ZitatOriginal geschrieben von Divinho
Richtig, der alte Irrglaube. 14-Tage Frist gilt nur bei Onlinegeschäft.
Da bist Du bei mir nun leider falsch. Das kannst Du nicht wissen, weil Du hier noch nicht soo lange dabeibist...
Du darfst jedenfalls beruhigt davon ausgehen, dass MIR keine solche Irrtümer unterlaufen... ![]()
ZitatQuizfrage:
Wegen Irrelevanz gestrichen. ![]()
Zum Thema: Bei Mobilfunkverträgen ist es absolut üblich (und ich habe dies auch eben gerade nochmal in meinem letzten im T-Punkt abgeschlossenen Vertrag geprüft), dass diese innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden können. Gleiches gilt z.B. auch für Kredit- und Finanzierungsverträge, Leasingverträge usw. usf.. Voraussetzung zumindest mit Blick auf Mobilfunkverträge ist lediglich, dass der Vertrag bzw. die dahinterstehende Leistung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht in Anspruch genommen werden durfte.
Es mag nun sein, dass diese Verlängerungsverträge diesbzgl. anders behandelt werden als Neuverträge; hierzu müsste der TE halt einfach mal auf seinen Vertrag schauen.