ZitatOriginal geschrieben von dominiks
OK, jetzt ist denke ich klar, was Du meinst. Das ist ebenfalls äußerst naiv zu denken, dass die Ermittlungsbehörden nicht über die Uni an Deine IP-T-COM-Adresse kommen würden. Die Uni ist in so einem Falle auch eine Art von PRovider (nur eben im Rahmen von Bildungszwecken) und rückt Deine IP raus, da die Uni beide IP-Adressen am jeweiligen ende des VPN-Tunnels kennt.
Das ist genau der Punkt, den viele offenbar nicht verstehen. Rein technisch gesehen tritt man selbst mit einem Fon-Router de facto auch als "Provider" auf. Der Unterschied zur Uni, zur Telekom oder zu welcher Firma auch immer ist halt nur der, dass bei diesen Einrichtungen keiner (auch keine Staatsanwaltschaft) auf die Idee käme, den technisch Verantwortlichen dieser Firma hochzunehmen, weil ja offenkundig ist, dass ein Dritter, der den Zugang über diese Firma nutzt, der eigentlich Schuldige ist. Man wird also von vornherein auf diese Firmen "lediglich" mit dem Anspruch zugehen, die Daten des eigentlichen Nutzers herauszurücken.
Wenn aber eine Privatperson seinen Anschluss via Fon teilt, dann macht ihn das zwar wie gesagt rein technisch auch zu einer Art Provider, nur interessiert das im Zweifelsfall halt keine Sau.
Erst hinterher kann man (hoffentlich) belegen, dass man selbst nicht der Täter war.