Beiträge von BigBlue007

    Das Ascom/Swissvoice Eurit 4000 kann zumindest was Ähnliches. Du kannst zwar keine solche Rufumleitung einrichten (Rufumleitung bezieht sich immer auf alle Anrufer), aber Du kannst die Funktion "Ruhe vor dem Telefon" mit einer Filterliste kombinieren. Die Funktion ist auch nach MSNs getrennt konfigurierbar. Eine Umleitung nach extern ist allerdings nicht möglich, sondern nur auf den internen AB (der natürlich ebenfalls getrennt nach MSNs arbeitet). Da dieser wiederum auch fernabfragbar ist, wäre das Ganze vielleicht eine Alternative.


    Das Ganze ist im Handbuch ab Seite 76 beschrieben.

    Re: Ein paar Fragen zu Sattelittenfernsehen


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Das würde allem wiedersprechen, was ich bisher über SAT Empfang weiß. Könnte man so echt mit einer Single LNB und einem Digitalen und einem Analogen Receiver zwei Programme gleichzeitig empfangen? Bisher war ich der Meinung, daß dazu eine Doppel LNB nötig ist.


    So ist es auch. Die digitaltauglichen LNBs werden über ein Schaltsignal (14/18kHz) zwischen Analog- und Digitalbetrieb umgeschaltet. Ein Single-LNB kann also nur entweder digital oder analog empfangen, nicht beides gleichzeitig. Ein zweiter Receiver, der - auf welche Weise auch immer - an einem Single-LNB hängt, kann daher nur ein Programm empfangen, welches zum einen im selben Mode (analog oder digital) und zum zweiten auf der selben Polarisationsebene (horizontal/vertikal) gesendet wird wie das auf dem anderen Receiver eingestellte Programm.

    Zitat

    Zweite Frage: Auf vieviele Programme würde sich das Angebot denn durch Digital-SAT überhaupt ungefähr erweitern? Mir geht es eigentlich nicht darum mit einer möglichst großen Programmzahl zu protzen, wenn sich dann rausstellt, daß 90% davon nur Sch.... senden (9-Live, Astro TV etc. wer schaut sowas ernsthaft an?), oder überhaupt kein Deutsches Programm anbieten. Daher die erweiterung der Frage: Wieviele wirklich brauchbare Programme würden denn von den 2 Millionen :) Empfangbaren überhaupt übrigbleiben?


    In meiner Senderliste habe ich so ca. 1000 Kanäle inkl. Radiosendern. Davon ist, wie Du selbst ganz richtig erkannt hast, der grösste Teil natürlich Schrott, und der grösste Teil der ausländischen Sender ist zudem verschlüsselt. Meine "Eigene Liste" enthält letztlich 55 TV- und eine Handvoll Radiosender. Da sind halt alle deutschen Sender drin (einschl. der speziellen Digitalsender der Öffentlich-Rechtlichen, aber ohne so Schrott wie 9-live), alle freien englischen Sender (CNN, BBC-News, CNBC usw.), Al Jazera (ja, ich verstehe jedes Wort :D ) usw.

    Zitat

    3. Eine Doppel LNB und einen einzelnen Digitalreceiver, und den anderen LNB Ausgang mit dem Analogen Receiver belegen.


    Genau darauf wird es hinauslaufen, wenn Du die beiden Receiver betreiben willst. So ein Doppel-LNB bekommt man doch aber inzw. für'n Appel und 'n Ei (kosten keine 20 Euro).

    Zitat

    4. Doppel LNB + Doppel Digitalreceiver. Vermutlich die teuerste Variante, die mir nicht so ganz schmeckt, weil sehr viele vorhandene Komponenten eigentlich grundlos getauscht werden müssten.


    Aber natürlich auch die beste Variante. ;)



    edit: Natürlich zu langsam - dafür aber auch am Umfangreichsten... :D

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    [...] in erster Konsequenz hätte ich den Bußgeldbescheid allerdings einfach mit dem Vermerk zurückgesandt, dass sich ein Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen nicht in meinem Besitz befindet.


    Genau das war - und ist - der Plan. ;)

    Zitat

    Die Zeit, die die Behörde zum denken braucht, kann man dann nutzen um den Wanderurlaub zu planen und geschickt zu terminieren.


