Der Gag zündet jetzt etwas schlecht, weil es die "Silver Edition" ja schon gibt: Das Ursprungs-RAZR. ![]()
Beiträge von BigBlue007
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Wieso "aber"? Genau das habe ich doch gesagt.
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Da schließe ich mich mal an - sowas könnte ich auch gebrauchen.
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Du meinst sicher "Wenns Diebstahl ist, dann TK", oder?
ZitatOriginal geschrieben von Eckoman
Das kommt drauf an. Man muss da zwischen den drei Teilversichrungen unterscheiden:
1. Haftpflicht SF-Klasse: hier wird man nur hochgestuft wenn man selbst einen Unfall verursacht
2. Teilkasko: hier wird überhaupt nicht rumgestuft, weil es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt - der Beitrag wird an der TK-Klasse des PKW bemessen
3. Vollkasko: hier wird man hochgestuft wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, sprich bei selbstverschuldeten Unfällen oder eben Vandalismus
Und wo kommt es da jetzt drauf an? Das ist doch genau das, was ich gesagt habe: Selbstverschuldete Dinge werden immer über die Haftpflicht (Schaden, den man anderen zugefügt hat) bzw. die VK (selbstverschuldeter, eigener Schaden) abgewickelt, und beides kann bzw. wird hochgestuft.Nicht Selbstverschuldetes läuft über die TK, und da gibt es keine Hochstufungen.
Wobei "Vandalismus" dabei dann wohl die Ausnahme von der Regel darstellt - nicht selbst verschuldet, aber trotzdem nur über die VK abgedeckt, d.h. teurere SB und Hochstufung. Obwohl - mit der Hochstufung wäre ich mir da nicht sicher - wäre IMHO ausgesprochen ungerecht (denn es ist ja trotzdem kein Selbstverschulden), und offenbar hat man Melone ja auch schon gesagt, er würde nicht hochgestuft werden.
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
Wobei ich immer noch der Meinung bin, daß diese beiden Abgeordneten die Klage nur dewegen losgelassen haben, weil einfach noch etwas länger auf ihrem weichen Sesselchen hocken wollten. Die wollten nur ihre eigenen Pöstchen retten, sonst nix.
Nicht zu vergessen, dass ihre Namen in aller Munde waren...
ZitatNebenbei: Die wahlbenachrichtigungen wurden ja schon verschickt. Konnten die davon ausgehen, daß es alle mitbekommen, wenn das BVG die Wahl abgeblasen hätte? Und was hätten diejenigen vorgefunden, die das nicht mitbekommen hätten, und dann vor einem verschlossenen Wahllokal gestanden hätten?
Ganz einfach: Nichts!
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Bei nicht selbst verschuldeten Sachen wird man doch IMHO sowieso nicht hochgestuft, oder?
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Da er ja aber selbst sagt, er will daran nix verdienen...

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Wenn die Versicherung kein Gutachten will - was willst Du dann damit? :confused:
Die Versicherung ist offenbar damit einverstanden, dass Du den Schaden in einer Werkstatt reparieren lässt und diese dann mit der Versicherung abrechnet. Das ist doch ok - was willst Du denn noch?
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Entweder... oder?

[ ] Du hast den Witz verstanden.
ZitatOriginal geschrieben von VFBler
Wobei im Prinzip allerdings die beiden Abgeordneten im Grundsatz eigentlich recht haben.
Nein, haben sie nicht. Das Verfassungsgericht hat entschieden. Es gibt keine höhere Instanz in diesem Lande. Wenn das BVG feststellt, dass die beiden eben nicht Recht haben, dann haben sie nicht Recht - end of story.
Auch kann von einer "Verbiegung" der Verfassung nicht die Rede sein. Das BVG ist in gewisser Weise die Verfassung, und wenn diese Leute das Grundgesetz mehrheitlich soundso interpretieren, dann ist dies per Definition "Recht".
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Die Firma wird wahrsch. irgendwo sitzen, wo man ihr nur schwer habhaft werden kann. Der Vertrieb von Fakes in Deutschland ist aber selbstverständlich ebenso verboten wie der private Import derselben. Insofern: Wenn Du dort was bestellst und das Paket dann beim Zoll geprüft wird, gibts - zu Recht - richtig fett Ärger...
