Beiträge von BigBlue007

    Ich persönlich würde es immernoch genauso sehen, wie Thomas4711 geschrieben hat.


    Übrigens ist es (IMHO erst seit diesem Jahr) so, dass man bei einem Wechsel zu einer PKV nicht nur aktuell, sondern über die letzten drei Jahre hinweg über der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss. Ich hatte Anfang des Jahres mal mit einem Wechsel zu einer PKV geliebäugelt und musst dies dabei feststellen. Kommt bei mir leider nicht ganz hin (waren nur 2 Jahre).


    Hinzu kommt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter immer höher werden. Wobei ich z.B. bei der HUK mit meinen 35 Jahren immernoch ca. 150 Euro pro Monat günstiger liegen würde. Wenn sie mich denn nehmen würden... ;)

    Stiftung Warentest ist IMHO für die Tonne. Wann immer die irgendwas testen, wovon ich selbst Ahnung habe, ist der Test Tünnef. Wird daher bei den meisten anderen Tests nicht anders sein.


    Die grundsätzlichen Leistungen der Pflichtkrankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben, soo große Unterschiede kann es da per se gar nicht geben. Dass ich als Mitarbeiter einer anderen Versicherung (steckt bei der_Aachener ja schon im Namen... :D ) nicht unbedingt die IKK empfehlen würde, ist aber auch klar. Das ist ungefähr so, wie wenn ich jedem sage "Lass bloß die Hände weg von Dell/Toshiba/FSC/...-Notebooks und kaufe ein ThinkPad"... :D Das sage ich ja auch in der Tat jedem, trotzdem baut natürlich der eine oder andere Hersteller durchaus auch mal ein nettes Gerät (ok, eher selten, und IMMER schlechter als ThinkPads :D ).


    Meine Mutter war seit Jahren bei der BKK. Nie krank gewesen. Jetzt ist sie Anfang des Jahres zur IKK gewechselt, weil der Beitragsunterschied bei ihrem Gehalt bereits einen 3-stelligen Betrag pro Monat ausmacht. Seit ca. 1 Monat liegt sie im Krankenhaus: Gallengangkrebs. Hat eine Riesen-OP (9h) bei einem Spezialisten auf diesem Gebiet hinter sich, kommt wahrsch. auch alles wieder i.O.. Man könnte sagen, die IKK hat in diesem Falle die absolute Arschkarte gezogen - trotzdem gabs zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Diskussionen, wie z.B., dass sie die OP auch woanders hätte machen lassen können, wo es nicht 400km entfernt ist. Alles absolut kein Problem.


    Bei freiwilligen Privatversicherungen gibt es mit Sicherheit deutliche Unterschiede, bei den Pflichtversicherungen dagegen sind diese vernachlässigbar; alles andere ist Stimmungsmache der teureren Kassen.

    Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Ich beabsichtige zu kommen


    Huii - ein Mobilfunk-Urgestein, wie es urgesteiniger eigentlich gar nicht mehr geht - welche Ehre... :eek:


    Keine Sorge wegen der Sitzgelegenheiten - wir bauen notfalls einen kleinen Thron für Dich, und dieser komische Newbie, der wo seit gestern hier mitschreibt, kann notfalls auch stehen... :D:D

    Moin moin,


    folgende Frage an die Krankenkassenexperten unter Euch:


    meine Freundin war während des Studiums über die Eltern bei der Barmer mitversichert. Diese Mitversicherung läuft zum 25. Geburtstag (der war in diesem Fall am 27.05.) bekanntlich aus. Sie rief daher vor einigen Wochen bei der Barmer an und vereinbarte, dass ab dem 27.05. eine studentische Krankenversicherung läuft. Zwischenzeitlich ergab sich nun, dass sie zum 01.06.2007 (also morgen) ein Arbeitsverhältnis aufnimmt. Also vor ein paar Tagen wieder bei der Barmer angerufen und Bescheid gegeben, dass das mit der studentischen Versicherung nur vom 27.05. bis 31.05. (also 4 Tage) laufen soll und sie dann ab 01.06.2007 eben Angestellte ist. Daten vom Arbeitgeber gleich mit übermittelt, soweit also alles ok.


    Da die Barmer mit 14% nun nicht unbedingt zu den günstigen KKs gehört, hat sie unter Berücksichtigung der 2-monatigen Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei der Barmer zum 31.07.2007 gekündigt. Die Barmer lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass eine 18-monatige Kündigungsfrist bestünde. Die Begründung hierfür liegt mir leider erst morgen vor (das Schreiben wurde an die Adresse ihrer Eltern geschickt). Ich nehme aber stark an, dass sie entweder den Abschluss der studentischen Versicherung oder die Mitteilung der Daten des Arbeitgebers ab 01.06. als neue Mitgliedschaft werten und somit zunächst diese 18 Monate Kündigungsfrist einzuhalten sind.


    Frage: Ist das so korrekt? Ich wäre ja eigentlich davon ausgegangen, dass die Mitversicherung über die Eltern de facto auch schon als Mitgliedschaft gewertet wird und daher die Umstellung auf die studentische Versicherung bzw. jetzt zum 01.06. auf die normale Arbeitnehmer-Pflichtversicherung immer nur eine Art Statuswechsel ist, nicht aber einer Neuanmeldung gleichgestellt ist.


    Sollte dies aber tatsächlich so sein, dann wäre Plan B, dass man die Willenserklärung hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, die meine Freundin ja durch die Übermittlung der Daten des Arbeitgebers ausgesprochen hat, innerhalb von 14 Tagen widerrufen können sollte. Es bliebe dann nur der Neuvertrag ab 27.05. über die studentische Versicherung übrig, aus der sie ja durch die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit automatisch rauskommt. Sie wäre ja wahrscheinlich eh nicht verpflichtet gewesen, sich als Arbeitnehmer dann weiter über die Barmer zu versichern, d.h. hätte sich auch gleich für eine andere KK entscheiden können. Der Barmer die Daten des Arbeitgebers mitzuteilen, war dann zugegebenermaßen sicher etwas ungeschickt, aber da diesbzgl. wie gesagt IMHO ein Widerrufsrecht existieren sollte, ist das Kind da ja noch nicht in den Brunnen gefallen.


    Seht Ihr das auch so, oder ist da ein Denkfehler drin?

    Die Verwendung zugegebenerweise durch Dich nicht erahnbarer Begriffe wie "Leitung" oder "Smileys" in der Suche fördert völlig überraschenderweise die meisten Antworten auf Deine Fragen ans Tageslicht. Kurzfassung: Smileys gehen tatsächlich nur manuell, Leitungsanzeige ist bei e+ - Geräten immer an und lässt sich nur durch halblegale, hier nicht dískutierte Methoden deaktivieren. Wegen Stummschaltung lies die anderen Threads mal, aber ich wüsste nicht, dass das per Tastendruck geht.