Die Frage war insofern ja nicht unberechtigt, da es a) ja tatsächlich auch von BenQ-Siemens selbst ein kostenloses Programm (MPM) gibt, welches er inzw. ja offenbar auch zum Fliegen gebracht hat, und weil b) andere Hersteller (Nokia, Sony Ericsson usw.) ja ebenfalls kostenlose Software zur Verwaltung ihrer Handys mitliefern. Wenn man dann irgendwas Spezielles machen will, was mit der Werkssoftware nicht möglich ist, kann man ja immernoch ein 3rd party Programm kaufen.
Beiträge von BigBlue007
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Original geschrieben von NoTeen
Deine Ausführungen verhindern jegliche weitere Diskussion, da jeder, der gegen Pädophile argumentiert, möglicherweise gleich mit Freuds Doppelmoralkeule erschlagen wird.
Da könnte man natürlich entgegenhalten, dass jedem, der diese Aktion wegen ihrer fragwürdigen Rechtsgrundlage mißbilligt, von Manchem hier latent unterstellt wird, er sei nicht für ein rigoroses Vorgehen gegen diese Art von Tätern.ZitatEbensowenig glaube ich, daß der Thread zu irgendeinem Ergebnis führen wird.
Das sowieso nicht. Was sollte das auch für ein Ergebnis sein? Letztlich gehts hier nur darum, Argumente auszutauschen, nicht darum, alle auf eine Linie zu bringen.
ZitatDarüberhinaus jedoch verlieren wir uns in Begrifflichkeiten des Rechtssystems, die mit der Sache an sich nichts mehr zu tun haben.
Siehst Du, und genau das ist der Punkt, den Du und einige andere hier nicht verstehen: Es geht bei dieser ganzen Sache ganz im Gegenteil AUSSCHLIESSLICH um das, was Du "Begrifflichkeiten" nennst, eben um die Frage, ob das Vorgehen legal und auf den Grundlagen des Rechtsstaates stattfand. Völlig irrelevant in dieser Diskussion ist vielmehr das Ergebnis dieser Aktion.ZitatEs ist leider so, wie es jemand bereits beschrieben hat (ich meine, es war DaFunk): Das, was wir moralisch als korrekt oder "gut" empfinden, ist nicht immer das, was wir auf dem Rechtsweg erreichen können. Denn auf dem Rechtsweg wird mal versehentlich ein Antrag verspätet eingereicht, oder ein Beweismittel wird nicht zugelassen, oder die Beweise wurden illegal beschafft. Und schon geht die "moralische Gerechtigkeit" in den Lokus und der offensichtliche Täter lacht dem Staatsanwalt ins Gesicht, weil man ihn wegen einfacher Verfahrensfehler nicht verknacken kann.
Richtig. Und damit muss man - auch damit wiederhole ich mich - in einem Rechtsstaat nunmal leider leben.ZitatMeine persönliche Meinung als Laie ist, daß - vorausgesetzt, der Ablauf war der, der uns in den Medien vermittelt wurde (Behörden fragen an, Banken prüfen 22 Mio. Kreditkarten, Banken geben 322 Datensätze an die Behörden) - die Sache weder Datenschutz- noch Verfahrensrechtlich grobe Mängel aufweist.
Die "Mängel" wurden hier im Thread nun wahrlich in aller Ausführlichkeit genannt...Zitat
Ja, vermutlich werden in einigen Jahren noch ganz andere Dinge gescannt. Aber mal ganz ehrlich: Den ersten Schritt zu diesem "Datenschutzdrama" haben - zumindest in Deutschland - die Bürger ganz alleine getan, indem sie bei allen möglichen Punkte-Sammelaktionen ihre Daten hinterlassen haben, nur um ein paar cent im Jahr zu sparen oder alle fünf Jahre eine Koziol-Schüssel als Prämie zu erhalten.Komischerweise hört man beim Thema Payback&Co niemals eine solche Welle durchs Forum gehen.
