Du müsstest irgendwo nach einer Definition dieser "5-Jahres-Garantie" suchen, also diese besagten Allgemeinen Garantiebedingungen.
edit: Das ist ja ein lustiger Laden. Die schreiben zwar was von dieser 5-Jahres-Garantie gemäß ihren "Allgemeinen Garantiebedingungen", diese jedoch finden sich nirgends; der Link aus dem AGB-Text geht nur auf den relativ nichtssagenden Text, den Du weiter oben schon reinkopiert hast.
Wie das jetzt rechtlich zu beurteilen ist, d.h. die sich der Umfang einer vom Hersteller gegebenen freiwilligen Garantie definieren ließe, wenn der Hersteller sie selbst nicht definiert, weiß ich allerdings nicht. Hier wären dann die Herren DaFunk und Co. gefragt... ![]()
So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass in einem solchen Falle die Regelungen des BGB zur Sachmängelhaftung analog anzuwenden sind.
