Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Heisst denn der Umkehrschluß so oder ist das vielleicht nur eine Befürchtung, dass dieser Umkehrschluß gezogen und in die Tat umgesetzt wird?


    So kannst Du die Frage doch nicht stellen. Der Umkehrschluss als solcher ist auf jeden Fall Fakt! Inwieweit das dann tatsächlich angewendet werden würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Darum geht es allerdings nicht.

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    Ich weiß nicht, aber die Befürchtung nach einem Polizeistaat, die kann ich nicht nachvollziehen. Den Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind lediglich 322 Datensätze. Nicht 22 Millionen. D.h. der ganze Rest hat nicht ein einziges Mal unter Verdacht gestanden, sondern lediglich die, die diese anhand verschiedener Kriterien klar definierte Buchung ausweisen.


    Das ist nicht richtig. Es spielt keine Rolle, ob die 22 Millionen Kreditkartendaten von der Polizei selbst oder von den Kreditkartenunternehmen, die in diesem Falle Erfüllungsgehilfen waren, untersucht wurden. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befanden sich alle 22 Millionen Kunden unter Generalverdacht, denn von allen wurden die Zahlungsbewegungen untersucht. Punkt. Daran gibt es nichts zu rüttel. Dass am Ende nur eine Handvoll Leute bei rauskam, ist ja logisch, konnte ja auch gar nicht anders sein. Ändert aber nichts daran, dass diese Ermittlungsmethode eben zunächst einmal alle 22 Millionen Kunden unter Generalverdacht stellte, und zwar ohne - und das ist ja das eigentlich Schlimme - dass man auch nur von EINER EINZIGEN Person einen konkreten Anfangsverdacht hatte. Allein die Existens einer Webseite, auf der dieses Material angeboten wurde, reichte aus, um zu vermuten, dass ein oder mehrere deutsche Kunden dort eingekauft haben könnten.

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    Ich glaube, der wesentliche Unterschied ist der, dass ich und der ein oder andere noch so etwas wie Vertrauen in den Staat haben, und die "Gegenfraktion" offenbar nicht mehr so wirklich.


    Ja, das mag sein. Gerade was die Strafverfolgung von Verbrechern angeht, habe ich, insbes. aufgrund einiger "spektakulärer" Vorkommnisse der Vergangenheit, die den Schluss nahelegen, dass jeder mit einem noch so großen Kapitalverbrechen davonkommt, wenn er nur a) genug Geld hat und b) die Materie zu komplex ist, derzeit in der Tat kein sonderlich großes Vertrauen in die Fähigkeit dieses Staates, Straftaten tatsächlich gerecht und verhältnismäßig zu ahnden. Dieser Fall hier bestärkt diese Ansicht noch, da, wie ich bereits ausführte, durch diese ach so tolle Aktion ja nicht ein einziger wirklicher TÄTER (= Produzent von kinderpornographischem Material) gefasst wurde und daher aufgrund dieser Aktion, die nicht nur rechtlich fragwürdig ist, sondern vermutlich auch Millionen von Steuergeldern gekostet hat, nicht ein einziges Kind weniger Opfer der eigentlichen Verbrecher wird.

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    Ich bin nach wie vor gespannt, wie die Argumentationen aussehen, wenn die Vorgehensweise als rechtens angesehen werden sollte. Ist das Vertrauen dann in die Justiz auch weg?


    Das wird für mich von der Argumentation abhängen.

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    Insgesamt also dreht es sich jetzt eher um den konkreten Anfangsverdacht, in diesem Fall, der fehlte oder eben nicht fehlte?


    Ich weiß nicht, worüber andere diskutiert haben. Für mich war es von vornherein genau dieser Punkt, der mich aufregte.

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    Nun. Das ist natürlich die große Frage, inwieweit das konkret ist oder nicht. Sicher ist es erst mal nur eine Vermutung, dass es bei so einer Internetseite auch deutsche User gibt. Aber eine, bei der man imho mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sie zutrifft. Dafür muss man m.E. nicht viel konsturieren oder erfinden.


