Vielleicht hat einer von Euch ja schon mal Ähnliches erlebt. Würde mich über kompetentes Feedback, ggf. auch von unseren TT-Anwälten, freuen. :top:
Folgendes hat sich zugetragen: Im Februar 2006 wurde ich in der Schweiz mit 11km/h überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Hierzulande wäre das kein Thema, dort fallen mal eben 120 Schweizer Franken dafür an. OK, das wusste man vorher, passiert halt mal.
Nun war ich im Mai 2006 umgezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keine Post aus der Schweiz erhalten. Im August 2006 schließlich wurde von meinem Arbeitgeber eine "Strafverfügung", datiert vom 17.07.2006, an mich weitergeleitet. Diese wurde zwar als Einschreiben verschickt, aber halt an die Firma, noch dazu an eine Lokation, wo ich überhaupt nicht sitze. Dort lag das ganze dann einen Monat rum, bis sich mal jemand bequemte, das Ganze weiterzuleiten. Das Auto war ein Hertz-Mietwagen, und da sich meine Adresse zwischenzeitlich geändert hatte, hatte man das Schreiben dann halt einfach ins Blaue an die Firma geschickt.
In diesem Schreiben stand drin, ich hätte auf den ersten Bescheid aus April 2006 (den ich nie erhalten habe) hin nicht gemeldet und müsse nun neben der eigentlichen Geldbuße von 90 CHF auch noch eine Gerichtsgebühr über 60 CHF zahlen.
Ich rief auf dieses Schreiben hin die angegebene Staatsanwaltschaft an. Dort telefonierte ich mit einer Dame, die mir sagte, ich solle ein kurzes Schreiben aufsetzen, den Sachverhalt erklären, und dann halt einfach die 90 Franken zahlen, die 60 Franken Gerichtsgebühr würden mir erlassen werden. Gesagt getan...
Heute erhalte ich nun ein weiteres Schreiben (diesmal per Einschreiben) in welchem sinngemäß Folgendes steht:
Mein Schreiben (August 2006) sei als "Rekurs" (ich nehme an, das entspricht unserem Ein- bzw. Widerspruch) verstanden worden und als solches der Strafkammer des Obergerichts zur Prüfung vorgelegt worden. Dieses habe auf diese interne Anfrage hin zwischenzeitlich geantwortet. Dieses Antwortschreiben liegt auch bei. In diesem wiederum steht, dass die Mitarbeiterin, mit der ich gesprochen hatte, verneinen würde, dass sie mir gesagt hätte, dass ich die Gerichtsgebühr nicht zu zahlen bräuchte. Sie hätte dazu überhaupt keine Kompetenz gehabt; eine entsprechende Aussage ihrerseits wäre ein Kuhhandel (dieses Wort steht wörtlich so in dem Schreiben) gewesen. Daher solle der eingelegte Rekurs kostenpflichtig abgewiesen werden. Auf die eigentliche Argumentation meines Schreibens, dass ich nämlich bis zu dem von meiner Firma weitergeschickten Schreiben nie irgendwelche Anschreiben erhalten hatte, geschweige denn irgendwelche nachweisbaren Einschreibesendungen entgegengenommen hätte, wird mit keiner Silbe eingegangen.
Aufgrund dieser Bewertung solle ich nun, falls ich meinen Rekurs aufrecht erhalten möchte, was zu einem Rekursverfahren führen würde, einen Kostenvorschuss von 500(!) Schweizer Franken zahlen, ansonsten würde der Rekurs abgewiesen werden.
Das ist ja mal lustig. Wenn man gegen eine Entscheidung (wie falsch oder richtig die im Einzelfall ist, ist ja erstmal zweitrangig) Widerspruch einlegt, muss man in der Schweiz erstmal 500 Tacken auf den Tisch legen, damit das Ganze überhaupt verhandelt wird.
Die Frage ist nun, wie ich mich hier verhalten soll. Diese Vorleistung kommt selbstverständlich nicht in Frage. Dazu kommt noch, dass es rein rechnerisch so ist, dass diese 60 Franken Geühren, um die es geht, deutlich weniger sind als der Selbstbehalt meiner Rechtsschutzvericherung. Andererseits gehts mir halt auch ums Prinzip. Die eigentliche Geldbuße ist ja längst bezahlt, aber es kann doch nicht sein, dass ich irgendwelche Fristen versäume und daher irgendwelche Gebühren zahlen muss, ohne dass die Gegenseite nachzuweisen braucht, dass mir überhaupt nur bekannt war, dass es eine Fristsetzung gibt und ich reagieren muss. Hierzulande werden amtliche Schreiben, auf die man innerhalb einer bestimmten Zeit reagieren muss, ja auch als Einschreiben verschickt, weil natürlich das Amt nachweisen können muss, dass es eine Frist gesetzt hat und wann diese begann. In der Schweiz ist das offenbar ja auch nicht anders, nur dass halt dieses fragliche Einschreiben vom Juli nicht an mich, sondern an die Firma ging. OK, dort hat dann offenbar natürlich auch jemand nicht mitgedacht und das Teil angenommen, aber das kann ja nun nicht dazu führen, dass ich etwas zahlen muss.
Lange Rede kurzer Sinn: Hat jemand ausreichendes Wissen, um beurteilen zu können, wie ich mich hier verhalten sollte bzw. wie diese Situation rechtlich zu bewerten ist?