Beiträge von BigBlue007

    Wobei der Vergleich "Bier mit vs. ohne Alkohol" eher dem von "Coke (light oder normal) vs. Coke koffeinfrei" und nicht dem von "Coke mit vs. Coke ohne Zucker" entspricht. ;)

    Ja, weiss ich, bin selbst Motorrad gefahren. Aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Wie weiter oben bereits gesagt, reicht für die Absicherung gegen Diebstahl eine - deutlich günstigere - Teilkasko aus.

    Naja, was soll das bringen? Ich meine... ich habe mich in der o.g. Art und Weise u.a. auch deshalb geäußert, weil der Thread einfach sinnlos ist. Es fährt ja nun nicht nur ein einziges solches Motorrad rum, und was immer der Dieb damit macht - er wird sicher nicht das Original-Nummernschild dranlassen. Was stellt sich Hotzi99 jetzt vor? Dass jeder, der eine 955i sieht, die dieselbe Farbe hat, die Polizei anruft?


    Er soll halt Anzeige erstatten (hat er ja sicher eh), und das wars.


    Was mir allerdings noch einfällt: Wenn einem etwas in einer abgeschlossenen Garage gestohlen wird, ist dafür dann nicht eher eine andere Versicherung zuständig? Weiß natürlich erst recht nicht, wie es in Österreich ist, aber in D hätte ich jetzt auf Verdacht gedacht, dass in so einem Fall eine andere Vers. zahlen müsste. Kann mich aber natürlich irren...

    Re: „Entschuldigen Sie!“ Wir waren nicht erreichbar


    Zitat

    Original geschrieben von dob
    Kosten sparen ist angesagt, aber nicht alles was Kosten zu senken verspricht, ist gut. Bei der oft gescholtenen Telekom spricht man mit Menschen, da gibt es Störungsstellen, Techniker, die konkrete Aussagen bearbeiten, Bearbeitungszeiten garantieren (!!!) und sich um Probleme kümmern. Diese Arbeit kostet Geld. Vielleicht sind andere Anbieter billiger, weil dort diese Serviceleistungen eingespart werden und schon eine Adressenänderung nicht bewältigt werden wird.


    Ich denke, genau dies ist der entscheidende Punkt. Sicherlich wird bei der Telekom auch gespart, aber Fakt ist, dass man dort nach wie vor DIREKT (mit jeweils eigener Nummer), ohne ewig lange dusselige Gespräche mit Computern, und vor allem KOSTENFREI Vertriebshotline, Störungsstelle und Rechnungsstelle anrufen kann und zumindest bei zweiterem und letzterem auch wirklich Menschen ans Telefon gehen, die UNMITTELBAR mit den jeweiligen Prozessen (also Störungsbeseitigung und Rechnungswesen) befasst sind. Nach der überaus leidvollen Erfahrung mit Arcor bin ich der Ansicht, dass dies durchaus einen Mehrpreis rechtfertigt. Ehrlich gesagt freue ich mich schon fast drauf, wenn Arcor die DSL16000 nicht geschaltet bekommt, denn dann sind wir in Nullkommanix weg von dem Laden. ;)



    maci:


    Das wäre aber auch ohne dieses überflüssige Fullquote gegangen, nicht wahr?

    Wo er recht hat...


    Wie bitteschön kann man für ein nagelneues Fahrzeug (egal ob Auto oder Motorrad) mit diesem Wert keine Kasko haben? Eine vergleichweise billige Teilkasko hätte für diesen Fall ja schon gereicht. Wobei ich natürlich die Preise in Österreich nicht kenne. Trotzdem :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Statt dich über die Vergleiche zu amüsieren, hättest du sie auch nutzen können, dir deine verfahrene Meinung zu verbildlichen und etwas aufzulockern.


    Das Amüsieren über die Vergleiche war aber deutlich lustiger... :D

    Zitat

    Der Käufer, der unter Haftungsausschluss kauft und schon vor Gefahrübergang Mängel reklamieren möchte.


