Re: Hat jemand Einblick in die DHL-Vorschriften?
ZitatOriginal geschrieben von Goodzilla
Ich fürchte jetzt, daß der Versender nun wieder Schadenersatz von mir will oder - je nachdem was draufsteht - wieder mit Anklage wegen Betrug drohen könnte.
Wie soll das gehen? Dazu müssten sie Dir ja beweisen, dass Du das Paket erhalten hast - was sie nicht können, wenn Du es nicht erhalten und ergo auch nicht dafür unterschrieben hast.
Zitata) Wie und an welche Adresse der DHL schreiben um Name und Anschrift des Zustellers zu erfahren um zivilrechtlich gegen ihn vorgehen zu können?
Gegen den Zusteller persönlich kannst Du überhaupt nicht vorgehen, "nur" gegen DHL.
Zitatb) Was wäre denn die offizielle DHL-Vorschrift für einen Zusteller wenn der Paketempfänger nicht zuhause ist und er nicht an den Briefkasten kann?
Wie sollte er nicht an den Briefkasten können? :confused:
DHL-Pakete werden grundsätzlich nicht mehrfach zugestellt. Wenn also keiner da ist (auch kein Nachbar, dem er es geben könnte), gibt der Paketfahrer das Paket bei der nächsten Postfiliale ab, wo Du es dann abholen kannst. Zu diesem Zweck muss er eine Benachrichtigunskarte in den Kasten werfen. So, und NUR so, funktioniert es.