    Na prima. Dann bist Du also mit genau dem von mir weiter oben ausgeführten Szenario einverstanden. D.h. die bloße Existenz einer Webseite mit illegalem Material reicht aus, um zu vermuten, dass irgendein Deutscher dort was einkauft, und deswegen darf man pauschal in die Kreditkartenabrechnungen ALLER Deutschen reinschnüffeln. Sonst ist aber noch alles senkrecht, ja? Leuten mit so einer Einstellung wäre zu wünschen, dass irgendwann die Polizei vor deren Tür steht, weil sie aufgrund eines bescheuerten Zufalls eine Zahlung getätigt haben, die aufgrund eines willkürlichen Suchrasters als illegale Handlung eingestuft wurde. Natürlich kann man sich im Nachhinein reinwaschen, wenns denn wirklich ein Irrtum war. Bis dahin ist der PC (und wasweißich was noch alles) aber erst mal weg. Viel Spaß dabei!

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    Wie hätte denn Euer Meinung nach ein Anfangsverdacht in so einem Fall entstehen können? Woher hätte das kommen sollen, wenn nicht aus der naheliegenden, aber Euch offenbar nicht ausreichenden Schlußfolgerung, dass es bei so einer Seite auch User in Deutschland gibt?


    Ganz einfach: Man hätte beim Betreiber der Seite bzw. dessen Zahlungsempfänger ermitteln müssen, von wem dort Zahlungen eingegangen sind. Dann hätte man diese Personen auch gleich namentlich gekannt. Dies war im vorliegenden Fall offenbar nicht möglich, und ist wahrsch. auch in anderen ähnlichen Fällen oftmals nicht möglich, weil z.B. mit den entsprechenden Ländern keine Abkommen über einen entsprechenden Datenaustausch existieren. Das ist dann zwar bedauerlich, aber - sorry, wenns jetzt wieder zynisch wird - DAS IST DANN EBEN LEIDER SO! Damit müssen wir, wenn wir ein demokratisches System haben wollen, nunmal leider leben. Die Lösung kann NICHT sein, dass Grundrechte ausgehebelt werden. Sie kann allenfalls sein, dass eben international entsprechend gehandelt wird, so dass man eben auch auf irgendeiner Atlantikinsel ermitteln kann, wer dorthin etwas bezahlt hat.

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    Original geschrieben von VFBler
    Hier stellen einige die persönliche Freiheit, die informelle Selbstbestimmung und Ihren puren Egoismus über den Schutz von KINDLICHEM LEBEN ! :( Diese Personen können keine Kinder haben, anders kann man diese Aussagen nicht interpretieren ! Ich kann mich da einfach nicht zurückhalten. :mad:


    Wenn der Umkehrschluss heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden in Zukunft jederzeit jede Zahlungsbewegung eines jeden Bürgers dieses Landes ohne den geringsten Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person auf bestimmte Bewegungen hin untersuchen darf, dann: Ja, sorry, aber dann stelle ich die persönliche Freiheit ALLER tatsächlich über den Schutz kindlichen Lebens. Mal abgesehen davon, dass wir - so zynisch das jetzt klingen mag - hier ja i.d.R. nicht davon reden, dass Kinder umgebracht werden.


    Zudem kann ich offen gesagt auch nicht ganz verhehlen, dass gerade hierzulande die Diskussion um Kinderpornographie nicht frei von einer gewissen Scheinheiligkeit ist. Kinderpornographisches Material konnte in Deutschland noch zu Schon-Lebzeiten der allermeisten Forenuser hier relativ legal verkauft werden; in Dänemark, Schweden und Holland gab es bis in die 70er Jahre hinein kein Vertriebs- (wohl aber ein Herstellungsverbot). Anders gesagt: Unsere Elterngeneration hatte mit diesem Thema offenbar bei weitem noch nicht so ein Problem wie wir heute. Das soll natürlich weder ein Vorwurf und erst recht keine Rechtfertigung sein - ich finds halt nur etwas scheinheilig, wenn eine gesamte Nation mehr oder weniger von heute auf morgen kollektiv - und ja durchaus auch völlig zu Recht - ein Tabuthema erschafft und dann plötzlich alle so tun, als sei sowas das Allerschlimmste überhaupt und überhaupt schon immer so gewesen. Natürlich ist es schlimm, aber es ist - objetiv betrachtet - nicht schlimmer als z.B. ein Massenmörder, wo die Polizei, wenn sie gegen jemanden ermitteln will, eben auch einen Verdacht benötigt. So wie bei jeder Straftat...


