Re: Re: Re: Bilder aufhängen - Frage an die Heimwerker
ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Darüber habe ich gerade auch nachgedacht. Wir haben z.Bsp. den Fall, das wir nicht in Fließen bohren dürfen/wollen, da es sich um eine Mietwohnung handelt.
Das ist aber Unsinn. Das Bohren von Löchern - auch im Bad und in die Fließen - gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann vom Vermieter nicht verboten werden. Eine entspr. Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam.
Streiten könnte man in diesem speziellen Falle allenfalls darum, ob das Bohren von Löchern im Bad, um dort Bilder aufzuhängen, auch noch als bestimmungsgemäß durchgeht, da Bilder im Bad, naja, sagen wir mal eher ungewöhnlich sind. Natürlich darf man Löcher in die Fließen bohren, aber halt auch nur soviel, wie man üblicherweise für Badinstallationen braucht.
Für Fliesen eignet sich allerdings dieses Klebezeugs, was Du inzw. auch entdeckt hast, hervorragend.