    Alternative: Auf Chauffeurdienste ausweichen - was nimmst Du pro h? :D:D

    Zitat

    Beim meiner roten Ampel gab es leider keine Steilvorlage der Bußgeldstelle... :(


    Komisch - das hast Du hier gar nicht erwähnt... :confused: :D

    Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Sorry, kann Dir aber nicht so recht folgen...
    Hier gibt es gerade mal 3 User, die leichte Kritik äußern. marlborolights, SpeedTriple und ich. Ich weiss nicht wer von uns (oder etwa wir alle) Dir wie Hunde an die Gurgel gesprungen sein soll.


    Keine Sorge - es fühlen sich schon die Richtigen angesprochen. Und nein, Du bist keiner davon... ;)

    Zitat

    Unsere Aussagen waren doch ziemlich TT-like. Als Inventar ist Dir sicher schon aufgefallen, dass einem hier eher in Richtung der allgemeinen Rechtsprechung geraten wird. Verstehe nicht, wie Dich die Meinung, dass Du zu Deinem Fehler stehen sollst, so sehr stören kann.


    Wenn Du meine Postings richtig lesen würdest, dann wäre Dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle gesagt habe, dass ich das Ziel hätte, nicht zu meinem Fehler zu stehen.

    Eigentlich habe ich den Thread nur aufgemacht, um bestimmten, namentlich vorher bereits bekannten Usern zur Abwechslung mal eine Steilvorlage gegen mich zu geben - klappt hervorragend und Onkel Pawlow lässt grüßen... :D :top: :D


    Ich hatte es ja eingangs bereits geschrieben: Es geht mir überhaupt nicht darum, mich um den Bussgeldbescheid zu drücken. Die Frage war und ist lediglich die, ob der Formfehler im Bussgeldbescheid ein hinreichender Grund ist, gegen diesen eben wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen. Natürlich würden sie dann einen neuen, korrigierten BGB ausstellen, und dann ist das auch ok.


    Das Argument mit den Steuergeldern ist übrigens insofern ein wenig schwach (und das gilt natürlich fast immer, wenn jemand dieses Argument bringt), weil es u.a. auch MEINE Steuergelder sind. ;) Wenn ich schon EUR 25 nur an Gebühren für den BGB zahlen soll, dann kann ich wenigstens erwarten, dass dieser sachlich in allen Punkten korrekt ist. Außerdem: Wenn umgekehrt mein Widerspruch irgendeinen Formfehler hätte oder 1 Stunde zu spät dort eingeht, hätten die Kollegen umgekehrt ja auch kein mentales Problem damit, meinen Widerspruch wegen einer solchen Belanglosigkeit abzulehnen. Und das zu Recht - es muss halt alles seine Ordnung haben. Das gilt aber eben auch für mein Kennzeichen... ;)


    Haben zwischenzeitlich aber nun bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, von daher hat sich das Thema erledigt. Danke für alle Antworten. :top:

    Ich weiß, dass es für sowas eigene Foren gibt, aber ich melde mich nicht gerne wegen nur einer Frage in x Foren an, und hier gibts sicher auch genug Leute mit Ahnung. ;)


    Ich habe einen Bussgeldbescheid erhalten, gegen den ich rein von der Sache her wahrscheinlich nicht viel werde machen können (Autobahnpolizei war direkt hinter mir hergefahren und hat mich auf frischer Tat gestellt... :D ). Obwohl ich allerdings trotzdem überlege, vor Gericht zu gehen. Und wenn's nur zum Zeitgewinn ist. ;)


    Nun ist es so, dass der Bussgeldbescheid ein falsches Kfz-Kennzeichen enthält. Aus der zweiten Buchstabengruppe ist ein Buchstabe falsch. Ist es rechtens, gegen den Bescheid zunächst mal nur allein wegen dieses Formfehlers Widerspruch einzulegen? Mir ist schon klar, dass dann später ein neuer mit dem richtigen Kennzeichen kommen wird. Geht wie gesagt eher darum, zum einen etwas Zeit zu gewinnen, zum Zweiten natürlich auch, die Bürokratie zur Abwechslung mal zu meinen Gunsten zu nutzen.


    Ich bin mir eigentlich 100%ig sicher, dass das so möglich und der vorliegende Bescheid nichtig ist, wollte aber halt sicherheitshalber nochmal fragen.