Problem mit Schweizer Rechtssystem

  • Vielleicht hat einer von Euch ja schon mal Ähnliches erlebt. Würde mich über kompetentes Feedback, ggf. auch von unseren TT-Anwälten, freuen. :top:


    Folgendes hat sich zugetragen: Im Februar 2006 wurde ich in der Schweiz mit 11km/h überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Hierzulande wäre das kein Thema, dort fallen mal eben 120 Schweizer Franken dafür an. OK, das wusste man vorher, passiert halt mal.


    Nun war ich im Mai 2006 umgezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keine Post aus der Schweiz erhalten. Im August 2006 schließlich wurde von meinem Arbeitgeber eine "Strafverfügung", datiert vom 17.07.2006, an mich weitergeleitet. Diese wurde zwar als Einschreiben verschickt, aber halt an die Firma, noch dazu an eine Lokation, wo ich überhaupt nicht sitze. Dort lag das ganze dann einen Monat rum, bis sich mal jemand bequemte, das Ganze weiterzuleiten. Das Auto war ein Hertz-Mietwagen, und da sich meine Adresse zwischenzeitlich geändert hatte, hatte man das Schreiben dann halt einfach ins Blaue an die Firma geschickt.


    In diesem Schreiben stand drin, ich hätte auf den ersten Bescheid aus April 2006 (den ich nie erhalten habe) hin nicht gemeldet und müsse nun neben der eigentlichen Geldbuße von 90 CHF auch noch eine Gerichtsgebühr über 60 CHF zahlen.


    Ich rief auf dieses Schreiben hin die angegebene Staatsanwaltschaft an. Dort telefonierte ich mit einer Dame, die mir sagte, ich solle ein kurzes Schreiben aufsetzen, den Sachverhalt erklären, und dann halt einfach die 90 Franken zahlen, die 60 Franken Gerichtsgebühr würden mir erlassen werden. Gesagt getan...


    Heute erhalte ich nun ein weiteres Schreiben (diesmal per Einschreiben) in welchem sinngemäß Folgendes steht:


    Mein Schreiben (August 2006) sei als "Rekurs" (ich nehme an, das entspricht unserem Ein- bzw. Widerspruch) verstanden worden und als solches der Strafkammer des Obergerichts zur Prüfung vorgelegt worden. Dieses habe auf diese interne Anfrage hin zwischenzeitlich geantwortet. Dieses Antwortschreiben liegt auch bei. In diesem wiederum steht, dass die Mitarbeiterin, mit der ich gesprochen hatte, verneinen würde, dass sie mir gesagt hätte, dass ich die Gerichtsgebühr nicht zu zahlen bräuchte. Sie hätte dazu überhaupt keine Kompetenz gehabt; eine entsprechende Aussage ihrerseits wäre ein Kuhhandel (dieses Wort steht wörtlich so in dem Schreiben) gewesen. Daher solle der eingelegte Rekurs kostenpflichtig abgewiesen werden. Auf die eigentliche Argumentation meines Schreibens, dass ich nämlich bis zu dem von meiner Firma weitergeschickten Schreiben nie irgendwelche Anschreiben erhalten hatte, geschweige denn irgendwelche nachweisbaren Einschreibesendungen entgegengenommen hätte, wird mit keiner Silbe eingegangen.


    Aufgrund dieser Bewertung solle ich nun, falls ich meinen Rekurs aufrecht erhalten möchte, was zu einem Rekursverfahren führen würde, einen Kostenvorschuss von 500(!) Schweizer Franken zahlen, ansonsten würde der Rekurs abgewiesen werden.


    Das ist ja mal lustig. Wenn man gegen eine Entscheidung (wie falsch oder richtig die im Einzelfall ist, ist ja erstmal zweitrangig) Widerspruch einlegt, muss man in der Schweiz erstmal 500 Tacken auf den Tisch legen, damit das Ganze überhaupt verhandelt wird.


    Die Frage ist nun, wie ich mich hier verhalten soll. Diese Vorleistung kommt selbstverständlich nicht in Frage. Dazu kommt noch, dass es rein rechnerisch so ist, dass diese 60 Franken Geühren, um die es geht, deutlich weniger sind als der Selbstbehalt meiner Rechtsschutzvericherung. Andererseits gehts mir halt auch ums Prinzip. Die eigentliche Geldbuße ist ja längst bezahlt, aber es kann doch nicht sein, dass ich irgendwelche Fristen versäume und daher irgendwelche Gebühren zahlen muss, ohne dass die Gegenseite nachzuweisen braucht, dass mir überhaupt nur bekannt war, dass es eine Fristsetzung gibt und ich reagieren muss. Hierzulande werden amtliche Schreiben, auf die man innerhalb einer bestimmten Zeit reagieren muss, ja auch als Einschreiben verschickt, weil natürlich das Amt nachweisen können muss, dass es eine Frist gesetzt hat und wann diese begann. In der Schweiz ist das offenbar ja auch nicht anders, nur dass halt dieses fragliche Einschreiben vom Juli nicht an mich, sondern an die Firma ging. OK, dort hat dann offenbar natürlich auch jemand nicht mitgedacht und das Teil angenommen, aber das kann ja nun nicht dazu führen, dass ich etwas zahlen muss.


