Beiträge von BigBlue007

    In seiner Situation wird er sich die Geräte sicher nicht auf Lager gelegt haben, ohne zu wissen, wieviele der VK-Zahler wirklich eins nehmen wollen. Finde ich persönlich verständlich.


    Passieren kann den Kunden ja nix weiter - außer halt, dass sie auf das Angebot eingehen und dann innerhalb der nächsten Tage wieder keine Ware bekommen. Und das werden wir dann sicher zeitnah erfahren... ;)


    Und wer angesichts des Threads dieses Gerät als Neukunde kauft und per VK zahlt, dem ist eh nicht zu helfen... :D


    Insofern sehe ich hier momentan keine Notwendigkeit für irgendwelche Bilder.

    Zitat

    Original geschrieben von Phuketdude
    Was mich bei vielen deiner Postings hier im Thread sehr wundert:
    Offensichtlich findest du ja diese ganzen boesen, boesen Raubkopien vollkommen verwerflich (Stichwort: You are an Idiot! :D ) und trotzdem haelst du uns immer auf den aktuellen Stand was diesbezueglich abgeht.


    Warum? :confused:


    Diesen Zwiespalt hat er immer mal wieder ganz gerne - nicht nur hierbei. Siehs einfach als nette Marotte... :D

    OK, dann schaun´mer mal.


    Ich rate im Übrigen zu großer Vorsicht. Der Umgang mit der manuellen Steuerungskontrolle bedarf einiges an Übung. Fehlerhafte Verwendung kann leicht zu orientierungslosem Abdriften bis hin zu schwerwiegenden Kollisionen o.dgl. führen, die vom Nachlassen der strukturellen Integrität bis hin zum Kernbruch diverse unangenehme Effekte zur Folge haben können. Im Zweifelsfalle ist es besser, dem Computer die automatische Steuerung des Vessels zu überlassen... :D:D

    Ein Rückgaberecht, so wie es Endverbrauchern zusteht, haben gewerbliche Abnehmer nicht. Allerdings muss jemand, der einem anderen was liefert, natürlich im Zweifelsfalle beweisen können, dass der andere dies auch bestellt hat. Ein Ausdruck eines internen Bestellsystems, in welches man ja einfach irgendwas einhämmern kann, reicht da natürlich nicht.


    Grundsätzlich ist natürlich schon auch eine telefonische Bestellung verbindlich, allerdings ändert dies nichts am Grundsatz, dass der Lieferant im Zweifelsfalle natürlich beweisen muss, dass er beauftragt wurde (und nicht etwa umgekehrt der Empfänger beweisen müsste, dass er NICHTs bestellt hat). Bei telefonischen Bestellungen ist eine solche Beweisführung natürlich schwierig bis unmöglich.


    Von daher würde ich auch das Inkassounternehmen freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass von Euch zu keinem Zeitpunkt eine Bestellung ausgelöst wurde und Ihr einer eventuellen Gerichtsverhandlung, in der der Lieferant dann beweisen muss, dass er beauftragt wurde, gelassen entgegenseht. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    [...] und es ist auch bei vielen Übsetzungen nur sehr schwer möglich, die richtigen Stichworte zu finden, wenn man den Song absolut nicht kennt, da die Treffer dann zu unspezifisch sind.


    Das ist der Punkt: Wenn man den Song nicht kennt - und dann auch mit Googles Hilfe feststellt, dass man ihn wirklich nicht gekannt hat (so wie ich bei Deinen A-Teens), dann bitte keine Lösung posten.


    Regeln aktualisiere ich gleich. ;)

    Stimmt zwar - aber: SO NICHT!!! :flop: :D


    Du sollst es natürlich nicht mit Google rausfinden - allenfalls zum verifizieren, wie z.B. der Song genau heißt. Mit Google hatte ich Deinen A-Teens - Text gestern abend auch innerhalb von 30 Sekunden herausgefunden, aber da ich den Song halt einfach nicht kannte (wer kennt schon A-Teens... :D ), habe ich anderen den Vortritt gelassen.


    Natürlich kann mans nicht nachprüfen, aber ich fände es schon irgendwo fair, wenn man eine Lösung nur dann postet, wenn man prinzipiell von selbst auf die Lösung gekommen ist und die Lyrics-Seiten dann nur nochmal zur Kontrolle heranzuziehen brauchte. Ansonsten wäre das Ganze eigentlich sinnlos - mit Google kann hier fast jeder fast jeden Song herausfinden, auch wenn er eigentlich nur klassische Musik hört. ;)