    Ich sags nochmal in aller Deutlichkeit: Vetter trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er sagt, dass dieses Vorgehen, falls es letztlich tatsächlich rechtens bleibt, den Strafverfolgungsbehören in Zukunft in faktisch JEDEM nur denkbaren Belang ermöglicht wird, in Daten ALLER Bürger herumzustochern bzw. herumstochern zu lassen. Der einzige Grund, warum das hier von einigen offenbar für ok gehalten wird, ist, dass es um Kinderpornographie geht. So schlimm das auch ist - es muss doch jedem klar sein, dass wenn dieser Fall Schule macht, sich derartige Methoden in Zukunft auch auf alles mögliche andere ausdehnen können.


    Als der Gesetzgeber sich irgendwann mal überlegt hat, dass ein Anfangsverdacht erforderlich ist, um gegen irgend jemanden zu ermitteln, hat er sich dabei etwas gedacht. Und hiervon darf es nunmal keine Ausnahme geben - auch nicht Kinderpornographie, so hart und zynisch das klingen mag. Wer was anderes will, soll sich für eine Partei stark machen, die die Gesetze und am besten gleich noch das Grundgesetz in diesem Punkt ändern will. Dann haben wir vielleicht wirklich irgendwann weniger kinderpornographisches Material, leben aber dafür in einem Polizeistaat. Für MICH wäre das nichts Neues - ich kenne sowas noch von früher. Hatte durchaus auch seine Vorteile. Ich glaube aber nicht, dass hier wirklich alle damit leben könnten... ;)


    Das Leben in einem demokratischen System, der eben KEIN Polizeistaat ist, bringt halt eben nunmal nicht nur Vorteile mit sich, sondern u.a. eben auch den Nachteil, dass Menschen Verbrechen begehen dürfen und die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Verbrechen gewisse Regeln einzuhalten haben. Und das darf, wie auch immer der Einzelne das finden mag, eben nunmal auch bei diesem Thema nicht anders sein.

    DaFunk:


    Wie beurteilst Du die Argumentation Deines Anwaltskollegen, welcher gegen diese Aktion Klage eingereicht hat, dass die Strafverfolgungsbehören überhaupt keinen ausreichenden Anfangsverdacht gehabt haben können, um überhaupt gegen irgend jemanden, geschweige denn gegen 22 Millionen Karteninhaber zu ermitteln?


    Bei allem Verständnis für die Befürworter dieser Aktion (zu denen ich nicht gehöre) sollte man ja auch mal Folgendes bedenken: Wäre dieses Vorgehen rechtens, dann würde dies im Umkehrschluss ja bedeuten, dass in Zukunft die reine Existenz eines illegalen Angebots im Internet ausreichende Rechtsgrundlage dafür wäre, dass unsere Strafverfolgungsbehörden pauschal bei sämtlichen Bundesbürgern nachschauen könnten, ob nicht zufällig einige davon dieses Angebot in Anspruch genommen haben.


    Nichts - auch nicht der Kampf gegen Kinderpornographie - rechtfertigt ein derartiges Aufweichen von Datenschutz, Rechtsstaat und informeller Selbstbestimmung. Und diese aktuelle Aktion zeigt ja zudem, dass diese Methode auch völlig ungeeignet war, um wirklich was gegen Kinderpornographie zu unternehmen. Geschnappt hat man nämlich "nur" Leute, die dies konsumieren, nicht jedoch jemanden, der sowas in Verkehr bringt. Diese Aktion führt daher nicht dazu, dass auch nur ein einziges Kind weniger Opfer von Perversen wird...