    Wer will das denn hier tun? Es geht dem Threadersteller (so jedenfalls habe ich das verstanden, und so würde mir das an seiner Stelle auch gehen) doch nicht darum, irgendwelche Mängel zu reklamieren. Es geht einfach nur darum, zu prüfen, ob die Ware zumindest grob im beschriebenen Zustand ist. Würde sich im Zuge dessen dann rausstellen, dass das Teil nicht funktioniert, würde ich es halt einfach nicht mitnehmen, und der Verkäufer könnte nichtmal was dagegen tun, denn er hat sich dann wahrsch. der arglistigen Täuschung schuldig gemacht.

    Zitat

    Doch, du hattest oben die Weltfremdheit meiner Aussage angeprangert. Und ich möchte dies bestreiten, da niemand gezwungen ist, wenn er sich einen gebrauchten Fernseher zulegen will, diesen von einem Privatverkäufer bei ebay unter Haftungsausschluss zu kaufen.


    Sagt doch auch keiner, dass jemand dazu gezwungen wäre. Da ich selbst bei meinen Verkäufen die Haftung natürlich auch ausschließe (und zwar wirksam ;) ), habe ich dafür natürlich umgekehrt, wenn ich der Käufer bin, natürlich auch Verständnis. Aber - um beim vorliegenden Beispiel zu bleiben - wenn ich dann schon die Möglichkeit habe, den TV pers. abzuholen (und was anderes kommt bei einem TV ab einer bestimmten Größe ja eh fast nicht in Frage), dann würde ich selbstverständlich das Gerät vor Ort kurz begutachten, bevor ich zahle. Bzw. habe dies in bisher allen Fällen, in denen ich was pers. abgeholt habe, auch problemlos tun können. Ein TV war allerdings zugegebenermaßen noch nicht dabei.


    Angesichts dessen, was man hier so liest, täte man in Zukunft vermutlich gut daran, den Verkäufer vor Gebotsabgabe bzw. Auktionsende zu fragen, ob er damit einverstanden ist. Hab ich bisher noch nie gemacht, und mich hat auch noch nie einer gefragt, und trotzdem wars noch nie ein Problem.

    Zitat

    Was nützt es dem TE , wenn er den Mangel schon bei Übergabe i.R.e. Prüfung entdeckt? Nichts, wenn die Grenzen des § 444 nicht überschritten sind. Dann kann er zwar meckern und nicht bezahlen und den Fernseher stehen lassen. Dann wird ihn der Verkäufer ggf. auf Zahlung und Abnahme verklagen, und das mit guten Erfolgsaussichten, ohne dass dem Käufer wegen der Mangelhaftigkeit Gegenrechte zustünden.


    Du willst mir also sagen, dass wenn ich vor Ort feststellen würde, dass das Ding nicht geht, somit also klar ist, dass der Verkäufer mich arglistig täuschen wollte, er dennoch und mit Aussicht auf Erfolg mich zur Abnahme des Teils zwingen könnte? ;)

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    Selbst wenn man dir hier passende BGH-Rspr., am besten noch in Einklang mit der Rspr. des EuGH vorlegen würde, wärest du wahrscheinlich immer noch am Zweifeln und würdest ein abweichendes Urteil eines AG für erstrebenswert und plausibel halten.


    Wohl kaum. Aber das ist das Schöne an dieser speziellen Situation: Du wirst kein halbwegs auf sie passendes Urteil finden, welches Deine Darstellung als Usus im Rechtsalltag untermauert.


    Wie dem auch sei - angesichts dieser geballten und vor allem praxis- und lebensnahen Fachkompetenz verneige ich mich zutiefst und verabschiede mich hier ebenfalls - natürlich ohne dass mich irgend jemand davon hätte überzeugen können, dass ich grundsätzlich falsch liege. Wenn nicht die Paragraphen, dann würde mir zumindest der (Rechts)Alltag Recht geben... ;) Und bekanntlich reicht es manchmal schon, an etwas zu glauben, um am Ende Recht zu behalten... :D

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    Original geschrieben von booner
    Oder würdest du von einem Käufer, bei dem du dir den Barkaufpreis persönlich abholst verlangen wollen, dein Geldscheinprüfgerät anschließen zu dürfen und mal eben von seinem Telefon aus bei der Bundesbank anrufen zu dürfen, um zu überprüfen ob die Scheine gestohlen gemeldet sind?