    Lange Rede kurzer Sinn: Hat jemand ausreichendes Wissen, um beurteilen zu können, wie ich mich hier verhalten sollte bzw. wie diese Situation rechtlich zu bewerten ist?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich würde denen nichts bezahlen, da sie das Geld weder eintreiben können noch dürfen.

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  • @ BB007: Krasse Sache... :rolleyes:
    Hierzulande bekommt man doch immer häufiger die Ansage vor einem Telefongespräch, dass das Gespräch aufgrund von Serviceverbesserungen etc. mit aufgezeichnet wird.
    Ruf doch nochmal bei der Staatsanwaltschaft an, schildere den Sachverhalt und gebe den Hinweis, dass die Gespräche doch sicher aufgezeichnet werden und Du damit einverstanden wärst, anhand des damaligen Gespräches den Wortlaut der Dame (hast Du Dir ihren Namen notiert?) zu "rekonstruieren". Evtl. die Dame auch direkt mit diesem Vorhaben kontaktieren, sofern Du ihren Namen hast. Vielleicht macht das ja Eindruck bei ihr und sie glaubt, dass die Gespräche auch wirklich aufgezeichnet werden (auch wenn es in Wirklichkeit nicht so ist). Problematisch daran ist vielleicht, dass das Ganze ja schon einige Monate zurückliegt...

  • Yep.


    Ich vermute bei BB wird sich das nicht vorhersagen lassen.


    Sie können dir hier zwar nichts, aber dort halt eben schon. Ich würde das Risiko nicht eingehen. Ebenso wie hier verjährt so was nicht eben mal. Frag einen Anwalt und geh zur Rechtsberatung - die einzige sinnvolle Antwort auf so ein Anliegen. Sowas würdest du selber jedem raten ;)



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Aber Du bist Dir sicher, dass wirklich Du zu schnell warst?


    Ich lebe in der Schweiz und habe nämlich auch schon mal einen Bussgeldbescheid bekommen, wo das Auto auf der linken Spur den Blitzer ausgelöst hat, ich aber (rechte Spur) die Rechnung bekommen habe... Da dies aber (a) ein stationärer Bltzer war, den ich kannte und ich mir (b) den Vorfall noch extra aufgeschrieben hatte, weil ich schon fast befürchtet hatte, dass eine Verwechslung möglich wäre, konnte ich mit Sicherheit ausschliessen, dass ich es war.


    Auf dem Front-Bild war nur mein Auto sehen, auf dem Heck-Bild aber auch der andere. Offenbar hatte man nur das Front-Bild ausgewertet.


    Die Sache konnte ich damals durch einen Anruf klären. Wenn ich mich aber nicht 100% sicher gewesen wäre, dass ich es nicht war...


    Die aktuelle Situation zur Verfolgung von Verkehrsverstössen aus der Schweiz in Deutschland würde ich noch sehr genau überprüfen. Es gab hier zumindest immer wieder Mitteilungen, dass ein solches Abkommen abgeschlossen bzw. bald umgesetzt werden soll.


    Gruss


    Luzy

  • Naja, ob ich jetzt wirklich zu schnell war oder nicht, sei mal dahingestellt. Ich denke aber schon. Den Blitz hatte ich damals gemerkt, gleich auf den Tacho geschaut, und war lt. Tacho sogar 15 km/h zu schnell. Insofern passt das schon.



    DJ Wisdom:


    Klar würde ich selbst das auch jedem raten, nur geht es halt hier nur um einen so geringen Betrag, dass man über die Rechtsschutz mehr zahlt, als den streitigen Betrag. Denn das Problem wird ja sein, dass ich den Eigenbehalt der Rechtsschutz selbst dann nicht zurückbekomme, wenn ich am Ende Recht habe...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich würde mich entweder auf radar.ch informieren oder im Forum von radarfalle.de nach Hilfe zum Fall anfragen.


    Fakt ist: Die Schweizer sind nicht zimperlich wenn man mal nicht nach ihren Regeln spielt. D.h. entweder eine längere Zeit nicht in die Schweiz einreisen, oder halt ihre Forderungen erfüllen. Sind 2 absolut stressfreie und effektive Alternativen.. papperlapapp von wegen Prinzipien, das macht die Sache nur komplizierter. Und wert wäre es mir nicht mich damit herumzuärgern.

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