Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von Daniel_23
    Ok, stell dir vor genau diese 2 Streifen würden beim Wiedereintritt anfangen m mit glühen, die Wärme kriecht so zwischen die Kacheln und dahinter, schon ist die Hitze dort wo sie nicht hinsoll...


    Ähhmm... hallo???


    Darum geht es doch überhaupt nicht. Ich habe doch nicht behauptet, dass diese Arbeit überflüssig gewesen wäre. Ich habe lediglich gemeint, dass sie extrem einfach war und man hier kaum von einer Reparaturarbeit sprechen kann, geschweige denn dass damit in irgendeiner Form bewiesen wäre, dass man jetzt in der Lage ist, Reparaturen im All durchzuführen.

    Die Widcomm- (bzw. jetzt Broadcomm-) Software hat schon seit geraumer Zeit einen Lock, der bewirkt, dass das jeweilige Paket nur mit dem Stick des jeweiligen Herstellers, bei dem man den Treiber runtergeladen hat, funktioniert.


    Ich würde auf jeden Fall zu einem Stick raten, für den es eine 3.xer Version gibt, besser noch 4.x.

    Wenn ich ein SW-Update machen lasse, dann sage ich


    a) explizit, welche Version ich erwarte, vor allem aber checke ich
    b) bevor ich den Laden wieder verlasse, ob die gewünschte Version auch wirklich drauf ist. Erst recht, wenn man weit gefahren ist.


    Nicht falsch verstehen - natürlich kann es gut sein, dass die dort auch Mist gebaut haben, aber Du selber hast Dich, nun, sagen wir es höflich, auch nicht gerade geschickt angestellt... ;)

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    Original geschrieben von Noe
    Ich meine ich erinnere mich hier mal eine Wette beoachtet zu haben, wo 2 darum gewette hatten wie lange es dauert bis das V3 unter 500 Euro fällt :D


    War es Big Blue und wer noch ? :cool:


    Laubi. ;)


    Die Wette ging damals allerdings darum, wie schnell der Preisverfall innerhalb der ersten, AFAIR drei, vier Wochen nach Markteinführung voranschreiten würde. Bis heute haben wir damals nicht vorausgedacht, allerdings hätte ich sicher dagegen gewettet, dass das RAZR irgendwann als Prepaidgerät kommt.

    Re: Nokia Shop Service Mangelhaft?


    Zitat

    Original geschrieben von Mike88
    Der Mitarbeiter, der mich fast nicht verstand [...]


    Zumindest dies scheint mir nicht gänzlich unverständlich zu sein - ging mir beim Lesen Deines Postings ähnlich... ;)


    Die Wartezeit finde ich in Summe ok, dass Du Deine Speicherkarte im Gerät gelassen hast, ist aber sowas von Deine eigene Schuld, und wirklich komisch ist allenfalls, dass keine neuere Version drauf ist.


    Ich kann mir nicht helfen, aber bei dieser Art von Erklärungen habe ich irgendwie immer den Eindruck, dass beide Seiten nicht ganz unschuldig sind... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von HandyTime
    1. Bei solchen Sonderaktionen, die so günstig angeboten werden, senden wir nur bei Vorrauszahlung, da nur eine bestimmte Menge lieferbar ist und wir somit sichergehen, dass wir nicht 10 Geräte versenden und 4 zurück kommen, da es auch Menschen gibt die "just 4 fun" mal etwas bestellen, es an der Tür dann aber nicht entgegen nehmen. Uns würde in diesem Moment das gerät und die Zahlung fehelen und könnten es in Zukunft nicht mehr zu solch einer Kondition anbieten.


    Das mag zwar alles sein, ist für mich als Kunde allerdings völlig irrelevant. Das ganze nennt sich IMHO "unternehmerisches Risiko"... ;)

    Zitat

    2. Die Rücksendung aus ungeklärter Ursache zahlt immer der Käufer.


    Was bitteschön ist eine "ungeklärte Ursache" für eine unsinnige Formulierung? Die Wahrung des Widerrufsrechts geschieht regelmäßig einfach dadurch, dass der Käufer die Ware innerhalb der 14 Tage zurücksendet, und zwar ohne Gründe dafür angeben zu müssen.