    Was wieder einmal beweist, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist... ;)

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    Ein Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei aber ansonsten an Recht und Gesetz gebunden. Die Sachlage ist mehr als übersichtlich, bei den relevanten Normen fallen mir ebenfalls keine Lücken oder auslegungsbedürftige Tatbestandsmerkmale ein. Was Salesch & Co. da jetzt machen würden weiß ich nicht, vielleicht das was du geschrieben hast?


    Ich wiederhole es gerne nochmal: Es gibt kein Gesetz, aus welchem der Verkäufer in einem Fall wie diesem hier explizit ableiten könnte, dass er dem Käufer einen kurzen Funktionstest verweigern könnte. Es gibt "nur" umgekehrt auch kein Gesetz, welches ihn dazu verpflichten würde. Was ein Richter (und zwar durchaus ein "Richtiger", wobei Fr. Salesch IMHO sogar auch eine echte Richterin ist :D ) daraus machen KÖNNTE, habe ich weiter oben bereits gesagt. Wenn Du allein schon das pure Bestehen dieser Möglichkeit, dass ein Richter die Sache so auslegen könnte, als 100%ig ausgeschlossen darstellst, dann sei an dieser Stelle ernsthafter Zweifel an Deiner Fachkompetenz angemeldet. ;)

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    Ansonsten komme ich morgen nach BW und leih mir mal deine Freundin aus, wenn du mir nicht schnell genug einen § nennst, aufgrunddessen du mir das verweigern kannst.


    Jo, mach mal - komm mal nach BW. Da verpasst Du mich um gerade mal ca. 300km... :D

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    Weltfremd sind die Käufer, die blindlings zweifelhafte Gebrauchtware mit Haftungsausschluss kaufen und dann Wunder erwarten.


    Wer bitteschön erwartet irgendwelche Wunder? :confused:

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    Wer ist denn gezwungen, bei ebay zu kaufen?


    Keiner. Darum gehts doch aber gar nicht... :confused:

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    Geh doch mal zum Media Markt, kauf einen neuen Fernseher und verlange Strom und Antenne im Markt. Selbst dort wird man dich blöd anschauen oder es dir gar verwehren.


    Und schon wieder verirrst Du Dich in einem völlig untauglichen, mit der Ausgangslage nichts zu tun habenden Vergleich. Im MM kann ich die Ware nämlich, wenn sie nicht funktioniert, einfach in den Markt zurücktragen und Nachbesserung bzw. Wandlung verlangen. Das kann ich bei einem Privatkauf via ebay nicht - zumindest nicht so ohne Weiteres. Deswegen hätte ich in einem MM überhaupt kein Problem damit, dass mein neuer TV nicht ausgepackt wird. Ganz im Gegenteil - ich würde das gar nicht wollen, dass so ein MM-Fuzzi seine Griffel an mein schönes originalverpacktes Neugerät legt. Das will ich zu Hause schön selber machen. ;)

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    Entweder ich plane das Risiko mit ein, mangelhafte Ware zu bekommen und nicht gegen den Verkäufer vorgehen zu können oder ich kaufe dort nicht.


    Oder ich gehe halt bei der Möglichkeit, die Ware abholen zu können, davon aus, dass ich sie dann noch kurz in Augenschein nehmen kann. So wie ich das auch JEDEM ebay-Käufer anbiete und wie ich es auch als Käufer (habe auch durchaus schon ab und zu persönlich was abgeholt) noch nie anders erlebt habe. Was für mich persönlich ein Grund mehr wäre, bei so einem Typen wie dem VK aus dieser Auktion hier mehr als argwöhnisch zu sein.