Nö, ganz im Gegenteil... ![]()
Beiträge von BigBlue007
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Zitat
Original geschrieben von www_kfb-com_de
Ja, das 8800 haben wir lagernd, aber verzeih bitte unsere Politik, wir geben es nur mit Vertrag raus.
Sorry, aber SOLCHE Läden haben bei mir dann gleich vollständig verloren... :flop: -
Es geht leider nicht sonderlich gut los...

Zitate aus Euren AGBs:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Mobilfunkkarte oder des Handys widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. Bei eBay "Sofort-Kauf", Sofort und Neu" oder dem Kauf von Auktionsware ist der eBay Kauf verbindliches Kaufdatum. Bei Käufen über unsere Homepage ist das Kaufdatum das Bestelldatum.
Dies ist natürlich nicht haltbar, da die Widerrufsfrist erst an dem Tag beginnt, an dem der Kunde die Ware erhalten hat. Alles andere ist offenkundig Blödsinn, da die Frist dann z.B. nur einen Tag betragen würde, wenn die Ware - etwa wg. Lieferverzögerungen - erst am Tag 13 nach Bestellung/Kauf beim Kunden ankommt.
Widerrufsfolgen:
[...] Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € für die Wert- und Vollständigkeitsprüfung verlangt. [...] Die Mobilfunkkarte bzw. die Handys sind auf Ihre Kosten und Gefahr im angemessen versicherten Paket zurückzusenden.
Auch das ist ein schlechter Scherz...

In diesem Sinne: Setzen, 6, überarbeiten, dann hier wieder antanzen!

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Zitat
Original geschrieben von oleR
Wird der nicht wieder rausgenommen, wenn der Grund des Eintrags erledigt ist?
Nein, auch nach Erledigung einer in der Schufa negativ verzeichneten Angelegenheit bleibt der Eintrag noch für x (mit x = IMHO 2) Jahre drin und ist für andere auch sichtbar. Das ist ja gerade der Sinn des Ganzen - jemand, der seine Schulden nicht zahlt, soll natürlich nicht gleich sofort wieder eine weiße Weste haben, wenn er kurz vor Ultimo dann doch gezahlt hat...
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Den WLAN-Treiber hat er doch schon installiert.
Oder meinst Du Treiber für Fn+F5? Nein, das ist eine BIOS-Funktionalität, genauso wie die anderen Fn+Fx - Tastenkombinationen, die ja auch ohne Treiber funktionieren (Displayhelligkeit, ThinkLight, Fn+F7 für Display-/Monitorumschaltung usw.).
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Wobei die gesetzliche Gewährleistung nur in den allerseltensten Fällen für SW-Updates zieht, denn es ist ja nur selten so, dass durch ein Update echte Fehler (also in dem Sinne, dass dem Gerät beim Kauf zugesicherte Eigenschaften fehlen würden) behoben werden würden. I.d.R. sind es kleinere bug fixes und allgemeine Verbesserungen, und das hat mit Gewährleistung nichts zu tun.
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Zitat
Original geschrieben von JeGe
Hm... Wie wär's denn mit einem fliegenden Teppich?
Würde ich nicht empfehlen - bei höheren Geschwindigkeiten kommen die Teile mächtig ins Flattern.
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Re: Re: Vertrag durch hinterlegung einer Kaution ?
ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
hmm, es wäre vielleicht sinnvoll, zu prüfen warum er den Eintrag hat und die Schufa bitten, diesen Eintrag zu löschen.
Was schwierig ist, wenn der Eintrag zu Recht besteht...
ZitatOder 12 Monate warten, dann ist er auch wech.
Wohl kaum...
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Bei neueren BIOS-Versionen lässt sich WLAN auch im BIOS ein- und ausschalten. Ansonsten ist in der Tat Fn+F5 die richtige Tastenkombination zum Ein-/Ausschalten von WLAN (und übrigens auch Bluetooth).
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Ja ja, die lieben Freunde...

Eine festgelegte Regelung bzgl. so etwas gibt es wohl bei keinem Anbieter - es ist allenfalls ein Entgegenkommen, wenn sich ein Anbieter auf sowas einlässt. Wird dann sicher auch ein Stückweit davon abhängen, ob man einen oder mehrere negative Einträge hat.
Aufgrund der Tatsache, dass sich ein Anbieter völlig subjektiv herauspicken kann, mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht, wird Dir - ähm - dem Freund - wahrscheinlich niemand eine definitive Antwort geben können (es sei denn, jemand wüsste mit Sicherheit, dass e+ sowas grundsätzlich nicht macht). Man wird daher wohl selbst anrufen und fragen müssen.