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Original geschrieben von phony_ac
Vielleicht möchtest Du §§ 53 i.V.m. 106 UrhG lesen und verstehen, bevor Du Dritten unterstellst, Unsinn von sich zu geben.
Das hast Du aber schön gegoogelt - geht nur leider völlig am Thema vorbei. Und diesmal ohne Smiley, weil es auch das letzte Mal schon durchaus ernst gemeint war.
Eine Urheberrechtsverletzung begeht hier lediglich der, der das File irgendwo hochlädt, nicht jedoch der, der es runterlädt. Aber davon abgesehen: Selbst WENN auch der Downloader eine Urheberrechtsverletzung beginge, wäre dies nicht STRAFBAR, sondern eine rein zivilrechtliche Verletzung des Urheberrechts von Apple. Und darum ging es mir. Der entscheidende Unterschied zu anderen Fällen, wo Dein zusammengegoogeltes Wissen durchaus passen würde, ist der, dass es hier um ein Stück Software geht, welches vom Hersteller ohnehin kostenlos und für Jedermann zur Verfügung gestellt wird (bzw. "werden wird"). Und Du wirst nicht ersthaft behaupten wollen, dass irgendein Richter jemanden, der eine Software, die sowieso kostenlos ist, von einer anderen Seite als der des Herstellers herunterlädt, wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich belangen würde. Mit "strafbar" werden i.A. Tatbestände beschrieben, die der Gesetzgeber unabh. von zivilrechtlichen Ansprüchen irgendeiner Partei mit einer Strafe belegt. Und das ist hier schlicht und ergreifend nicht gegeben.
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"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Abgesehen davon, dass eine Firmware kaum hierunter fallen dürfte: Die beiden Absätze beziehen sich, wie von mir oben auch schon beschrieben, auf den UPLOADER.
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Ach ja, und seit Anfang 2008 ist das Herunterladen von Software (unter Juristen auch bekannt als "Vervielfältigen eines Werkes") nur noch dann zugelassen und nicht strafbar (im Sinne des oben Zitierten), "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Davon, dass hier eine solche "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" vorliegt, kann allerdings keine Rede sein. Der durchschnittlich informierte Endanweder muss nicht wissen, dass die von Apple ohnehin kostenlos zur Verfügung gestellten Firmwares nicht auch von anderen Quellen zum Download angeboten werden darf. Bei Downloads, die üblicherweise Geld kosten (Musik, Filme usw.), ist das naheliegenderweise was anderes.
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Erscheint's immer noch unsinnig? Dann schieb's dem Gesetzgeber in die Schuhe, und nicht mir. Fänd ich ganz fair.
Was in erster Linie unsinnig erscheint, bist Du und Dein zusammengegoogeltes "Wissen", welches zwar für sich genommen alles zutreffend ist, mit dem, worum es hier geht, nur leider nicht das Geringste zu tun hat... 