Beiträge von BigBlue007

    Da mich diese preislosen Angebotsthreads inzwischen auch maßlos nerven, will ich auch mal meinen Senf dazu ablassen. :D


    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo da ein riesiger Aufwand sein soll. Zum einen erwartet ja niemand, dass das Team ständig proaktiv das Biete absucht nach Angeboten ohne Preisangabe. Es reicht ja völlig, wenn jemand, der ein solches Angebot findet, die Funktion "Diesen Beitrag melden..." nutzt und daraufhin dann jemand aktiv wird.


    Das Aktivwerden besteht dann in einer schlichten PN, oder vielleicht noch einfacher im Editieren des Angebots und einem Beitrag des Mods darunter, in dem einfach nur drinsteht "Gelöscht wegen Regelverstoß: Preisangabe". PNs solcher Leute würde ich gar nicht erst beantworten, und wenn sich einer öffentlich im Forum beschwert, wird man sich seiner schon in geeigneter Art und Weise annehmen... ;)


    M.E. besteht der zusätzliche Aufwand eigentlich nur in einer Einmalaktion des Überarbeitens (bzw. Ergänzens) der Regeln und einigen zusätzlichen Editierungen im Biete - IMHO nichts, was irgendwie ausufern würde...

    Zitat

    Original geschrieben von Freelander22
    ... mhhh, du betreibst dann einen hotspot, bietest den kunden damit einen vorteil, aber zahlst den strom und die t-com kassiert.


    Der Hotspot ist ja aber auch ein Standortvorteil z.B. des Hotels - zieht also potentiell mehr Gäste an. Ich nächtige z.B. trotz UMTS bei Geschäftsreisen schon lange nicht mehr in Hotels, die keinen Hotspot haben.

    Ja, eben: Sie müssen es selbst nachweisen!


    Wie blöd müsste ich denn sein, mich diesem Stress auszusetzen?? Ich sage ja gar nicht, dass es bei dieser FON-Geschichte LETZTLICH vielleicht möglich wäre, glaubhaft zu versichern, dass man eine Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Trotzdem ändert das alles nichts daran, dass im ersten Schritt erstmal ICH Derjenige bin, den sie drankriegen.


    Bei einem kommerziellen Hotspot-Betreiber wie T-Mobile käme natürlich niemand auf die Idee, dort irgendwelche Rechner zu beschlagnahmen, weil dort aufgrund der Natur der Dinge logischerweise davon ausgegangen werden kann, dass eine Rechtsverletzung durch einen Kunden und nicht durch den Betreiber getätigt wurde.


    Bei dieser FON-Geschichte ist das natürlich nicht so. Wenn der Staatsanwalt meine IP hat, weiß er ja nicht, dass ich ein FON-Member bin, wüsste vermutlich auch nichtmal, was das ist, und selbst wenn, würde es ihn zunächst mal auch nicht weiter jucken.


    Ich hab mit dieser Art von Diensten ja überhaupt kein Problem, allerdings würde ich mich an sowas jetzt nur noch dann beteiligen, wenn der Betreiber schriftlich und im Voraus die volle Verantwortung für alles, was über meinen Anschluss läuft übernimmt. Obwohl - genau genommen nicht mal dann. Schliesslich würde auch eine solche Zusicherung nichts daran ändern, dass im ersten Schritt trotzdem erstmal MEIN Equipment eingezogen werden würde.

    Leider nicht wirklich... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Wer ist Schuld, wenn Du deine Bankpin und TAN auf deine Internetseite schreibst oder unvorsichtig damit umgehst?


    Gleiches gilt auch bei Fon, schließlich geht das dann auf seine Kappe, da er seine Userdaten nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.


    Das schon, aber wie weiter oben bereits ausgeführt, ist die Frage, mit wessen Userdaten da Schindluder getrieben wurde, ja erst der zweite Schritt. Wenn ein (legitimer) FON-User schludrig mit seinen Zugangsdaten umgeht, irgendjemand sich dieser bemächtigt und dann über meinen FON-Router irgendwelchen Unsinn treibt, bin ja trotzdem zuerst mal ICH schuld. Inwieweit FON derzeit tatsächlich die nötige Infrastruktur hat, nachträglich festzustellen, welcher User wann wo online war, sei mal dahingestellt. Derzeit scheint dies noch Wunschdenken der Betreiber zu sein. Aber selbst wenn nicht, habe trotzdem erstmal ICH den Ärger, und erst DANACH könnte man festellen, welches FON-Member mit seinen Userdaten geschlampt hat.

    Warum sagst Du nicht gleich dazu, dass wenn es weniger als 200 Euro sind (was ja sehr wahrscheinlich ist), dann kein Widerrufsrecht besteht? ;)


    Ändert allerdings IMHO nichts an der Tatsache, dass ich in so einem Falle jederzeit behaupten kann, ich hätte mit überhaupt niemandem telefoniert. Dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschienene Paar Schuhe sind, gilt IMHO auch in einem solchen Fall.

    Genau so ist es.


    Davon abgesehen stellt das Urteil ja nicht ausschliesslich darauf ab, dass das WLAN nicht verschlüsselt war. Es geht ganz allgemein darum, dass das WLAN für andere Leute zugänglich war, über deren Tun der Anschlussinhaber keine Kontrolle hatte. Ob diese Zugänglichkeit nun dadurch gegeben ist, dass das WLAN nicht verschlüsselt war, oder dadurch, dass es zwar schon verschlüsselt ist, die Zugangsdaten allerdings tausenden Leuten bekannt sind, dürfte kaum relevant sein.


