Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von Printus
    Hier kursiert unheimlich viel Schwachsinn im Hinblick auf die Zollfragen


    Eigentlich nicht, aber Dein Engagement auch in diesem Thread ist trotzdem ehrenhaft... :top: :D


    Auch in diesem Thread sei nochmal angemerkt, dass UPS in den Zollabrechnungen auch an private Endkunden IMMER eine Gebühr erhebt - von "kostenlosem Service" (der bei den gesalzenen Preisen von UPS in der Tat drin sein sollte) kann also keine Rede sein.


    Jedenfalls ist dies meine Erfahrung, da die zurückliegenden Zollrechnungen von UPS (zwei oder drei Stück, verteilt auf die letzten Jahre) immer auch eine Gebühr von UPS beinhalteten - soviel Erinnerung habe ich noch. ;)

    So, habe soeben die Kündigungsbestätigung via EMail bekommen. Natürlich haben sie versucht, auch mir einzureden, es gäbe kein SoKü-Recht. ;)


    Interessanterweise reden die Jungs immer nur von den weggefallenen 100 Minuten, und dass dies kein SoKü-Recht begründen würde. Möglicherweise denken sie, dass das vielleicht wirklich so ist, weil das ja keine "direkte" Preiserhöhung ist, sondern eben "nur" ein Wegfall von bisherigen Freiminuten. Zwar ist auch diese Auffassung falsch, aber es ist eben trotzdem interessant, dass sie nie auf die 3-Cent-Erhöhung für Mobilfunkgespräche eingehen. Denn bei dieser ist die Preiserhöhung und das daraus resultierende SoKü-Recht absolut offensichtlich.


    Wie auch immer - habe kurz geantwortet, dass es dabei bleibt, dass der Vertrag zum Ende des derzeitigen Abrechnungszeitraums gekündigt ist und dass ich eventuelle weitere Lastschriften stornieren lassen werde. Was mir gerade einfällt: Ich werde, sobald ich die Rechnung für April habe, natürlich auch die Gebühren zurückverlangen, die bereits nach den neuen Preisen abgerechnet wurden (also natürlich nur die Differenz zwischen dem, was es nach den alten Preisen gekostet hätte und was tatsächlich abgerechnet wurde). Wenn sie das nicht erstatten, storniere ich auch die Lastschrift für die April-Rechnung, ziehe den Betrag selber ab und überweise die Differenz manuell. Das wird ein Riesenspaß! :top: :D


    Ach ja: Der Passus mit GMX und Schlund ist nicht enthalten - vermutlich haben sie diesbzgl. bereits realisiert, dass ihnen das Ärger einbringen wird... ;)

    Du gibst Dir viel Mühe, allerdings weiß ich nicht so recht, warum eigentlich. Nichts vo dem, was Du unten erzählst, ist neu oder unbekannt... :confused: ;)

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    Original geschrieben von Printus
    Es muß eine Zollanmeldung gemacht werden und zwar beim ersten Zollamt, wo die Ware ankommt - also im Falle von UPS beim Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Solche Zollanmeldungen sind sehr komplex, man kann in etwa sagen: "Inlandsgeschäfte=Steuererklärung, Auslandsgeschäfte=Zollanmeldung". Insofern wäre es für den einzelnen Bürger oder Firmen-Sachbearbeiter im Grunde zu kompliziert jede Anmeldung, und dazu in Köln/Bonn, selber machen zu müssen. Außerdem soll es ja schnell gehen wenn die Leute auf Waren warten und es sich vielleicht sogar um eine Express-Sendung handelt.


    Das ist alles richtig und auch einsehbar, ändert aber eben trotzdem nichts an der Formalie, dass UPS (oder werauchimmer) einen Auftrag benötigt, um dies im Auftrag des Empfängers zu erledigen. Diese Info kommt ja nun auch nicht von irgendwoher, sondern immerhin von den Verbraucherschutzzentralen.

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    Klar, UPS braucht natürlich das OK des Endkunden daß die Zollanmeldung in dessen Namen vorgenommen und die Einfuhrabgaben bezahlt werden können weil sonst keine rechtliche Handhabe da ist sich das Geld später vom Kunden zurück zu holen.


    So ist es. Das - und NUR DAS - ist hier der springende Punkt.

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    Um das System zu beschleunigen wird aber nicht bei jeder eher geringen Abgabe eine schriftliche Bestätigung eingeholt, sondern bei relativ geringen Beträgen geht man davon aus daß es auch so funktioniert und kein Schriftkram nötig ist.
    Wenn es natürlich einreißt daß Kunden ihre Abgaben dann nachher nicht zahlen wollen wird sich das schnell ändern und UPS wird nichts mehr ohne schriftliche Bestätigung machen - was den Kunden Zeit und Mühe kostet und die Auslieferung der Pakete verzögert, denn normalerweise ist die Ware am nächsten Tag beim Kunden, sonst natürlich erst wenn der Papierkram per Schneckenpost erledigt ist.


