Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von clown28
    aber genau das weißt Du doch nicht. Wer sagt denn, dass ein Gericht der Ansicht des Mieters gefolgt wäre?


    Welcher Ansicht ein Gericht folgt, weiß man vorher NIE. Aber wenn ich die Miete mindere, dann bin ich mir sicher genug, um mich mit der Angelegenheit notfalls auch vor ein Gericht zu begeben. Wenn ich mir umgekehrt sicher bin, vor Gericht kein Recht zu bekommen, brauche ich auch die Miete nicht mindern.

    Das ist halt leider das Problem bei vielen Leuten - sie sind viel zu wenig streitbar, haben oftmals wenig Ahnung von ihren Rechten und knicken beim ersten bösen Brief vom vermeintlich allmächtigen Vermieter/Inkassounternehmen/wemauchimmer ein. Für mich persönlich ist so eine, ich nenne es mal überspitzt "Lebenseinstellung", regelmäßig völlig unverständlich...

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    Original geschrieben von Elke2002
    Auf der oben verlinkten Seite steht doch, dass man schon nach 2 vergeblichen Nachbesserungsversuchen die Möglichkeit der Rüchgabe hat?


    Das hat aber mit der von Dir genannten Garantiezeit nichts zu tun. Hierbei geht es um die gesetzliche Gewährleistung - das ist was völlig anderes. Und wenn man bei den bereits durchgeführten Reparaturen nicht nachweisen kann, dass man hierbei die Gewährleistung in Anspruch genommen hat bzw. nehmen wollte, besteht ein großes Problem schon mal alleine darin, dass der Händler argumentieren könnte (und wahrsch. ergibt sich das sogar aus den ausgestellten Reparaturbelegen), dass die bisher durchgeführten Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie durchgeführt wurden. Diese Argumentation mag innerhalb der ersten 6 Monate nicht ziehen, danach aber durchaus, denn nach diesen 6 Monaten muss der Kunde, der die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen will, beweisen, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.

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    Original geschrieben von jdf
    BigBlue007: War das an mich gerichtet?


    Natürlich - an wen sonst? ;)

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    Wenn ja, wie kommst Du darauf, dass ich bereits nach kurzer Zeit mit 2 MM im Rückstand war? Das Gegenteil war nämlich der Fall, die Geschichte zog sich sehr lange hin, ich minderte nur um 10 % der Kaltmiete und der Mieterverein hatte mir geraten weiter zu mindern, obwohl der Vermieter sagte er akzeptiere die Mietminderung nicht. Als dann nichts mehr kam dachte ich erst er hätte es doch akzeptiert, bis dann plötzlich ohne Vorwarnung die fristlose Kündigung ins Haus flatterte. Dass sowas passieren kann, darauf hatte mich der beratende Anwalt in keinster Weise hingewiesen (wenn er es getan hätte wäre es sicher nicht soweit gekommen, weil ich dann wohl keine Mietminderung gemacht hätte).


    OK, dann stellen sich aber zwei andere Fragen: Warum hast Du den Zustand, der Dich zur Mietminderung veranlasst hatte, dermaßen lange hingenommen? Ich meine, das müssen bei 10% Minderung ja 20 Monaten gewesen sein. IMHO ist das Mittel der Mietminderung NICHT dafür vorgesehen, die Miete über einen derart langen Zeitraum dauerhaft zu senken. Vermutlich wird auch der Berater beim Mieterbund nicht davon ausgegangen sein, dass sich das ganze so lange hinzieht.


    Davon abgesehen: Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist im Grunde genommen erstmal nur eine Willensbekundung - sie bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigung auch berechtigt war. Eventuell hätte man ja auch nochwas machen können.

    Re: Re: Re: Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner


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    Original geschrieben von Elke2002
    Wieso? Die Garantiezeit beträgt nunmal 2 Jahre.


    Das mag sein. Allerdings lassen sich aus der Garantie ja keinerlei Wandlungsansprüche herleiten. Aufgrund der Garantie hast Du lediglich einen Anspruch auf das, was in den Garantiebedingungen steht, und da steht sicher nix von "nach 10 Nachbesserungen bekommen Sie ein neues Auto". ;)

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    Dafür gibt es Zeugen.


    Das wäre hilfreich. Allerdings steht selbst dann immernoch das verlinkte BGH-Urteil im Weg.

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    Außerdem ist es imho nichtmal sicher, ob es wirklich an den "Kurzsstrecken" liegt (s.o.).


    Das stimmt natürlich - danach sieht es in der Tat aus. Trotzdem bist Du hier deutlich zu schnell unterwegs. Du fragst bereits jetzt, auf was für einen Benziner die Leute einen Anspruch hätten. Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Jedenfalls NOCH nicht. Denn zunächst mal müsste man ja erstmal durchkriegen, dass der Händler den Wagen überhaupt erstmal zurücknimmt. Von alleine wird er das nicht machen. Erst, wenn das durch wäre, könnte man sich darüber unterhalten, was es danach dann für ein Wagen werden soll. Einen "Anspruch" auf ein bestimmtes Modell gibt es so oder so nicht - wenn der Händler den Wagen zurücknähme, würde man sich dann halt was anderes aussuchen. Aber wie gesagt - so weit ist es ja nun noch nicht mal ansatzweise.


    Wichtig wäre jetzt vor allem erstmal, dieses Ansinnen nachweisbar, also schriftlich beim Händler geltend zu machen, und zwar vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren.

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    Ziemlich sarkastisch - bei dem Preis...


    Ist mir auch schon passiert, von daher: Kein Sarkasmus - reiner Pragmatismus... :D

    Eine Mietminderung, bei der man nach kurzer Zeit mit 2 kompletten Monatsmieten im Rückstand ist, ist allerdings auch sehr heftig, wenn man bedenkt, dass empfohlene Mietminderungen je nach dem, um was es geht, so im Bereich von 5 bis max. 25% liegen. Da muss man schon ziemlich lange mindern, um auf 2 Monatsmieten zu kommen.


    Mal was ganz anderes: Welchen Vorteil hat Eurer Meinung nach eigentlich ein Mieterbund gegenüber einer deutlich günstigeren RSV? Die Frage ist ernstgemeint. Ich war früher auch mal im Mieterbund, jetzt aber schon länger nicht mehr. Eine RSV deckt ja auch Mietgeschichten ab. OK, so Sachen wie Nebenkostenabrechnung checken. Aber das kann ich eigentlich auch alleine.

    Aufgrund des von StebuEx verlinkten Urteils dürften die Chancen, hier eine Wandlung bzw. Tausch zu erwirken, gegen Null gehen. Erst Recht nach dieser langen Zeit. Die Nachweisführung, dass der Händler nicht darauf hingewiesen habe, dass der Wagen ab und zu mal "ausgefahren" sein will, läge IMHO beim Käufer - und das dürfte praktisch unmöglich sein.


    Fazit: Auch zum Lebensabend zu noch was gelernt. ;)