    Anrufen werde ich da morgen auch nochmal, werde denen dann auch sagen, dass ich es notfalls halt darauf ankommen lasse, für eine gewisse Zeit nicht mehr in die Schweiz einzureisen. Wird auch vorerst kaum nötig sein. Ich muss dann nur mal noch klären, nach welcher Zeit diese Forderung (das ist ja wie gesagt nicht die eigentliche Geldbuße fürs zu-schnell-fahren, die ja schon bezahlt ist, sondern "nur" diese Gerichtsgebühr) verjährt.


    Im Radarfallen-Forum habe ich parallel auch mal angefragt.

    Naja, ob ich jetzt wirklich zu schnell war oder nicht, sei mal dahingestellt. Ich denke aber schon. Den Blitz hatte ich damals gemerkt, gleich auf den Tacho geschaut, und war lt. Tacho sogar 15 km/h zu schnell. Insofern passt das schon.



    DJ Wisdom:


    Klar würde ich selbst das auch jedem raten, nur geht es halt hier nur um einen so geringen Betrag, dass man über die Rechtsschutz mehr zahlt, als den streitigen Betrag. Denn das Problem wird ja sein, dass ich den Eigenbehalt der Rechtsschutz selbst dann nicht zurückbekomme, wenn ich am Ende Recht habe...

    Vielleicht hat einer von Euch ja schon mal Ähnliches erlebt. Würde mich über kompetentes Feedback, ggf. auch von unseren TT-Anwälten, freuen. :top:


    Folgendes hat sich zugetragen: Im Februar 2006 wurde ich in der Schweiz mit 11km/h überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Hierzulande wäre das kein Thema, dort fallen mal eben 120 Schweizer Franken dafür an. OK, das wusste man vorher, passiert halt mal.


    Nun war ich im Mai 2006 umgezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keine Post aus der Schweiz erhalten. Im August 2006 schließlich wurde von meinem Arbeitgeber eine "Strafverfügung", datiert vom 17.07.2006, an mich weitergeleitet. Diese wurde zwar als Einschreiben verschickt, aber halt an die Firma, noch dazu an eine Lokation, wo ich überhaupt nicht sitze. Dort lag das ganze dann einen Monat rum, bis sich mal jemand bequemte, das Ganze weiterzuleiten. Das Auto war ein Hertz-Mietwagen, und da sich meine Adresse zwischenzeitlich geändert hatte, hatte man das Schreiben dann halt einfach ins Blaue an die Firma geschickt.


    In diesem Schreiben stand drin, ich hätte auf den ersten Bescheid aus April 2006 (den ich nie erhalten habe) hin nicht gemeldet und müsse nun neben der eigentlichen Geldbuße von 90 CHF auch noch eine Gerichtsgebühr über 60 CHF zahlen.


    Ich rief auf dieses Schreiben hin die angegebene Staatsanwaltschaft an. Dort telefonierte ich mit einer Dame, die mir sagte, ich solle ein kurzes Schreiben aufsetzen, den Sachverhalt erklären, und dann halt einfach die 90 Franken zahlen, die 60 Franken Gerichtsgebühr würden mir erlassen werden. Gesagt getan...


    Heute erhalte ich nun ein weiteres Schreiben (diesmal per Einschreiben) in welchem sinngemäß Folgendes steht:


    Mein Schreiben (August 2006) sei als "Rekurs" (ich nehme an, das entspricht unserem Ein- bzw. Widerspruch) verstanden worden und als solches der Strafkammer des Obergerichts zur Prüfung vorgelegt worden. Dieses habe auf diese interne Anfrage hin zwischenzeitlich geantwortet. Dieses Antwortschreiben liegt auch bei. In diesem wiederum steht, dass die Mitarbeiterin, mit der ich gesprochen hatte, verneinen würde, dass sie mir gesagt hätte, dass ich die Gerichtsgebühr nicht zu zahlen bräuchte. Sie hätte dazu überhaupt keine Kompetenz gehabt; eine entsprechende Aussage ihrerseits wäre ein Kuhhandel (dieses Wort steht wörtlich so in dem Schreiben) gewesen. Daher solle der eingelegte Rekurs kostenpflichtig abgewiesen werden. Auf die eigentliche Argumentation meines Schreibens, dass ich nämlich bis zu dem von meiner Firma weitergeschickten Schreiben nie irgendwelche Anschreiben erhalten hatte, geschweige denn irgendwelche nachweisbaren Einschreibesendungen entgegengenommen hätte, wird mit keiner Silbe eingegangen.