    Das geht genauso gut auch via Fax oder noch besser EMail, und von mir aus auch (wenn UPS das als ausreichend betrachtet) via Telefon. Aber vom Prinzip her hast Du Recht: Im Zweifelsfalle muss es halt genau so laufen.

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    Oder UPS stellt die für den Kunden kostenfreie Zollabfertigung ganz ein und läßt es Dein/ das Problem der Kunden sein wie die ihre Sachen zeitnah in Köln/Bonn durch den Zoll kriegen.


    Es ist m.W. auch durchaus gängige Praxis, dass die Sachen zum für den Empfänger jeweils nächstgelegenen Zollamt geliefert werden und er es dann dort verzollt und abholt. Wenn ich mich recht entsinne, was das sogar mal eine absolut gängige (oder sogar einzige?) Praxis für Privatempfänger.

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    Insofern ist es durchaus auch im Sinne des Kunden wenn man hier bei kleineren Beträgen nicht auf deutschem Papierkrieg besteht sondern rationaler und schneller "mitspielt".


    Wie gesagt - es muss kein Papierkrieg sein - das Kommunikationsmittel "EMail" sollte für UPS kein unüberwindbares Hindernis darstellen. ;) Sicher - mit der Nachweisbarkeit von Mails ist das auch so eine Sache, aber das Risiko, dass jemand via EMail den Auftrag erteilt hat und dann hinterher behauptet, er habe diese Mail nicht verschickt, dürfte vernachlässigbar sein. Und besser bzw. sicherer als so, wie sie es derzeit machen, ist es allemal.
    Zugegeben - das funktioniert natürlich auch erst, wenn UPS wegen irgendeiner Sache zumindest schon mal mit dem Empfänger in Kontakt war und daher seine Mailadresse hat, ansonsten gehts in der Tat nur schriftlich. Oder halt doch via Telefon mit der Bitte, der Empfänger soll die Bestätigung an dieunddie Mailadresse schicken. Beim nächsten Mal kanns dann gleich komplett elektronisch via Mail ablaufen.

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    Es ist übrigens für Dich als Privatkunden nicht uninteresant, denn zollrechtlich macht es im Grunde keinen Unterschied ob Privatman BigBlue oder Firma BigBlue eine Ware bekommen möchte - Du bist zu einer korrekten Zollanmeldung verpflichtet und UPS könnte sagen daß es nicht deren, sondern Dein Problem ist wie Du die Anmeldung hinbringst.


    Stimmt - das KÖNNTEN sie sagen. Aber eben in diesem Falle jetzt nicht mehr, und deswegen ist es eben in diesem Falle dann doch irrelevant... ;)

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    Es ist ein Service daß UPS sich kostenfrei darum kümmert.


    Wie schon gesagt (bitte mein Posting komplett lesen, ich lese Deine ja auch vollständig): Es ist eben NICHT kostenfrei.

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    Der Zoll kann auch bei Dir als Privatmensch eine korrekte Anmeldung überprüfen und dann gibt's was auf den Deckel wenn die nicht vorgenommen wurde, denn Du bist Einführer der Ware und dafür haftbar.


    Wie bereits gesagt - der Zoll hat sein Geld ja schon. "Hätte wäre wenn" - Diskussionen bringen nichts. Und davon abgesehen (und auch das ist natürlich nur theoretisch): Von mir aus könnte der Zoll die Kohle gerne an UPS zurücküberweisen und dann mir in Rechnung stellen, dann zahle ich es gerne direkt an den Zoll und ohne die IMHO nicht verargumentierbaren Gebühren.

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    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Ja, stimmt. Genauso wenig, wie ich es gut finde, dass man jemanden, der einen auf einen Formfehler verweist, mit einer bewussten Lüge versucht ins Boxhorn zu jagen.

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    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften.


    Keine Ahnung, wie Du das liest. Bei mir ist dieser Eindruck nicht entstanden. Ich habe es genau so verstanden, wie es auch tatsächlich ist: Natürlich muss verzollt werden, aber eben nur mit Auftrag. Und: Die Erhebung von zusätzlichen Gebühren ist natürlich auf jeden Fall hinfällig.
    Dass das Ganze hier ein Formfehler ist, ist mir bewusst. Hätte UPS anders reagiert, hätten sie ihr Geld noch bekommen. So jedoch nicht mehr.

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    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Das mag so sein. Die andere wenig ehrenhafte Seite scheinst Du aber bewusst zu ignorieren - ich wiederhole es jetzt nicht nochmal... ;)

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    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....