Weil nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist. Denn bei diesen Dingen hat man ja immerhin noch selbst entschieden, dass man die jeweilige Datensammlung und -verarbeitung akzeptiert.Zu Deiner Frage wegen der Rasterfahndung: Das "Raster" war hier schlicht und ergreifend das Merkmal "Besitzt mind. 1 Kreditkarte".

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Gerichtsstand ist natürlich Deutschland.
Falls er zwischendurch nichts unternommen hat, was eine Verjährung gehemmt hätte (er also z.B. schon früher einmal einen Mahnbescheid an Dich zugestellt hat), dann ist die Forderung per 31.12.2004 (bzw. nach damaliger Rechtssprechung IMHO sogar schon seit 31.12.2003) verjährt. In diesem Falle bräuchtest Du im Grunde gar nichts weiter machen - außer natürlich gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen.
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Original geschrieben von Pitter
Was wäre denn, wenn z.B. bei mehreren Pädophilen in unserem Lande vor dieser Aktion entsprechende Unterlagen zur Nutzung dieses Angebotes gefunden wurden?
Was ist das denn für eine bescheuerte Frage??Damit WÄRE dann ein Anfangsverdacht gegen GENAU DIESE PERSONEN gegeben gewesen, der dazu berechtigt hätte, GEGEN GENAU DIESE PERSONEN zu ermitteln.
Dass dies nicht der Fall war, saugt sich keiner aus den Fingern, sondern ergibt sich aus den offiziellen Verlautbarungen.
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Nein, tut es nicht - ich erklärs - extra für Dich - zum dritten Mal: ES GEHT NICHT UM EINE GELDBUSSE!
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Nur um das für alle nochmal zu wiederholen: Die eigentliche Geldbuße für die 11km/h zu schnell habe ich bezahlt, weil ich diesen Fehler natürlich eingesehen habe. Nur sehe ich halt nicht ein, warum ich eine Gerichtsgebühr zahlen soll, weil ich eine Frist versäumt habe, über die ich nie informiert wurde. Es geht nicht um die 40 Euro, sondern ums Prinzip.
Ich muss in absehbarer Zeit in der Tat nicht in die Schweiz. Und selbst wenn: Das Fahrzeug war damals wie gesagt ein Mietwagen, d.h. übers Kennzeichen bin ich nicht zu identifizieren. Ich war in der Vergangenheit durchaus desöfteren in der Schweiz. Es kam so gut wie nie vor, dass sich überhaupt mal jemand meinen Ausweis angeschaut hat, und wenn, dann halt auch wirklich nur angeschaut und mich gefragt, was ich in der Schweiz machen möchte - noch nie hat jemand meinen Namen in den Computer eingegeben. Und sicherlich gibt es neben mir noch zwei, drei andere Deutsche, die irgendwas (zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt) nicht bezahlt haben; es wird also sicher nicht so sein, dass ein Grenzer meinen Namen liest, und es sofort "klick" macht - "Mensch, der BB007, der muss doch noch 60 Franken zahlen"...
Und notfalls könnte ich den Betrag im Fall der Fälle natürlich auch gleich zahlen - die nehmen dort unten m.W. so ziemlich alles an Karten, was es gibt.Das Risiko scheint mir also extrem gering, und schlimmstenfalls müsste ich halt den Betrag einfach dann nachzahlen - und das ja wie gesagt auch nur, wenn ich tatsächlich in absehbarer Zeit in die Schweiz fahren würde, was extrem unwahrscheinlich ist.
Das Einzige, was ich nochmal checken muss, ist, ob die tatsächlich keine Möglichkeit haben, hier was einzutreiben. In der FAQ im radarfalle-Forum steht nämlich geschrieben, dass es zw. der CH und D ein Polizeigesetz gibt. Aus §37 desselben geht hervor, dass die halt scheinbar doch Möglichkeiten haben, in D Amtshilfe zu bekommen. Inwieweit sich das mit der ansonsten ja weit verbreiteten Meinung deckt, die CH könne hier keine Bußgelder eintreiben, bzw. inwieweit dieser § überhaupt den hier in Frage stehenden Betrag abdeckt (bei dem es sich ja wie gesagt nicht um die eigentliche Geldbuße, sondern "nur" um eine Gerichtsgebühr handelt), wäre noch zu prüfen.
