Nein, kann es nicht.
Es ist überhaupt reichlich unwahrscheinlich, dass jemand 3000 SMSe in dieser Zeitspanne verschickt. In der Tat hätte dies den e+lern auch komisch vorkommen müssen.
Jedenfalls würde ich hier auf jeden Fall vor Gericht gehen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Nein, kann es nicht.
Es ist überhaupt reichlich unwahrscheinlich, dass jemand 3000 SMSe in dieser Zeitspanne verschickt. In der Tat hätte dies den e+lern auch komisch vorkommen müssen.
Jedenfalls würde ich hier auf jeden Fall vor Gericht gehen.
Re: Lohnt sich Umstieg von Creative Zen Jukebox auf IPod Mini?
ZitatOriginal geschrieben von TT-Leser
Übrigens bin ich täglich im Beruf mindestens 5 Stunden auf den MP3-Player angewiesen.
Ich glaub ich hab den falschen Job - was is'n das für'n cooler Beruf? :eek: ![]()
Auf dem Antrag steht doch drauf, dass Du ihn innerhalb von 2 Wochen widerrufen kannst - insofern genug Zeit für die Lieferung. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von der_inquisitor
Nun haben die meisten User aber eine Flatrate und selbst wenn nicht, dann müßte der unberechtigte Nutzer über das Inklusivvolumen hinauskommen.
Richtig. Das wird zwar kaum vorkommen, ist aber zumindest nicht auszuschließen. ![]()
ZitatAußerdem haben die handelsüblichen Geräte keine diesbezüglich verwertbare Logfunktion.
Also meiner hat sowas.
ZitatDarüberhinaus wird es sicherlich sehr schwer alleine anhand einer Mac-Adresse den Schädiger ausfindig zu machen.
Richtig. Es ging ja aber um die Frage, ob sich ein Schaden belegen liesse, nicht um das davor zu klärende Problem, den Verursacher überhaupt erstmal zu finden. Dass dies i.d.R. kaum möglich sein dürfte (schon gar nicht anhand der MAC-Adresse), liegt auf der Hand.
ZitatDie Ermittlung würde sicherlich in 99% aller Fälle aus praktischen Gründen scheitern.
ZitatEine Verpflichtung des Betreibers eines WLANs zur Verschlüsselung besteht nicht. Deiner Argumentation folgend wäre demnach die Benutzung eines jeden fremden Gegenstandes, der nicht gesichert ist, legal, was natürlich absurd ist.
Der Vergleich hinkt, denn auch hier gibt es das im Juristendeutsch immer wieder gern zitierte Konzept der "Lebenserfahrung". ![]()
Bei einem stofflichen Gegenstand ist i.d.R. offensichtlich, ob bzw. dass es sich dabei offenkundigerweise um das Eigentum von irgend jemandem handeln muss. Bei einem WLAN-Hotspot ist das nicht der Fall - jedenfalls solange wir nicht davon reden, dass jemand den Hotspot (also den Router selbst) klaut...
Es gibt neben den kommerziell betriebenen auch eine Menge privater Hotspots, die von ihren Benutzern aus purer Freundlichkeit und Technikbegeisterung bewusst offen gelassen werden, damit fremde Leute darüber ins Netz kommen. Wenn ich nun an der Straßenecke stehe und mein PDA wählt sich - wohlgemerkt ohne irgendwelche Tricks - in ein offenes WLAN ein, bekommt eine IP, und ich bin drin, dann habe ich keinerlei Grund zu der Annahme, dass der Besitzer des Routers dies möglicherweise nicht wusste. Geschweige denn, dass ich irgendeine Straftat begehen würde.
ZitatZwar halte ich es auch für sozialadäquat offene WLANs zu benutzen, aber wie ein erstinstanzlicher Richter, der womöglich erstmals von "WLAN" hört, urteilt, ist immer eine andere Frage.
