Bob_Harris und KX250:
Eure Argumentation lässt sich schlicht und einfach mit gesundem Menschenverstand widerlegen; Gesetze brauchts dazu gar nicht.
Es liegt doch völlig auf der Hand, dass das Programmangebot von Premiere hinsichtlich Art und Umfang DER entscheidende Vertragsbestandteil überhaupt ist. Würde man Eurer Argumentation folgen, würde dies bedeuten, dass Premiere sein Programmangebot praktisch nach Belieben umstellen könnte, ohne dass die Kunden ein Kündigungsrecht hätten. In einem (natürlich nur theoretischen) Fall könnte Premiere dann ja sogar irgendein Uraltprogramm ausstrahlen, das schlechter und weniger aktuell ist als das der freien Programme (z.B. Fussballspiele von 1972, Blockbuster-Filme von 1985), ohne dass man sich dagegen zur Wehr setzen könnte.
Dies ist natürlich nicht so. Es ist auch völlig irrelevant, ob in den Verträgen nun "Bundesliga" oder "Fussballpaket" steht. Fakt ist, dass Premiere, als sie die Bundesligarechte noch hatten, massivst damit geworben haben, dass der Kunde, der diesen Kanal aboniert, alle Bundesliga-Spiele live sehen kann. Diese Zusage ist Bestandteil des Vertrags - ob dies in den tatsächlichen Endkundenverträgen wörtlich so festgehalten wurde, ist irrelevant.
Es hat schon seinen Grund, warum sich Premiere nicht vor Gericht traut. Weil sie genau wissen, dass ein Urteil auf jeden Fall von großem öffentlichen Interesse wäre, und wenn sie verlören, davon dann ein Riesen-Signal zuungunsten von Premiere ausgehen würde.
Wenn ich Premiere wegen der BuLi hätte und diese nicht mehr empfangen könnte (Sat-Kunde oder Kabel-Kunde in einem Gebiet ohne Arena-Deal), oder wenn ich für die BuLi plötzlich mehr zahlen müsste als bisher, würde ich auf jeden Fall kündigen. Ob Premiere diese Kündigung akzeptiert oder nicht, wäre mir absolut egal. Wenns am Ende ein Gericht entscheiden soll - gut so, dann weiß man wenigstens, woran man ist. Die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz muss einem der Spaß natürlich ggf. Wert sein - wobei man die im Erfolgsfalle ja von Premiere gezahlt bekäme.