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Original geschrieben von ChickenHawk
Weil Du als Mieter derjenige bist der (s)einen Anspruch auf Mietminderung/Mängelbeseitigung/fristlose Kündigung geltend machen will.
Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen.
Wenn sich umgekehrt der Vermieter dann gegen die Mietminderung wehren will, muss er beweisen, dass ich keinen Grund für die Mietminderung hatte - also z.B. durch ein zunächst von ihm selbst zu zahlendes Gutachten.
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Und bei uns in D gilt nun mal der Grundsatz, dass der der etwas will dies auch beweisen muss.
Richtig. Und wer will hier was? Der VERMIETER! Er will nämlich für die von ihm vermietete Mietsache den vereinbarten Mietzins haben. Und wenn sich die Mietsache nicht im vereinbarten bzw. einem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet, bekommt er halt weniger Miete. Und wenn er die volle Miete will, dann muss er beweisen, dass sich die Mietsache im vereinbarten bzw. dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet.
Überleg doch mal - das Prinzip der Mietminderung würde doch ad absurdum geführt, wenn der Mieter erst ein Gutachten einholen müsste, um zu beweisen, dass der im Recht ist.
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Und wenn man sich seiner Sache so sicher ist, dass man beweisen kann das man selbst nicht Schuld hat, dann kann man doch auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken, zahlen muss das im Endergebnis ja auch der Vermieter.
Ja, KÖNNTE man. Muss man aber nicht.
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Blöd nur wenn das Gutachten dann nicht so ausfällt wie gewünscht.
Ja, das wäre dann in der Tat blöd. Vor allem dann, wenn das Gutachten vom Vermieter in Auftrag gegeben wurde - dann wäre es nicht nur blöd, sondern auch nicht gänzlich unerwartet...
Glücklicherweise ist natürlich auch ein Gutachten kein Teil der 10 Gebote und kann daher angefochten werden - was natürlich für beide Seiten gilt. Deshalb ist eine Rechtsschutz wie gesagt Pflicht.