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Vielleicht hat hier jemand eine Idee zu folgendem Problem, welches möglicherweise ja auch in anderen (nicht nur in der VW-) FSEs auftritt.
Ich habe mir fürs Auto (Passat mit Standard-FSE, also nicht die Premium) als Zweithandy ein S75 besorgt. Heute ist die Adapterschale für die FSE angekommen. Ich das Ganze gleich eingebaut und sofort ein Problem erkannt: Sobald man das Handy in die Halterung steckt, schaltet es zwar völlig korrekt auf das Car-Kit - Profil um, allerdings geht das Autoradio sofort in die Stummschaltung, d.h. es wird das Handysymbol im Display angezeigt, so, als würde gerade ein Gespräch laufen. Einzige Möglichkeit, dies zu beheben, ist kurz eine beliebige Nummer anzurufen und gleich wieder aufzulegen.
Es spielt auch keine Rolle, ob das Radio zum Zeitpunkt des Einsteckens des Handys an oder aus ist. Auch wenn es aus ist und ich die Zündung und das Radio erst bei eingestecktem Handy einschalte, tritt der Effekt auf.
Hat da jemand eine Idee zu?
PS: SW des S75 ist natürlich die Neueste (47).
edit: Habe das Problem selbst gelöst:
Beim Umschalten der Profile wird standardmäßig ein kurzer Beep abgespielt. Natürlich auch beim automatischen Wechsel zum Car Kit - Profil beim Einstecken des Handys in die Halterung. Dieser Systemton wird dann, da das Teil ja eingesteckt ist, bereits über die FSE geleitet, die "denkt", dass das Handy Audiosignale ausgeben will (was ja in diesem Moment auch so ist).
Abhilfe brachte das Deaktivieren der Systemtöne in allen Profilen.
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Original geschrieben von webbiller
Ich sehe den Unterschied hier einfach nicht ein: wenn die Ermittler die Möglichkeit gehabt hätten das Empfängerkonto zu Beschlagnamen und von dort alle Kontoauszüge/Überweisungen erhalten hätten, wäre es laut der Ansicht vieler hier in Ordnung gewesen. Herausgekommen wäre dabei eine Liste von 322 Verdächtigen Einzahlungen aus D, von denen die Polizei jeden einzelnen überprüft hätte ob wirklich eine Straftat bestanden hat.
So isses.ZitatDa wohl technisch eine Rückverfolgung auf diese weise nicht möglich ist hat man andersherum die Liste erstellt: Herausgekommen ist die selbe Liste mit 322 Datensätzen... Wo ist der Unterschied? so oder so stehen Empfänger und Absender in einer Beziehung- und die ist nicht zu leugnen.
Der Unterschied - und im Übrigen auch mögliche Folgen für unbescholtene Bürger - wurden u.a. auch von mir lang und breit erklärt. Ich habe keine Lust, alles doppelt und dreifach zu schreiben. Einfach lesen, was bereits geschrieben wurde! Im Übrigen dürfte es kaum technische Gründe haben. Eher rechtliche bzw. politische.ZitatWenn ich bei einem Powerseller bei ebay irdendwas gekauft habe, der aber als Nebenverdienst noch Profikiller ist, dann hab ich kein Problem damit wenn die Polizei ihn verhaftet und die Geschäftsbeziehungen (ganz legal anhand seiner Konoauszüge) zurückverfolgt und mich dann befragt in welcher Beziehung ich zum besagten Täter stehe. Sorry, damit muss man immer rechnen wenn man mit unbekannten in Kontakt tritt.
Genau! Nur dass genau diese Vorgehensweise eben gerade NICHT dem entspricht, was hier passiert ist, sondern dem - korrekten - umgekehrten Fall.Was hier passiert ist, wäre - um Dein ebay-Bsp. aufzugreifen - so, als würde Dich die Polizei in die Mangel nehmen, weil bei ebay IRGEND JEMAND etwas Illegales anbietet, Du bei ebay IRGENDWANN einmal bei IRGEND JEMANDEM IRGENDETWAS gekauft hast und man daher davon ausgeht, dass Du ja dann möglicherweise auch von diesem speziellen Jemand etwas Illegales gekauft haben könntest.
