Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Und wieder mal die üblichen Verdächtigen hier die sich herablassend äussern... muss nicht sein. :rolleyes:


    Was erwartest Du, wenn ein Newbie seinen Einstieg hier mit einem Thread mit einem solchen Titel feiert?!? :D


    Wie hat ihm angeblich jemand per PN geschrieben:


    Bei Fragen von Schufaleichen ist die Arroganz der TT'ler oft kaum zu toppen. Will heißen = falsches Forum!


    Insbesondere den ersten Satz würde ich zwar nicht so sehen - aber wenn der Zweite bewirkt, dass sich der TE hier schnell wieder verabschiedet, dann trage ich die Gesamtaussage (und die Tatsache, zu den Arroganten gerechnet zu werden) gerne mit... :D


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Es lag mir "auf der Zunge" (sagt man hier: "auf den Fingerkuppen"?) - aber ich habs mir gerade noch verkneifen können....!!!
    Aber nun wirst Du gesteinigt und nicht ich


    Du kannst Dir nicht vorstellen, wie wenig mich das juckt... :D

    Re: Schnelle Reaktion


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Sollte also tatsächlich alles wie geschildert abgelaufen sein, hilft wohl nur eine schnelle u. professionelle Rechtsberatung.
    Je nach Versicherungsschutz, entweder per Rechtschutzvers. oder aber auch die örtl. Verbraucherberatung.
    In jedem Fall keinesfalls auf Zeit spielen, das rächt sich sehr schnell .....


    Sach mal, was erzählst Du hier für einen Unsinn?? Lässt Dein Nickname Rückschlüsse auf Deine Profession zu? Dann wundert mich dieses Geschreibsel natürlich nicht... :D


    Solange er keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt und sich auch sicher ist, dass die Forderung keine ist (was im vorliegenden Fall ja mehr als offensichtlich ist), muss er GAR NICHTS unternehmen.


    Offenbar hat er den Kontakt zum Inkassobüro ja bereits gesucht, was schon mehr ist, als ich in einer solchen Situation tun würde. Die wissen also nun zumindest, wie seine Haltung ist, und damit gut. Die können jetzt noch 10x irgendwas schreiben. Erst, wenn er einen Mahnbescheid bekommt, muss er diesem widersprechen. Das wars. Eine Rechtsberatung braucht er nicht. Im Grunde könnte er, wenn sich alles so verhält wie beschrieben, sogar ohne Anwalt vor Gericht gehen.

    Hatte eben noch kurz überlegt, ob es nicht etwas gewagt ist, Neckermann als Betrüger zu bezeichnen, aber andererseits: Wenn sich die Dinge tatsächlich so zugetragen haben, wie beschrieben, dann agiert Neckermann Dir gegenüber tatsächlich in betrügerischer Absicht:



    §263 StGB:


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Wäre eigentlich mal eine interessante Frage an die Juristen unter uns: Wenn jemand von mir Geld eintreiben will, von dem er WEISS, dass er darauf keinen Anspruch hat, erfüllt dies dann, wenn nicht Absatz 1, dann zumindest Absatz 2?


    Dass Neckermann ein großer Laden ist und dort offenkundig einfach irgend jemandem ein Fehler unterlaufen ist, sei mal dahingestellt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Neckermann mir als Kunde gegenüber ja nicht ein einzelner Sachbearbeiter ist, sondern eine Firma, die Geld von mir will, ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben, und dies auch wissen muss.


    Wäre doch wirklich mal interessant zu wissen, ob man gegen so jemanden nicht wegen §263 einfach mal just 4 fun Anzeige bei der Polizei erstatten kann. :D

    So ein Unsinn! Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass mir jeder Depp einfach irgendeine Forderung per Brief zusenden könnte, und nur, weil ich dagegen nicht widerspreche, wäre die Forderung unbestritten.


    Ich würde in genau diesem Fall hier gar nichts weiter machen. Es gibt keinerlei Verpflichtung, auf so etwas überhaupt zu reagieren, und es hat später vor Gericht auch keine Nachteile, wenn man nicht reagiert hat. Der TE hat ja offenbar schon Kontakt mit den Leuten gehabt. Die haben ihre Forderung nicht mit Fakten unterlegt, und damit hat sich das Ganze erstmal erledigt. Man muss da überhaupt nichts hinschreiben, -faxen oder -einschreiben.


    Der nächste wichtige Schritt ist, dem Mahnbescheid (falls einer kommt) zu widersprechen. Wenn sie dann immer noch nicht Ruhe geben, gehts vor Gericht, und spätestens da müssen die Leute ja beweisen, warum sie meinten, irgendwelches Geld zu bekommen.


    Der TE kann sich also jetzt entspannt zurücklehnen und schon mal Popcorn bereitstellen - so würde ich es auf jeden Fall handhaben. ;)

    Das mit den Durchgangsdosen ist aber IMHO auch nicht mehr so ganz state-of-the-art. Normalerweise wird sternförmig angeschlossen, oder zumindest so, dass die Durchleitung an einem Verteiler z.B. neben der Haustür, und nicht erst in der Enddose, erfolgt.


    War bei mir in meiner alten Wohnung übrigens auch so - hatte für ca. 1 Jahr Kabel, dann wurde die hauseigene Satanlage digitalisiert, Kabel gekündigt, Kündigungsbestätigung erhalten, aber Kabel wurde nie abgeklemmt. Konnte bis zum Schluss weiter auch parallel das Kabel nutzen. Und dort war ich in dem ganzen Haus der Einzige, der Kabel hatte; wäre also kein Problem gewesen.

    Ahoi!


    Kennt jemand eine Bezugsquelle für eine Version der VDO Dayton Java-Navisoftware, welche auf einem K800i (oder wegen mir auch jedem anderen Java-fähigen Handy mit QVGA-Auflösung) in voller Auflösung funktioniert?


    Die Version "MN2200 für Sony Ericsson", die man auf der Homepage runterladen kann, läuft nur mit 176x220. Dann gibt es noch eine Version für das Nokia 6230i, die bekomme ich aber auf dem K800i nicht installiert. Und noch eine Symbian-Version (MN2100), die natürlich auch nicht läuft.


    Auf den BenQ-Handys EF81 und SXG75 ist die SW ja vorinstalliert und läuft dort auch als QVGA. Diese Version bräuchte man also. Nur: Woher?


    Einen gültigen Lizenzkey habe ich natürlich. Nur falls einer fragt... ;)

    Ich habe mir die Antwort, die Pernod99 von Carl-Zeiss bekommen hat, gerade mal durchgelesen. Normalerweise würde ich jetzt sagen, dass das ein riesengroßer Fake ist, denn das Schreiben ist zum Einen voller Rechtschreibfehler und klingt zum Zweiten auch sprachlich nicht sonderlich professionell.


    Andererseits habe ich schon zuviele Anschreiben von Firmen usw. erhalten, wo ich mich auch gefragt habe, ob heutzutage für die PR selbst in großen und bekannten Firmen auch Legastheniker genommen werden... :D


    Also macht mal... ;)