Nur um das Thema mal upzudaten (bzw. ein Neues aufzuwerfen):
Es hat sich inzw. ein Nachmieter gefunden, der die Wohnung - samt Küche
- und auch ansonsten so, wie sie ist, direkt nach unserem Auszug übernimmt. Das war sowieso ganz erstaunlich - auf die Anzeige haben sich innerhalb 24h fast zwei Dutzend Leute gemeldet - hätte ich im Leben nicht gedacht... :eek:
Der neue Mietvertrag ist auch schon unterschrieben. Was mir dabei sofort aufgefallen ist: Auch dieser enthält wieder eine zeitlich starre Fristenregelung bzgl. der Schönheitsreparaturen. Im Prinzip mehr oder weniger wortwörtlich derselbe Text wie hier weiter vorn gepostet. Ich verstehe das irgendwie nicht so recht... ich meine... wenn ich Vermieter wäre, ich würde sowas doch mitkriegen, wenn sich die Rechtslage in so einem ja doch nicht ganz unwichtigen Punkt ändert. Warum findet man dann trotzdem immernoch diese unhaltbare Regelung in aktuellen Mietverträgen? :confused:
Ansonsten ist der neue Vertrag auf den ersten Blick ok, nur noch ein weiterer Punkt fiel mir ins Auge (den hat der VM auch handschriftlich bei "Sonstiges" hingepinselt): Im Falle von Reparaturen bzw. Instandsetzungen an der vorhandenen Einbauküche müsse der Mieter auf eigene Kosten eine Fachfirma beauftragen. Quasi auch wieder eine Küchenfrage, aber diesmal völlig anders: Ist das wirklich haltbar? Die Küche gehört - in diesem Falle nun wirklich eindeutig und unzweifelhaft
- zur Mietsache. Wenn daran jetzt irgendwas kaputt geht (z.B. der Geschirrspüler oder der Herd), und es ist nicht gerade Eigenverschulden offensichtlich bzw. nachweisbar, ist dann tatsächlich der Mieter zahlungspflichtig?
edit: Ich habe dazu eben selbst schon mal gegoogelt. Es ist wohl so, dass der VM durch eine sogen. Kleinreparaturklausel den Mieter an Reparaturen an der Küche (oder auch anderen, zur Mietsache gehörenden Dingen) mit max. 75 Euro pro Fall beteiligen kann, wobei es außerdem gemäß einer BGH-Entscheidung einen im Mietvertrag festgelegten jährlich Deckelungsbetrag geben muss. Voraussetzung dafür sei, dass diese Beträge im Mietvertrag auch genannt werden. Eine pauschale Aussage, nach der Reparaturen an z.B. der Küche grundsätzlich vom Mieter zu zahlen sind, scheint unwirksam zu sein.
Andere Meinungen?