    Zitat

    Auch Unfreie Packete usw. werden nicht angenommen, dass ist aber auch üblich.


    Stimmt - nichts desto trotz müsst Ihr die Rücksendekosten ab einem Warenwert von EUR 40,- trotzdem ersetzen. Eurer AGB-Passus sagt dies aber nicht aus, sondern behauptet, der Kunde müsse die Rücksendekosten in jedem Falle tragen.

    Zitat

    Der Kunde hat 14- Tage Rückgaberecht. Die Ware muss aber Original Verpackt mit Beleg und allem Zubehör an uns versichert und auf Kosten des Käufers zurückgeschickt werden.


    Das steht in Euren AGBs aber nicht drin. Dort steht, die Ware müsse UNBENUTZT sein, und dies ist natürlich unzutreffend.


    Im Übrigen geschieht die Rücksendung in jedem Falle IMMER auf Gefahr des Verkäufers - dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Rücksendekosten zunächst vorschießt.


    Mir ist schon klar, dass dieser Markt schwierig, die Margen gering sind usw.. Trotzdem finde ich es immer wieder erschreckend, mit welcher Frechheit und Dreistigkeit manche Händler versuchen, die Rechte der Kunden zu beschneiden. Und es dann, wenn man sie darauf anspricht, nicht einmal einsehen - so wie hier.



    Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Ich glaube, dies hat sich kürzlich geändert oder wird gerade geändert!?


    Die Änderung bezieht sich lediglich darauf, dass nunmehr der Warenwert der tatsächlich zurückgesandten Artikel 40,- übersteigen muss, damit der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss. Vor dieser Änderung war für diese 40,- - Grenze der Gesamtbestellwert relevant, d.h. auch dann, wenn ich aus einer Lieferung, die aus mehreren Teilen bestand, etwas zurücksandte, was alleine nur 10,- kostet, die gesamte Lieferung aber 50,- kostete, musste der Händler die Rücksendekosten tragen.


    Außerdem muss der Händler jetzt nur die Rücksendekosten tragen, wenn die Ware bereits gezahlt (oder zumindest angezahlt) wurde. Was im vorliegenden Falle (wo ja eh nur per VK verkauft wird) allerdings irrelevant ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Guckt Nasatv per Stream, wenn man Englisch kann vertsteht man auch um was es da geht.


    Wenn ich die NASA wäre, dann würde ich das Ganze auch als großen Schritt herausstellen... ;)


    Ich meine - wir haben gesehen, was er gemacht hat: Er hat zwei Streifen Zeugs mit Daumen und Zeigefinger aus einem Spalt gezogen... :D


    Dass der Aufenthalt außerhalb des Shuttles bzw. der Station als solches betrachtet kein Spaziergang ist, ist mir auch klar. Allerdings ist daran wiederum absolut nichts Neues - das gabs schon öfters. Neu sollte hierbei sein, dass im Rahmen eines Weltraumspaziergangs das Shuttle "repariert" wird. Die Reparatur bestand nun darin, diese zwei Streifen herauszuziehen.


    Sorry, wenn ich da die Ansicht des Profs auf N24, der ja selber auch schon im All war, teile, wenn er sagt, dass das Ganze eher eine Publicitymaßnahme ist, so nach dem Motto "Seht her - wir können das Shuttle sogar im Raum reparieren"... :D



    Bob_Harris:


    Dieser "Moderator" (habe jetzt den Namen auch nicht im Kopf) ist wie gesagt Professor an einer Uni und war selbst schon im All. Er entlarvt halt einfach das Ami-typische Getue rund um die ganze Aktion als das, was sie ist. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von -CyberSlasher-
    Ich hoffe, Ihr wisst, dass Ihr Euch strafbar macht.
    Doom und der Nacfolger Doom² wurden indiziert von der (damals noch) BPjS.
    Werbung, zur Schaustellung und zur Verfügungstellung solcher Spiele können mit Haftstrafen geahndet werden.


    Keiner wirbt hier für die Games, stellt sie zur Schau oder gar zur Verfügung... ;)


    Hier geht es um die Portierung der Executable, die für sich allein genommen natürlich weder indiziert noch sonst irgendwie verboten ist.


    Der Threadtitel ist übrigens irreführend und daher blödsinnig.