andere sorgt nur für Verwirrung.

Wenn die FW irgendwann gehackt sein sollte, ziehe ich sie mir natürlich auch drauf. Wenn nicht, dann nicht. Wayne interessierts...

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Zitat
Original geschrieben von Kaske
Ist doch normal, bei Hardware Upgrades auch nichts anderes, wenn von einem Tag auf den anderen mehr Speicher oder schnellerer Chip verbaut wird.
Ja, bei einem HARDWARE-Upgrade. Aber das ist doch nicht dasselbe wie ein FIRMWARE-Upgrade. Nenne mir EINEN anderen Hersteller, der für Firmwareupgrades Geld verlangt. Die von manchen Herstellern von Windows-Mobile-Geräten gelegentlich verlangten Gebühren bei einem Upgrade auf eine neuere OS-Version (z.B. WM5 auf WM6) mal außen vor gelassen, weil hierbei auch für den Hersteller tatsächlich Lizenzkosten anfallen, wenn Altgeräte, die mit einem älteren OS ausgeliefert wurden, auf eine neuere OS-Version aktualisiert werden. -
Zitat
Original geschrieben von Kaske
Wieso?
Wo ist da das Problem?
Falls Du mich meintest: Ein Firmwareupdate (auch wenn es neue Funktionen mitbringt) zu verkaufen, ist für meine Begriffe Abzocke vom Allerfeinsten. Insbesondere dann, wenn das Produkt ab sofort mit diesen neuen Funktionen zum selben Preis wie vorher verkauft wird. -
Zitat
Es gibt etwas neues für den iPod Touch: Fünf neue Anwendungen für den per WiFi mit dem Internet kommunizierenden iPod. Jeder seit heute verkaufte iPod-Touch wird damit ausgeliefert: Mail., Aktienkurse, Wetter, Notizen, Landkarten. Wer schon einen hat, bekommt die neue Software für 20 US-Dollar als Upgrade.
Ich weiß, es gab Derartiges bei Apple schon mal, aber trotzdem (oder gerade deswegen): Die haben ja wohl richtig schön den Arsch offen... :eek: :flop: -
Das setzt aber voraus, dass irgend jemand anderes das Erbe antritt und auszahlen kann...

Der Bruder wäre aber natürlich in der Tat schön blöde, wenn er auf der Grundlage eines geschätzten Preises, von dem aber klar ist, dass dieser bei einem tatsächlichen Verkauf nicht erzielt werden kann, seiner Schwester die Hälfte davon ausbezahlt. Andererseits gibt es natürlich auch keine andere Grundlage, auf der man den Betrag, den er an die Schwester (und ggf. weitere Erben) auszahlen müsste, errechnen könnte. Vor allem dann nicht, wenn er offenbar vorhat, das Haus selbst zu nutzen und nicht zu verkaufen. Letzterer Fall wäre natürlich einfach, weil dann der tatsächliche Verkaufserlös genau der Betrag wäre, der aufzuteilen wäre.
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Re: Was sagt die Schätzung eines Hauses durch einen Gutachter aus?
ZitatOriginal geschrieben von frst_bizzmarck
Nun meine Frage:
Der Gutachter muss doch das Haus auf den Wert schätzen, den es auf dem Markt erziehlen wird, oder etwa nicht?
Nein. Der tatsächliche Wert einer Immobilie hat nichts damit zu tun, was man tatsächlich dafür bekommt, wenn man sie verkauft.ZitatWas für eine Bedeutung hätte den sonst die Schätzung?
Frei nach dem Motto:
"Das Haus hat einen Wert von 1.000.000 Euro, aber auf dem Markt bekommen sie maximal 500.000 Euro."
Das Beispiel ist zwar überzogen, aber im Prinzip richtig.ZitatIn welchem Verhältnis stehen Schätzungswert und "tatsächlicher Marktwert" zueinander?
Wenn Du mit "tatsächlicher Marktwert" den Betrag meinst, für den man das Haus letztlich loswird, nachdem zum Schätzpreis keiner kaufen wollte und man dann immer weiter runtergehen musste: Im Prinzip in keinem.Im Prinzip ist das wie mit der Schwackeliste für Autos. Mit der kannst Du Dir zwar prima ausrechnen, was Dein Auto EIGENTLICH Wert ist. Wenn Du aber Pech hast und eine Mühle fährst, die einfach keine Sau haben will, weil die Karre halt einfach das letzte Schrottteil ist, dann nützt Dir der Restwert lt. Schwacke relativ wenig. Es muss sich ja auch jemand finden, der diesen Betrag zahlt. Und dazu kann man ja nunmal niemanden zwingen.