    Davon abgesehen würde die Argumentation "WLAN ist nicht verschlüsselt" ja hier genauso ziehen, denn das WLAN von FON-Members ist ja tatsächlich nicht verschlüsselt. Klar kommt man zunächst mal nur auf die Login-Seite des Routers, dennoch hat der Inhaber des Anschlusses keinerlei Kontrolle darüber, wer sich nun genau auf "seinem" FON-Router einwählt und was dieser jemand damit macht.


    Ob irgendwo (sei es im Router oder auf irgendeinem Server von FON) die Zugangsdaten der Leute gespeichert werden und es somit später möglich wäre, herauszufinden, wer genau was wann gemacht hat, ist für den Anschlussinhaber zunächst mal auch nicht relevant, denn wie bereits gesagt wurde, taucht zuallererst immer erstmal SEINE IP-Adresse überall auf, und es ist SEIN Rechner, der zuerst beschlagnahmt wird. Da könnte mir FON tausendmal versichern, dass da irgendwas mitgeloggt wird (im FON-Blog winden sich die Admins seit diesem Urteil ganz merkwürdig hin und her... :D ) - solange es MEINE IP ist, die überall auftaucht und ich damit rechnen muss, auch nur verdächtigt zu werden für Dinge, die andere Leute mit meinem Anschluss machen, käme bei mir keiner mehr auf den Router.


    Und da sollten sie mal versuchen, mir diese Konditionalstrafe rauszupressen, die sie ja haben wollen, wenn einer den Router abgreift und dann nicht auch offen zur Verfügung stellt... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    [...] der Anschlussinhaber ist verantwortlich für das was mit seinem Anschluss passiert - da ist nicht neu, wurde nur jetzt erstmalig durch ein Urteil bekräftigt.


    Unterscheidet das Gesetz da eigentlich zwischen "Telefon-" und "Internetanschluss", oder gilt das grundsätzlich für jeden Telekommunikationsanschluss? D.h. ist der Inhaber eines Telefonanschlusses auch für das verantwortlich, was mit dem Anschluss passiert - das Internet mal außen vorgelassen?

    Zitat

    Original geschrieben von blah2k Und Vorsicht: Bei Zeitschriftenabos, die am Telefon verkauft werden, gilt der Vertrag sofort - ohne Kündigungsrecht! "Das ist eine ziemlich absurde Situation", sagt Saller. "Ein Vertrag, der in einer illegalen Situation zustande gekommen ist, ist trotzdem sofort rechtsgültig."


    Kann mal jemand, der Ahnung hat, was dazu sagen? So richtig kann ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich meine, im Zweifelsfalle, also wenns vor Gericht geht, muss doch einer, der eine Forderung hat, auch BEWEISEN können, dass diese Forderung zu Recht besteht. Mündliche/Telefonische Absprachen hin oder her - im Zweifel steht vor Gericht bei sowas ja immer Aussage gegen Aussage. D.h. wenn ich sage, mich hat da nie einer angerufen, und umgekehrt die andere Seite von mir keine anderen Daten hat als die, die im Zuge der üblichen Datenweitergabe zwischen Unternehmen sowieso jedermann bekannt sind, wie sollen die dann BEWEISEN, dass ich am Telefon jemals irgendwas bestellt habe?


    Eine Bandaufzeichnung wäre übrigens vermutlich eh kein zugelassener Beweis, weil das Aufzeichnen von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächsteilnehmers nicht erlaubt ist.

    Falls ich den Thread zum Thema überlesen habe, bitte hier zumachen oder zusammenführen, ansonsten wunderts mich, dass noch niemand was drüber geschrieben hat.


    Wie hier nachzulesen ist, ist es nach einer Entscheidung des LG Hamburg von nun an ein Risiko, ein offenes WLAN zu betreiben. Verurteilt wurde eine Frau, die ein offenes (nicht verschlüsseltes) WLAN betrieb, über welches Unbekannte (so sagt sie jedenfalls) illegales Filesharing betrieben hatten.


    Die Begründung des Gerichts sagt im Prinzip, dass wer zu dumm ist, die Verschlüsselung eines WLAN-Routers zu aktivieren, halt selber Schuld ist. ;)


    Einen extrafaden Beigeschmack erhält die ganze Sache dadurch, dass der Kläger einmal mehr ein Musikrechteinhaber ist.


    Das Ganze wirft IMHO eine Reihe interessanter Fragen auf. Z.B.: Was ist mit Internet-Cafés, wo Menschen ebenso anonym surfen können? Was ist mit Projekten wie dem kürzlich im Werbeforum viel diskutierten FON.COM, wo User, die sich in einen Access Point einklinken wollen, zwar mit Username/Passwort authentifizieren müssen, der Besitzer des APs allerdings trotzdem keinerlei Kontrolle darüber hat, wer sich nun genau auf seinen AP draufwählt und was er damit macht?


    Nur auf den ersten Blick nicht betroffen sind Betreiber von kommerziellen Hotspots, wie man sie an öffentlichen Plätzen oder in Hotels findet. Hier muss man zwar praktisch immer zahlen und ist dadurch identifizierbar, allerdings werden die dabei gespeicherten Daten ja auch irgendwann gelöscht, und dann ist der Nutzer nicht mehr identifizierbar. Was dann?


    Und noch was ganz Hypothetisches: Was passiert, wenn sich jemand mittels eines Akkustikkopplers von einer Telefonzelle aus ins Internet einwählt und dort irgendwas Illegales macht? Haftet dann T-Com? ;)