Wenn man das Ganze übrigens zu Ende denkt, kommt man dann letztlich wieder bei der Diskussion an, wo wir gerade im Kreditkartendaten-Thread sind, und es wird deutlich, warum es so emminent wichtig ist, dass das Vorgehen der Behörden in diesem Fall für rechtswidrig erklärt wird.
Die Vorratsdatenspeicherung ist für sich genommen ja erst einmal noch gar nicht soo schlimm, wie manche vielleicht denken (was natürlich nicht bedeutet, dass man nicht trotzdem dagegen sein sollte). Denn diese betrifft ja tatsächlich nur reine Verbindungsdaten, d.h. es wird gespeichert, wer mit welcher IP-Adresse wann online war, bzw. bei Telefongesprächen, wer mit dem wann und wielange telefoniert hat. Ausdrücklich nicht gespeichert werden dagegen Inhaltsdaten der jeweiligen Kommunikation, d.h. es werden natürlich keine Telefongespräche oder eMails gespeichert, genausowenig wird gespeichert, wer welche Webseiten oder andere Dienste im Internet aufgerufen oder was er von dort runtergeladen hat.
Somit lässt sich aus den gespeicherten Daten allein also grundsätzlich kein Beweis für irgendeine Straftat konstruieren, nicht einmal für "Lappalien" wie den illegalen Download von Musik oder Filmen aus Tauschbörsen, weil die gespeicherten Verbindungsdaten ja keine Rückschlüsse darauf zulassen (dürfen), dass jemand überhaupt mit einer Tauschbörse verbunden war, geschweige denn was er von dieser heruntergeladen hat. Um gegen jemanden juristisch vorzugehen, ist es also auch weiterhin nötig, ihm nachzuweisen, was er denn nun genau gemacht hat. Die Spürhunde in den Tauschbörsen, die mittracken, welche IP dort was anbietet, sind also weiterhin nötig, um jemanden tatsächlich was Illegales nachzuweisen; einfacher wird halt "nur" das nachträgliche Feststellen, wem die IP gehörte.
Verbindet man jetzt den Gedanken über die Vorratsdatenspeicherung mit dem, was die Polizei da in Halle Tolles geleistet hat, dann ergibt sich hingegen ein ganz anderes Bild. Sollte dieses Vorgehen rechtens sein, dann bekommt die Polizei anhand der in Zukunft möglicherweise gespeicherten Daten ein ganz hervorragendes Mittel an die Hand, um die Kommunikation eines jeden Bürgers ohne jeden Anfangsverdacht zu untersuchen. Wenn z.B. nachts um 4 jemand eine DoS-Attacke startet, dann steht mal eben jeder, der nachts um 4 online war, unter Generalverdacht.
Solange das bisherige Prinzip unseres Rechtsstaates erhalten bleibt, das besagt, dass um gegen eine Person polizeilich zu ermitteln, ein konkreter Anfangsverdacht gegen diese Person vorliegen muss (Ausnahme mit streng umrissenen Regeln: Rasterfahndung), ist die Vorratsdatenspeicherung gar nicht soo schlimm, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Denn auch das Vorhandensein der hierbei gespeicherten Daten ändert nichts daran, dass die Behörden gegen eine Person einen Anfangsverdacht haben müssen, der NICHT aus diesen Daten stammt, um diese Daten dann zwecks Verifizierung zu prüfen.
Wird jedoch das Vorgehen der Hallenser Polizei im Nachhinein für rechtens befunden, dann geht damit - und natürlich dann erst recht zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung - ein gutes Stück des Rechtsstaats den Berg herunter.
Und wenn wir dann irgendwann in 100 Jahren mal herausgefunden haben, dass die Amis ihre Twin Towers selbst haben einstürzen lassen (ich sag nur "24"...
), dann wissen wir, wem wir all das zu verdanken hatten... 