Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    so recht er möglicherweise vom juristischen Standpuntk aus haben mag (vermag ich nicht zu beurteilen), das Totschlagargument "Geschichte" (damit dürfte ja die NS-Zeit gemeint sein) hier anzuwenden disqualifiziert ihn in meinen Augen.


    Finde ich nicht. Zumal ich diesen Vergleich hier weiter oben auch selbst schon bemüht habe. ;) Soo weit hergeholt ist er auch gar nicht - es ist ja nunmal ein Fakt, dass Deutschland im letzten Jahrhundert zwei Phasen von Polizeistaat (Hitlerdeutschland und DDR) erlebt hat. Das hat mit Hitler, WW2 und wasweißichwas ja zunächst mal nichts zu tun, sondern ist halt ein historischer Fakt, an dem es nichts zu rütteln gibt. Das Einbringen dieses Vergleiches ist zwar zugegebenermaßen in der Tat oft geeignet, eine Diskussion zu schrotten, aber ein Automatismus ist das genausowenig, wie das hier in Frage stehende Delikt per se das Aushebeln rechsstaatlicher Prinzipien erlaubt.

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    Er unterstellt mit dem letzten Satz latent, dass Behörden mehr oder minder auch mißbräuchlich mit ihren Möglichkeiten umgehen werden.


    Was ein naheliegender Schluss ist, da sie dies ja bereits getan haben (und da ist das hier ja auch nicht das einzige Beispiel).

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    Auch der erste Vergleich hinkt ein wenig. Bei der Sperrung eines Stadtteils werde ich in meinen Möglichkeiten der Bewegungsfreiheit etc. pp. stark eingeschränkt. Das vermag ich bei der Kreditkartenaktion nicht zu erkennen.


    Du musst wirklich langsam versuchen, das dahinterliegende juristische Grundprinzip zu verstehen, ansonsten hats keinen Sinn.

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    Original geschrieben von HappyDay989
    [...] "Meister Anker" (war in den späten 1960ern eine Feld-Wald-und-Wiesen-Marke)


    "Meister Anker" war damals und ist auch heute noch die Uhren-Hausmarke des Quelle-Versands.

    iPhone reizt mich z.B. Null, da die Usability eines Handys ohne Tastatur gleich Null ist, wie ich inzw. aus zahlreichen Versuchen gelernt habe. Nicht alles, was zusammenwächst, gehört auch zusammen... ;) Dennoch wird Apple sicher den Handymarkt revolutionieren - nur halt ohne mich... ;)

    Same here - für die Vitrine (die ich gar nicht habe) definitiv zu "schade". Ein herrliches Gerät für den täglichen Gebrauch - ohne Reue natürlich nur für Leute brauchbar, die es gewohnt sind, mit ihren Handys ohnehin sorgsam umzugehen und sie z.B. nicht zusammen mit Schlüsseln o.dgl. in der Hosentasche transportieren.

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    Original geschrieben von NoTeen
    Vielleicht können wir uns auch einfach darauf einigen, daß die eigentliche Intention, mit der der Thread gestartet wurde, längst hinfällig ist


    Ja, das können wir - zumal ich ja auch erst beim Thema "Fehlende Rechtsgrundlage" eingestiegen bin.

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    Rechtlich sieht es so aus, daß man erst ihre Namen hätte haben müssen, um sie ausfindig machen zu dürfen.


    So kann man das ja nun auch nicht sagen. Eine normale, rechtskonforme Ermittlung heißt ja nicht, dass man den Täter von Anfang an kennt. Es heißt aber in jedem Falle, dass erstmal irgendein Delikt bekannt geworden sein muss, auf welches hin dann ermittelt wird, wers gewesen sein könnte. In diesem Fall hier lag jedoch kein Anhaltspunkt dafür vor, dass irgend jemand eine Straftat begangen haben könnte - außer halt, dass es eine Webseite mit illegalen Inhalten gab.


    Die Polizei kann ja auch nicht loslaufen und ermitteln, welche Käufer von Fleischermessern namentlich bekannt sind, um anschließend zu ermitteln, ob von diesen Leuten möglicherweise jemand einen anderen mit diesem Fleischermesser erstochen hat, und zwar ohne dass man irgendwo eine Leiche mit Fleischermesser im Bauch gefunden hätte. ;)


    Wenn Du in diesem Land z.B. als Frau zur Polizei gehst und sie um Schutz vor Deinem Mann bittest, weil Du diesen für potentiell gewalttätig hälst und Angst hast, dass er Dir was tut, zeigen die Dir den Vogel und sagen, sie können erst was tun, wenn bereits ein Delikt vorliegt.


    Das Prinzip ist dabei genau dasselbe - Strafverfolgung ist halt nunmal erst dann möglich, wenn eine Straftat vorliegt.

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    Daß Rechtssysteme an solchen Dingen scheitern können, die durch die Legislative eigentlich konkretisiert werden müßten, empfinde ich persönlich im Worst Case als schmerzhaftes Scheitern des Rechtssystems.


    Keineswegs. Es ist ein prinzipbedingtes Herangehen, welches Du zu akzeptieren hast. Denn das Problem ist, dass Du ein anderweitiges Handeln nicht an ganz bestimmte, konkrete Straftaten koppeln kannst, sondern dieses dann für alle Straftaten gelten müsste. Bedeutet für den vorliegenden Fall, dass wenn diese Vorgehensweise korrekt war, der Staat in Zukunft das Recht hat, uns alle jederzeit und in jeder Form, die der Staat für richtig hält, dauerhaft daraufhin zu überprüfen, ob sich irgend jemand etwas zuschulden kommen lässt. Und sowas ist dann eben keine rechtsstaatliche Demokratie mehr, sondern ein Polizeistaat.


    Wie gesagt - ich kenne das aus eigener Erfahrung; hat durchaus nicht nur Nachteile. Aber das müssen dann bitteschön alle (bzw. die Mehrheit) so beschließen und durch entsprechendes Wahlverhalten kundtun. Sowas hatten wir z.B. 1932 schon mal - ist ja nicht so, dass die Deutschen keine Übung darin hätten, sich selbst einen Polizeistaat zu wählen. Aber bis es soweit ist, kann und darf so etwas nicht funktionieren.


    Versagen täte übrigens nicht das Rechtssystem unseres, sondern das desjenigen Landes, in welchem die fragliche Webseite zu finden war. DEREN Behörden wären nämlich dafür verantwortlich, den Betreiber der Seite zu ermitteln, Geldeingänge zu prüfen und diese Daten dann den entsprechenden Behörden der Länder zur Verfügung zu stellen, aus denen die Zahlungen kamen. Dass das in vielen Ländern so nicht funktioniert, mag bedauerlich sein, kann aber nicht dazu führen, dass wir hier unsere rechtsstaatlichen Prinzipien aufgeben - und zwar auch um den Preis, dass dabei Leute unentdeckt bleiben, die Kinderpornographie, illegale Audio- und Videotracks, Bombenbauanleitungen oder wasweißichwas kaufen.