ZitatOriginal geschrieben von CLK
Idealerweise ist er rund und hängt an einem Dreibein oder einem Galgen.
Ja - sehr geil, Eure kleinen Sado-/Maso-Ferkeleien - aber den anderen vorwerfen, sie seien Schwuchteln... ![]()
*scAnr*
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ZitatOriginal geschrieben von CLK
Idealerweise ist er rund und hängt an einem Dreibein oder einem Galgen.
Ja - sehr geil, Eure kleinen Sado-/Maso-Ferkeleien - aber den anderen vorwerfen, sie seien Schwuchteln... ![]()
*scAnr*
Weichei? Das sagt der Richtige! Grillt mit Holz... :flop: :gpaul: :eek:
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WDR? Das ist doch der Sender, wo auch Jean "Heute basteln wir uns ein U-Boot aus Wattestäbchen" Pütz arbeitet, stimmts? :D:D
Ich häng mich hier einfach mal an einen der PayPal-Threads mit meiner Frage dran:
Ich nutze PayPal nunmehr schon seit langer Zeit. Gestern habe ich von denen eine Mail bekommen mit dem Hinweis, dass die Summe der Zahlungseingänge auf meinem PayPal-Konto (also die GESAMT-Summe, nicht etwa die des letzten Monats/Quartals/whatever) EUR 6500,- überschritten hätte und ich daher zusätzl. Informationen zu meinem Konto hinterlegen müsse.
Ich werde dann zu einer Seite verlinkt, die für gewerbliche Anbieter gedacht ist, weil man dort auswählen muss, was für eine Gesellschaftsform man betreibt. Das "Kleinste", was man dort auswählen kann, ist "Einzelperson" oder so (läuft aber wie gesagt alles unter Gewerbetreibende).
Weiterhin solle man zwecks Adressverifizierung einen geeigneten Nachweis (Ausweis oder Rechnung eines Energieversorgers) zufaxen.
Ich hab mal dort angerufen, und die meinten, ich solle als Privatmensch halt einfach "Einzelperson" auswählen und die anderen Angaben (Ust.-Nr., Umsätze usw.) freilassen.
Hat das schon mal jemand bekommen?
Bei aller verständlicher Verärgerung muss man ihm nun immerhin zugute halten, dass er die Angelegenheit tatsächlich klärt bzw. geklärt hat (auch wenn natürlich zu befürchten steht, dass aus seiner Sicht jetzt einiges ziemlich Essig ist). Ich denke, das hätte hier anfangs kaum jemand erwartet.
Für die Betroffenen in jedem Falle die bessere Lösung, denn bevor man auf dem Klageweg letztlich sein Geld komplett wieder hat (wenns denn überhaupt klappt), kann es dauern...
ZitatOriginal geschrieben von jabrokoss
2. buchenholz
Was ist das denn? Die Version für tibetanische Mönche? :D:D
Die Videos zum X40 findest Du hier.
USB-Boot ist kein Problem und sollte mit jedem USB-CD/DVD funktionieren. Laufwerke mit PC-Card-Anschluss habe ich noch nie in der Hand gehabt - ob man davon auch booten kann... keine Ahnung. Wenn Du's aber eh neu kaufst, nimm USB2.0.
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Bei IBM weiss man das aber nie so wirklich, die kastrieren schon mal ganz gerne ihre Notebooks...
Eigentlich nicht... ![]()
Das einzige, was wirklich kastriert ist, sind Fremd-MiniPCI-Karten; die werden vom BIOS ausgelockt. Ansonsten kann man im Grunde reinstecken, was man will. Durchaus z.B. auch Fremdspeichermodule oder beliebige Platten. Bei Letzterem kann es aber dann z.B. sein, dass das APS (sofern im Gerät vorhanden) nicht funktioniert.
Da es ein R52 ist, kann man auch einfach ins BIOS rein und die int. WLAN-Karte dort schon biosseitig deaktivieren. Dann wird sie von Windows gar nicht mehr erkannt.
Die Reichweite der internen WLAN-Lösung ist wegen der Diversity-Antennen natürlich schon besser.
Natürlich, PC-Cards und USB-WLAN-Adapter funktionieren selbstverständlich alle.
Und deren Antwort kann ich nun wiederum mit 100%iger Sicherheit voraussagen. Muss ich aber sicher nicht, oder?... :D:D
Aber er gibt halt eine freiwillige Garantie an den Käufer. Das macht sie zwar nicht zu Vertragspartnern im eigentlichen Sinne, aber dennoch kann man natürlich diese Garantie in Anspruch nehmen.
Der Verkäufer hat übrigens keineswegs grundsätzlich das Recht, nach eigener Wahl statt Umtausch zu Reparieren. Er hat zwei Nacherfüllungsversuche, aber Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden entweder Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung eines mängelfreien Gerätes sein. Allerdings kann der Händler die jeweils vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung (und der Kunde wird natürlich immer vorzugsweise ein anderes Gerät haben wollen) ablehen und dann eben doch reparieren, wenn der Umtausch gegenüber der Reparatur einen unverhältnismäßig größeren Aufwand bedeuten würde. Bei einem doch recht teuren Notebook und vielleicht noch einem kleineren Händler wäre dies sicher zu bejahen, wohingegen ich dies bei z.B. einem Media Markt, wo die Notebooks eh stapelweise rumstehen, nicht unbedingt so sehen würde.