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Original geschrieben von NoTeen
Vielleicht können wir uns auch einfach darauf einigen, daß die eigentliche Intention, mit der der Thread gestartet wurde, längst hinfällig ist
Ja, das können wir - zumal ich ja auch erst beim Thema "Fehlende Rechtsgrundlage" eingestiegen bin.
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Rechtlich sieht es so aus, daß man erst ihre Namen hätte haben müssen, um sie ausfindig machen zu dürfen.
So kann man das ja nun auch nicht sagen. Eine normale, rechtskonforme Ermittlung heißt ja nicht, dass man den Täter von Anfang an kennt. Es heißt aber in jedem Falle, dass erstmal irgendein Delikt bekannt geworden sein muss, auf welches hin dann ermittelt wird, wers gewesen sein könnte. In diesem Fall hier lag jedoch kein Anhaltspunkt dafür vor, dass irgend jemand eine Straftat begangen haben könnte - außer halt, dass es eine Webseite mit illegalen Inhalten gab.
Die Polizei kann ja auch nicht loslaufen und ermitteln, welche Käufer von Fleischermessern namentlich bekannt sind, um anschließend zu ermitteln, ob von diesen Leuten möglicherweise jemand einen anderen mit diesem Fleischermesser erstochen hat, und zwar ohne dass man irgendwo eine Leiche mit Fleischermesser im Bauch gefunden hätte. 
Wenn Du in diesem Land z.B. als Frau zur Polizei gehst und sie um Schutz vor Deinem Mann bittest, weil Du diesen für potentiell gewalttätig hälst und Angst hast, dass er Dir was tut, zeigen die Dir den Vogel und sagen, sie können erst was tun, wenn bereits ein Delikt vorliegt.
Das Prinzip ist dabei genau dasselbe - Strafverfolgung ist halt nunmal erst dann möglich, wenn eine Straftat vorliegt.
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Daß Rechtssysteme an solchen Dingen scheitern können, die durch die Legislative eigentlich konkretisiert werden müßten, empfinde ich persönlich im Worst Case als schmerzhaftes Scheitern des Rechtssystems.
Keineswegs. Es ist ein prinzipbedingtes Herangehen, welches Du zu akzeptieren hast. Denn das Problem ist, dass Du ein anderweitiges Handeln nicht an ganz bestimmte, konkrete Straftaten koppeln kannst, sondern dieses dann für alle Straftaten gelten müsste. Bedeutet für den vorliegenden Fall, dass wenn diese Vorgehensweise korrekt war, der Staat in Zukunft das Recht hat, uns alle jederzeit und in jeder Form, die der Staat für richtig hält, dauerhaft daraufhin zu überprüfen, ob sich irgend jemand etwas zuschulden kommen lässt. Und sowas ist dann eben keine rechtsstaatliche Demokratie mehr, sondern ein Polizeistaat.
Wie gesagt - ich kenne das aus eigener Erfahrung; hat durchaus nicht nur Nachteile. Aber das müssen dann bitteschön alle (bzw. die Mehrheit) so beschließen und durch entsprechendes Wahlverhalten kundtun. Sowas hatten wir z.B. 1932 schon mal - ist ja nicht so, dass die Deutschen keine Übung darin hätten, sich selbst einen Polizeistaat zu wählen. Aber bis es soweit ist, kann und darf so etwas nicht funktionieren.
Versagen täte übrigens nicht das Rechtssystem unseres, sondern das desjenigen Landes, in welchem die fragliche Webseite zu finden war. DEREN Behörden wären nämlich dafür verantwortlich, den Betreiber der Seite zu ermitteln, Geldeingänge zu prüfen und diese Daten dann den entsprechenden Behörden der Länder zur Verfügung zu stellen, aus denen die Zahlungen kamen. Dass das in vielen Ländern so nicht funktioniert, mag bedauerlich sein, kann aber nicht dazu führen, dass wir hier unsere rechtsstaatlichen Prinzipien aufgeben - und zwar auch um den Preis, dass dabei Leute unentdeckt bleiben, die Kinderpornographie, illegale Audio- und Videotracks, Bombenbauanleitungen oder wasweißichwas kaufen.