Eine Panne war das wohl kaum - diese Polizisten waren die Einzigen, die es richtig gemacht haben... ![]()
Beiträge von BigBlue007
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Folgendes Problem (habe mit der Suche noch nix dazu gefunden):
Eine Auktion von mir, die am So. abend auslief, war für die letzten ca. 5 Minuten nicht mehr erreichbar. Es erschien jedes Mal nur eine Fehlerseite mit allerlei lustigem HTML-Code.
Nach Ende der Auktion konnte man dann in der Gebotsliste sehen, dass in den letzten Minuten keine Gebote mehr eingegangen sind, was ja schon für sich genommen sehr ungewöhnlich ist. Desweiteren wurde ich von zwei Leuten angeschrieben, was denn da los war und warum sie nicht mehr bieten konnten. Die Seite war also offenkundig überall und nicht nur bei mir down.
Der Endpreis des Artikel (ein recht populäres und gesuchtes Gerät, welches eigentlich immer einen Preis von um die 100,- erzielt) lag dann bei nur ca. 60,-.
Ich habe gegenüber dem Käufer natürlich sofort die Anfechtung des Kaufvertrags mit obigen Argumenten erklärt, ihm gleichzeitig angeboten, dass er das Gerät natürlich gerne auch für sein zuletzt eingegebenes Höchstgebot (genau die o.g. 100,-) kaufen könne, ich es aber ansonsten neu einstellen würde. Gleichzeitig sandte ich eine Mail an ebay mit allen verfügbaren Daten samt Screenshot der Browserseite kurz vor Auktionsende mit der Bitte um Stellungnahme. Idealerweise hätte ich gehofft, dass ebay das Problem bestätigt (oder zumindest nicht ausschliesst).
Der Käufer war dann zwischenzeitlich nach Beurteilung der doch sehr eindeutigen Sachlage bereit, das Teil zu seinem eingegebenen Höchstgebot zu kaufen, insoweit ist das eigentliche Problem vom Tisch.
Von ebay dagegen habe ich heute, nachdem ich vor ein paar Tagen schon eine erste Standardantwort erhielt (die absolut nichts mit meiner Frage zu tun hatte) folgendes Statement erhalten:
Hallo Herr BB007,
vielen Dank fuer Ihre Mitteilung.
Das von Ihnen genannte Angebot ist bereits beendet. Wir haben Ihr
Angebot im Rahmen der dadurch eingeschraenkten Moeglichkeiten geprueft.
Wir koennen den von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider nicht mehr
nachvollziehen.Aus diesen Gruenden muessen wir davon ausgehen, dass es beim Ablauf der
Auktion keine Fehlfunktion im Rahmen der eBay Ausfallgundsaetze von
unserer Seite gab.Wir bedauern, dass wir Ihnen diesmal nicht weiterhelfen konnten und
bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis.Mit freundlichen Gruessen
A. B.
eBay Customer Support
Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn der Käufer nicht so einsichtig ist wie in meinem Falle. Ich denke, dass ich auch vor Gericht ganz gute Karten gehabt hätte, weil
a) andere Auktionen mit demselben Artikel am selben Abend bei ca. 100,- endeten,
b) andere ebayer mich nach Auktionsende kontaktierten und das Problem bestätigten,
c) es äußerst unwahrscheinlich ist, dass für eine Auktion eines recht gefragten Artikels in den letzten 5 Min. keine Gebote eingehen.Diese Rahmenbedingungen müssen ja aber nicht immer so zutreffen, und dennoch kann man durch sowas richtig Geld verlieren. Man denke z.B. an eine Auktion mit einem Auto, wo sowas locker in die Tausende gehen kann.
Was meint Ihr dazu?
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So, darüber wird sich vor allem Laubi freuen, der schon seit Jahren drängelt. Was heißt "vor allem" - er wird der einzige sein...

This year comes BB007 also!

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Das wäre doch auch was für den "Was macht eigentlich ..." - Thread gewesen... :D:D
*Nixwiewech*

PS: Falls Du´s doch liest: Natürlich auch von mir alles Gute!
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Also die Teile (vorausgesetzt, das sind die, die gemeint waren) sehen so aus (wurde leider nicht besser):


Im Prinzip sind das einfach nur durchsichtige Plastikleisten mit LEDs drin. Für den hier genannten Zweck IMHO eher weniger geeignet.
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Achso... sorry, stand auf dem Schlauch, hatte es so verstanden, dass Du anzweifelst, dass das, was das BVerfG spricht, endgültiges und ultimatives Recht ist.
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Zitat
Original geschrieben von EricssonFreak
Obwohl schon vor vielen Seiten jemand darauf hingewiesen hat, hat den Hinweis hier seltsamerweise niemand ernst genommen ...
Wo? Welcher Hinweis? -
Zitat
Original geschrieben von erdeka
1. Die Rückzahlung ist nicht fingiert, sondern auf meinem paypal-Konto angekommen.
Hmm...Diese PayPal-Zahlung kann bekanntlich aus einer Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift gekommen sein. Ob PP bei Kreditkartenzahlung sofort eine Onlinefreigabe einhohlt, weiß ich nicht. Bei Lastschrift aber auf jeden Fall nicht.
Von daher würde ich den Betrag sicherheitshalber von meinem PayPal-Konto ganz schnell aufs Giro überweisen...
ZitatÜbrigens bin ich in diesem Forum hier evtl. ein "newbie", doch das sagt kaum etwas über (m)eine Glaubwürdigkeit aus... In anderen Foren könnte ich auch damit prahlen, wie lange ich alter Hase schon dabei bin... :o
Sehe ich auch so - aufgrund der speziellen Umstände dieser Angelegenheit ist es völlig normal, dass die meisten Betroffenen, die sich hier zu Wort melden, hier Newbies sind (was andere Erklärungen nicht 100%ig ausschliesst, aber sie sind zumindest recht unwahrscheinlich). Das haben halt nur nicht alle verstanden...
M.W. gibt es hierzulande keine Sammelklagen.
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Wobei man natürlich sagen muss, dass zumindest der letzte Punkt nicht von der Hand zu weisen ist. Denn es ist ja leider tatsächlich so, dass gerade die Firmen, die die Verlagerung von einfachen Arbeitsplätzen ins Ausland am exzessivsten betreiben, gerade auch die sind, die die fettesten Subventionen einstreichen.
In der Tat sollte der Gesetzgeber hier die Möglichkeit schaffen, dass staatliche Subventionen immer an (zeitlich zwar befristete, aber trotzdem umfassende) Jobgarantien für den jeweiligen Standort, für den die Subventionen geflossen sind, gebunden werden. Es kann nicht sein, dass eine Firma erst Subventionen kassiert (ob dieses System insgesamt eine gute Idee ist, sei auch mal noch dahingestellt) und dann ein Jahr später die Bude wieder zumacht oder auf 50% runterfährt.
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Das Teil habe ich heute erstmals in einem Prospekt von electronic partner gesehen. Mein erster Gedanke war: Geilomat - eine Senseo für Unterschichtenfernsehzuschauer...
:top: 
*scnr*