Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von Horizon
    Findet ihr denn so einen Touchscreen bei einer FB sinnvoll?


    Nicht unbedingt - wie gut, dass die 885 keinen solchen hat... :D

    Zitat

    Ich habe lieber echte Tasten


    Ich auch. ;)

    Zitat

    und da mir die Haptik sehr wichtig ist habe ich mich für diese entschieden (schönes Alu ;)):


    Das glaubst aber auch nur Du... ;)


    Ich habe diese FB bei meinem Philips DVP9000 dabeigehabt - sieht zugegebenermaßen edel aus, ist aber trotzdem nur Kunststoff.


    Nachteil dieser FBs mit festen Tasten (die Logitech hat Softkeys) ist zudem, dass sich damit nie ALLE Tasten aller jeweiligen Original-FBs abbilden lassen. Und selbst wenn es ginge, müsste man sich "zu Fuss" merken, welche Taste womit belegt ist, da ja die Beschriftung nicht geändert werden kann.


    Daher ist diese Art von Universal-FBs IMHO unbrauchbar, jedenfalls dann, wenn man damit wirklich mehrere (sagen wir 3-4) Geräte bedienen will, deren Original-FBs mehr als 10 Tasten haben.

    Naja, wirklich begeistern tut mich das auch nicht - da ich aber bekanntermaßen selbst bei einem dieser Angebote zugeschlagen habe, wäre es natürlich etwas deplaziert, mich darüber aufzuregen... ;)


    Davon abgesehen gibt es allerdings objektiv auch nicht wirklich was gegen diese Offerten einzuwenden. Es sind halt einfach Angebote mit Vertragsbindung.

    Ist zwar nicht direkt ein Handy, aber hier gibts ja alle möglichen Händler, die mit allem Möglichen handeln... ;)


    Kann zufällig irgendjemand "zeitnah" das o.g. Gerät beschaffen? Alle Händler, die man mit guenstiger.de und Co. findet, haben entweder ewig lange oder gar keine Lieferzeiten für das Teil. Ein einziger Händler hat es, verlangt aber auch einen unverschämten Preis... ;)


    Für ernstgemeinte Zuschriften wäre ich dankbar. :D

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    Original geschrieben von CCLSC
    Also, ich habe den Verkäufer eben schon schriftlich informiert, nur gehe ich davon aus, dass im Falle des beschriebenen Schadens, nicht der Verkäufer wird beweisen müssen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war, sondern im konkreten Fall ich nachweisen werden muss, dass der Schaden nicht durch mich und eine unsachgemäße Nutzung des Gerätes entstanden ist.


    Falsch. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf herrscht Beweislastumkehr. D.h. es wird davon ausgegangen, dass ein Fehler bzw. die ursächliche Ursache dafür schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen.


    Passieren kann allerdings zugegebenermaßen Folgendes: Der Händler schickt das Teil seinerseits zu w-support, die kennen die History des Gerätes bereits und bestätigen dem Händler auch nochmal, dass es ein Feuchtigkeitsschaden war.


    Ob die "Expertise" von w-support auch vor Gericht standhalten würde, steht zwar auf einem anderen Blatt, aber so weit dürfte es wohl kaum kommen...

    Ich unterstelle jetzt mal, dass Du die Wahrheit sprichst und das Teil wirklich nicht mit Wasser in Kontakt gekommen ist.


    Warum nimmst Du nicht einfach beim Verkäufer Deine Gewährleistungsrechte wahr? Wenn dieser ebenfalls behauptet, es wäre ein Wasserschaden, dann muss er es - anders als der SP oder w-support - beweisen.