Das ist zwar richtig, allerdings auch irrelevant. Denn die ggf. unsinnige Entscheidung eines solchen Richters wäre natürlich ein klarer Fall für die nächste Instanz. ![]()
ZitatIn diesem Fall macht sich zwar derjenige, der sich auf Deinem Grundstück aufhält nicht des Hausfriedensbruches strafbar, da es an einer Umfriedung fehlt, aber einen Unterlassungsanspruch auf Verlassen des Grundstückes hat der Grundstückseigentümer trotzdem.
Richtig - aber erst, NACHDEM er mich dort aufgefunden und mich darüber informiert hat, dass dies sein Grundstück ist. Wobei ich dann wiederum einwenden könnte, dass das ja jeder behaupten könne und er dies doch bitte beweisen soll... ![]()
ZitatNur weil es am Zaun mangelt, heißt das nicht, daß das Grundstück jedermann zum Verweilen offensteht. Außerdem könnte man denjenigen, der unberechtigerweise ein fremdes Grundstück betritt durchaus auch für Beschädigungen (z.B. Beschädigung des Rasens durch Fahrzeugspuren) belangen, auch wenn er beim Betreten den Eigentümer nicht kannte. Bevor man ein Grundstück betritt, muß man sich eben erkundigen, wem es gehört.
Ja, das gilt aber nur dann, wenn das Grundstück als solches erkennbar ist. Lässt sich auf die WLAN-Problematik halt nicht übertragen, da ein offenes WLAN halt einfach "da" ist und mehr nicht - da kann ich nicht erkennen, ob der Betreiber es mit Absicht oder versehentlich offen gelassen hat. Denke bei "Grundstück" mal nicht an ein Wohngebiet oder so, sondern an z.B. ein Stück Land in einem Wald.
Das wird er sowieso - wer, der hier mitlesen kann, kauft bei dem?!
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An die Serienjunkies unter Euch: Ab morgen ist der dicke Chinese wieder unterwegs...
:top:
Lief jetzt IMHO schon eine ganze Weile nicht mehr.
Meinst Du nicht, Du hättest über den vorhin erst geschlossenen Thread von Dir und die Sache mit Deinem Zweitnick erstmal ein wenig Gras wachsen lassen sollen? Ich kann mir nicht helfen, aber auf mich wirkt das Ganze im Moment eher lächerlich...
Ganz abgesehen davon, dass das Angebot im Vergleich zu anderen hier nach wie vor nicht wirklich interessant ist. Selbst wer im Schnitt 15,-/Monat vertelefoniert, hat vielleicht irgendwann mal Urlaub oder so. Ich würde mir sowas jedenfalls lieber nicht ans Bein binden... ![]()
Beweisbar wäre ein Schaden schon - zumindest dann, wenn der Router mitloggt, welche Geräte wieviel Traffic verbrauchen, und wenn der Routerbesitzer keine Flatrate hat.
Davon abgesehen hätte er allerdings dennoch keine Handhabe, wenn er sein Netz nicht gesichert hat. Public Hotspots sind heute etwas ganz Normales - woher soll ich als Nutzer wissen, dass ein Hotspot, in den sich mein Gerät vielleicht sogar ganz automatisch eingebucht hat, zwar public ist, es aber eigentlich nicht sein sollte?
Die Verantwortung, sein WLAN abzusichern, obliegt nun wirklich dem Betreiber.
Wenn ich irgendwo ein Grundstück habe und dieses weder umzäune noch sonstwie kenntlich mache, dass es sich dabei um Privatbesitz handelt, dann kann ich auch niemanden dafür drankriegen, dass er sich auf diesem Grundstück bewegt. ![]()
Abgesehen davon: Wenn er eh schon eine Schüssel hat und diese auch montieren kann/darf - warum nicht?! Wenn man die Wahl zwischen DVB-T und -S hat, dann entscheidet man sich doch lieber für das bessere System.
Das wundert mich ehrlich gesagt - denn nach meiner Erfahrung funktioniert die Abfrage ohne Eingabe der PLZ - und zwar der RICHTIGEN PLZ - überhaupt nicht.
Eine Online-Abfrage von DHL-Auslandssendungen ist überdies nicht möglich, das T&T funktioniert nur mit nationalen Sendungen.