    Aufgrund dieser Bewertung solle ich nun, falls ich meinen Rekurs aufrecht erhalten möchte, was zu einem Rekursverfahren führen würde, einen Kostenvorschuss von 500(!) Schweizer Franken zahlen, ansonsten würde der Rekurs abgewiesen werden.


    Das ist ja mal lustig. Wenn man gegen eine Entscheidung (wie falsch oder richtig die im Einzelfall ist, ist ja erstmal zweitrangig) Widerspruch einlegt, muss man in der Schweiz erstmal 500 Tacken auf den Tisch legen, damit das Ganze überhaupt verhandelt wird.


    Die Frage ist nun, wie ich mich hier verhalten soll. Diese Vorleistung kommt selbstverständlich nicht in Frage. Dazu kommt noch, dass es rein rechnerisch so ist, dass diese 60 Franken Geühren, um die es geht, deutlich weniger sind als der Selbstbehalt meiner Rechtsschutzvericherung. Andererseits gehts mir halt auch ums Prinzip. Die eigentliche Geldbuße ist ja längst bezahlt, aber es kann doch nicht sein, dass ich irgendwelche Fristen versäume und daher irgendwelche Gebühren zahlen muss, ohne dass die Gegenseite nachzuweisen braucht, dass mir überhaupt nur bekannt war, dass es eine Fristsetzung gibt und ich reagieren muss. Hierzulande werden amtliche Schreiben, auf die man innerhalb einer bestimmten Zeit reagieren muss, ja auch als Einschreiben verschickt, weil natürlich das Amt nachweisen können muss, dass es eine Frist gesetzt hat und wann diese begann. In der Schweiz ist das offenbar ja auch nicht anders, nur dass halt dieses fragliche Einschreiben vom Juli nicht an mich, sondern an die Firma ging. OK, dort hat dann offenbar natürlich auch jemand nicht mitgedacht und das Teil angenommen, aber das kann ja nun nicht dazu führen, dass ich etwas zahlen muss.


    Lange Rede kurzer Sinn: Hat jemand ausreichendes Wissen, um beurteilen zu können, wie ich mich hier verhalten sollte bzw. wie diese Situation rechtlich zu bewerten ist?

    Wobei ich mich allerdings frage, wo diese Natostrap-Mode herkommt und wie einem das gefallen kann. Solche Bänder gabs früher zu DDR-Zeiten als Nachkaufbänder und billige Alternative zu Echtlederbändern. :D


    Finde diese Teile heute genauso furchtbar wie damals - vor allem passt sowas IMHO absolut nicht an so eine Uhr. Allenfalls an sowas:



    Aber wie immer natürlich Geschmacksache... ;)

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    Original geschrieben von Printus
    Es macht nur den Eindruck als würde hier jeder sein neues Auto vorstellen, ich habe bisher keine alten Studentenautos mit einem Restwert von 500 EUR entdeckt.


    Dann guck Dir den Thread nochmal gründlich an... ;)

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    Die Autos hier passen aber nicht zu den vielen Studenten, die hier unterwegs sind.


    Ich wohne in einer Studentenstadt - die fahren z.T. mit Autos rum, da kratzt Du Dich am Kopf. Der Student als Tocher oder Sohn mehr oder weniger wohlhabender Eltern, die/der von diesen alles vorne und hinten reingeblasen bekommt, kommt weit öfter vor, als man annehmen würde.


    Das soll natürlich keinerlei Wertung für hier anwesende Studenten sein... ;)

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    Ich glaube also doch daß hier mehr nur die posten, die ein irgendwie auffälliges Auto haben.


    Dazu hab ich hier überdurchschnittlich viele normale Autos gesehen. ;)