Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen:
Das Teil kam an und die Cam war defekt (damit, lieber Markus, IST es ein DOA-Fall, denn DOA heißt nicht, dass ein Gerät komplett und "literally" "tot" ist, sondern dass es zum Zeitpunkt des Erhalts einen Defekt ausweist).
Du hast daraufhin dann mit MPT telefoniert, wo man Dir vorgeschlagen hat, das Gerät zunächst mit einem SW-Update zu versehen, da dies den Fehler möglicherweise behebt. Du hast dies dann in Eigenregie gemacht. Da dies nichts gebracht hat, hast Du das Gerät anschließend ebenfalls in Eigenregie an w-support geschickt.
Ist das soweit richtig?
Dann verstehe ich jetzt allerdings das Problem doch wieder nicht so ganz. Davon, dass es grundsätzlich keine gute Idee ist, statt der Gewährleistungspflicht des Händlers die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch zu nehmen, will ich jetzt mal gar nicht anfangen. Ich verstehe nur nicht so ganz, inwieweit jetzt MPT bzgl. des von Dir direkt an w-support geschickten Gerätes irgendeine Verantwortlichkeit hat.
Vielleicht hab ich´s überlesen, aber diesen Punkt verstehe ich im Moment nicht so ganz... :confused:
edit: Habs eben nochmal gelesen. Du hattest Dein Gerät von w-support schon wieder zurückbekommen und es war dann nach einigen Tagen wieder defekt, und dann hast Du es an MPT geschickt, richtig?
Wenn es sich so verhält, dann scheint mir der Ball jetzt, wie ich weiter oben schon sagte, in der Tat bei MPT zu liegen...
Den einzigen Vorwurf, den Du Dir selbst machen kannst/musst, ist, dass Du Deine Rechte nicht gekannt und Dich ein wenig ins Boxhorn hast jagen lassen...
Wie weiter oben bereits erwähnt, hättest Du zum einen von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen können (bzw. dies halt androhen können als Reaktion darauf, dass Dein Gerät zur Reparatur eingeschickt werden sollte), und zum anderen hättest Du eine Reparatur grundsätzlich gar nicht akzeptieren müssen, sondern hättest auf Lieferung eines mängelfreien Gerätes bestehen können.
Aber nun gut - hinterher ist man immer schlauer... 
Achja, eins noch: Unfreie Sendungen sollten in der Tat nur nach Rücksprache erfolgen, da diese erheblich mehr kosten als normale Sendungen. Du hast zwar Recht, wenn Du davon ausgehst, dass MPT für die Versandkosten aufkommen muss, allerdings muss er dies nicht in der Form, dass Du unfrei verschickst, sondern er kann ebensogut z.B. eine Abholung veranlassen oder aber von Dir erwarten, dass Du das Porto zunächst auslegst. Das ist bei vielen Versendern (inzw. sogar bei amazon) üblich, dass man Rücksendungen zunächst selbst bezahlt und das Porto dann erstattet bekommt).