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Hmm, alles ein bissi kompliziert...
Hab nochmal wegen dieses Expressbriefs genauer nachgesehen. Ich selbst habe "Expressbrief" noch nie benutzt, allerdings scheint es in der Tat so zu sein, dass dieses Teil nichts anderes ist als ein Einwurfeinschreiben, bei dem halt einfach die Zustellung am nächsten Tag garantiert wird und das bis 500 Euro versichert ist. Dass der Zusteller im Zweifelsfalle einfach behaupten kann, er habe ein Einwurfeinschreiben tatsächlich eingeworfen, ist eine grundsätzliche Schwachstelle beim Einwurfeinschreiben, aber daran ist wohl leider kaum etwas zu rütteln.Es gibt für den Expressbrief dann gegen Aufpreis noch die Möglichkeit der eigenhändigen Zustellung, hier hätte der Empfänger dann unterschreiben müssen. Das wäre natürlich die wesentlich bessere Option gewesen - hätte aber wie gesagt Aufpreis gekostet.
Leider sehe ich daher nun doch keine Möglichkeit mehr, gegen die Post vorzugehen. Auf den ersten Blick bliebe m.E. dann doch nur der harte Weg, nämlich der, den Verkäufer damit zu konfrontieren, dass er offenkundig gewerblich handelt (was beim Verkauf von mehreren identischen, neuen Artikeln kaum widerlegbar ist) und er daher in der Pflicht war bzw. ist, die Anlieferung der Ware sicherzustellen. Hierfür ist ein Einwurfeinschreiben, und ergo auch der Expressbrief, nicht geeignet, da hier kein Nachweis darüber möglich ist, dass einen die Ware wirklich erreicht hat.
Das Problem ist nur, dass er ja EIGENTLICH durchaus eine solche geeignete Versandmethode (Hermes) angeboten hatte und erst nach Rücksprache mit dem Käufer, weil der es offenbar schneller haben wollte als mit Hermes, per Expressbrief versandt hat.
Ich stecke nun nicht soo tief in den juristischen Details drin, als dass ich wüsste, ob ein Händler nach Absprache und mit Zustimmung des Käufers eine Versandart wählen kann, bei der die Zustellung nicht beweisbar ist und der Gefahrenübergang auf den Käufer trotzdem (aufgrund der Vereinbarung mit dem Käufer) nach erfolgtem - und hier ja auch beweisbaren - Versand auf den Käufer übergeht. Ich vermute aber, dass das durchaus möglich ist. Und WENN das so ist, dann wäre es leider eigene Schuld, dass man sich auf diese Versandart eingelassen hat.
Dass ich von jemandem, der als "privater Verkäufer" 1000 Turbo-SIMs bei ebay reinstellt, grundsätzlich nichts gekauft hätte (nichtmal via PayPal), dazu sage ich jetzt mal nix...
Zumal in diesem Falle der Verkäufer ja offenbar wirklich etwas verschickt hat (hoffentlich wären auch wirklich die 3 Turbo-SIMs dringewesen, wenn der Umschlag denn angekommen wäre). So gesehen möchte ich fast von einer gerechten Strafe aufgrund aktuer Dummheit sprechen - auch wenn diese den Betroffenen anders ereilte, als man es eigentlich erwartet hätte... 