ZitatIch möchte gerne mal sehen wie mache hier reagieren würden, wenn in unserem Banksystem bei Zahlungsausgängen aus Datenschutzgründen kein Empfänger sondern nur Betrag und Zeitpunkt gespeichert werden dürfte und irgend ein Hacker euer gesamtes Vermögen unwiderruflich auf ein anderes Konto gebucht hat.
Das könnte ein Hacker auch so tun - indem er die Kohle auf irgendein ausländisches Konto überweist, wo es kein Auslieferungsabkommen gibt.
ZitatDie Kreditkatenfirmen haben hier aus freien stücken mitgemacht, obwohl sie daran verdienen.
Es scheint eher so, als hätten sie mitgemacht, weil sie mit unzutreffenden Aussagen seitens der Behörden bzgl. der Folgen einer Weigerung unter Druck gesetzt worden waren.ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Aber wenn Du nochmal auf den Generalverdacht abhebst: dann ist wirklich jede Alkoholkontrolle z.B. illegal. ich habs schonmal erwähnt, ist aber niemand drauf eingegangen.
Doch, lorant43 ist dazu weiter oben eingegangen und hat den Unterschied völlig zutreffend beschrieben.Zitat"Täter" sind übrigens sehr wohl auch die Konsumenten der Kinderpornographie. Das Argument, dass kein einziges Kind weniger Opfer ist, würde für mich kein Grund, dass man sowas gar nicht mehr versuchen soll.
Nein, das nicht. Aber auch gegen diese Leute darf "nur" mit den Mitteln und auf Grundlage des Rechtsstaats vorgegangen werden.Erinnert sich noch jemand, als in Frankfurt Wolfgang Daschner und Ortwin Ennigkeit von der Frankfurter Polizei verurteilt wurden, weil sie den Verdächtigen der Entführung dieses Millionärssohns gefoltert hatten? Das ist genau das, was ich meine. NICHTS, auch kein vergewaltigtes oder getötetes Kind und eben auch kein entführter Millionärssohn berechtigt Polizei oder Ermittlungsbehörden, den Pfad der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen.
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Ob sie sie zurückziehen oder nicht, spielt angesichts der Tatsache, dass sie die Forderung ja in D offenbar nicht einziehen können, keine Rolle.
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Original geschrieben von Pitter
Auch die Konsumenten sind, zumindest in unserem Lande und auch vielen anderen, wirkliche Täter.
Das ist doch jetzt Haarspalterei, und das weißt Du auch. Natürlich ist mir bekannt, dass der Kauf und Besitz derartigen Materials hierzulande eine Straftat darstellt und diese Leute insofern "Täter" sind. Dir ist aber sicher durchaus bewusst, was ich damit sagen wollte, denn ich habe es ja auch extra im Klartext dazugeschrieben: Diese Leute sind halt nicht insofern Täter, dass sie selbst Hand an die Kinder gelegt hätten. Die, die das tun, waren von dieser Aktion nicht betroffen. Und jetzt komme mir bitte niemand mit dem Argument, dass wenn es keine Käufer mehr gibt, es sich nicht mehr lohnt, sowas herzustellen und zu verkaufen. Die Kunden sitzen zu Millionen überall auf der Welt verteilt. Davon, dass man jetzt hier in D etwas über 300 Leute dranbekommt, hat kein einziges Kind irgendwas. Aber Hauptsache, man kann das Ganze medienwirksam verkaufen und dadurch in Zukunft vielleicht weiter aufgeweichte Grundrechte durchsetzen.Entschuldigt den Vergleich, aber so, wie den Amis ihre beiden kaputten Twin Towers als Vorwand für massive Einschnitte in die Grundrechte diente, ist es in diesem Fall hier dieser tolle Schlag gegen Verbrecher, der allen möglichen Leuten nutzt - nur nicht den Opfern...