    In meiner Rechnung waren aber Gebühren i.H.v. ca. EUR 10 enthalten. Und nun? :)

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    Was die 10 EUR angeht: die kannste Dir entweder gleich abziehen oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D


    Tja, wie gesagt - das hätten sie mal gleich tun sollen. Denn dann hätte ich die ganze Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso gesehen und mir selbst auch so verargumentiert, wie Du es die ganze Zeit versuchst. Denn Du hast natürlich durchaus Recht mit dem, was Du sagst.
    Aber wie schon gesagt - durch diesen plumpen Versuch von wegen man hätte mit meiner Frau telefoniert, ist dieser Zug jetzt abgefahren.

    Außerdem sind das keine Fingerabdrücke. Das habe ich neulich beim Zappen durchs TV-Programm gelernt: Auf irgendeinem dieser Shoppingkanäle (da konnte man irgendwie den Preis durch anrufen selber festlegen, so eine Art Auktion) wurde gerade eine Armbanduhr angepriesen. Als Uhrenfan blieb ich kurz hängen, weil ich sehen wollte, was für einen Preis das Schrottteil bringt. In einer Nahaufnahme sah man auf der linken Gehäuseseite des blankpolierten Edelstahlgehäuses überdeutlich den Finerabdruck des Moderators. Bei dem darauffolgenden Spruch des Typen bin ich vor Lachen fast vom Stuhl gekippt (wohlgemerkt: Die andere Seite des Gehäuses war sauber): "Und schauen Sie hier am Gehäuse diese aufwändig gearbeitete Hämmerung!"


    "HÄMMERUNG" -> :D


    Also, jetzt wisst Ihr, wie Ihr Eure versudelten Handygehäuse verargumentieren könnt: "Das sind keine Fingerabdrücke, das ist eine aufwändige Hämmerung!" :D

    Da wirst Du derzeit noch kein Glück haben. Ist genauso wie damals mit der ersten Fritz!Box Fon WLAN - es dauerte mehrere Wochen, bis das Teil dann bei ebay (und auch nur dort) einzeln und zu etwas günstigeren Preisen verfügbar war. Ich habe damals einen 1&1-Vertrag abgeschlossen, um sie zu bekommen - aus welchem ich jetzt ja netterweise verfrüht wieder rauskomme... ;)


    EUR 222,- ist doch gar kein schlechter Preise - die UPE liegt bei 249,-, und genau so viel wird das Teil kosten, falls es irgendwann mal im MM & Co. verfügbar sein sollte.


    Normalerweise hätte ich ja wieder zu einem Schubladenvertrag bei 1&1 geraten, aber da man deren aktuelle Angebote ja nur noch mit einem Resale-DSL-Anschluss bekommt, wäre das ein schlechter Rat. Sooo wichtig ist die neue Fritz!Box nun auch wieder nicht, als dass man sich sowas ans Bein bindet.

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    Original geschrieben von Printus
    ich weiß nicht was der PSP-Thread ist [...]


    PSP = Playstation Portable. Der bzgl. dieser Sache hier interessante Teil beginnt mit einer hochinteressanten und für mich bis dahin neuen Info von DaFunk und ist ab hier zu finden.

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    Immer wieder hört man von Kunden daß die sich im ersten Moment über die pingelige UPS-Anmeldung ärgern, ohne allerdings zu wissen daß das spätestens dann sinnvoll ist wenn der Zoll zu einer Prüfung auftaucht und kontrolliert ob alles korrekt verbucht wurde.


    Das ist für mich als Privatmensch natürlich zunächst mal irrelevant. ;)

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    Wenn die Ware also nicht korrekt angemeldet wurde bekommt nicht UPS, sondern der Empfänger der Ware Ärger mit dem Zoll.


    In diesem Falle nicht - der Zoll hat sein Geld ja schon. ;)

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    Um die Zahlung von Einfuhrabgaben kommst Du nicht herum wenn Du Waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst.


    Doch, in diesem Falle schon. Denn:

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    Du kannst jetzt natürlich sagen daß UPS keinen Auftrag hatte, Du die Gebühren deswegen in diesem Fall nicht zahlen mußt. Dann kann UPS nix machen und Du hast in diesem Fall Glück gehabt.


    So ist es.

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    Das geht aber nur einmal, denn in Zukunft wird UPS Deinen Datensatz natürlich mit einem entsprechenden Vermerk versehen und dann kriegst Du in Zukunft alle Sendungen nur noch wenn Du schriftlich zugesichert hast die Einfuhrabgaben zu zahlen.


    Das ist mir bewußt. Mehr noch: Ich habe in meinem Schreiben sogar extra darauf verwiesen, dass sie für zukünftige Lieferungen bitte meine Faxnummer und meine Mailadresse speichern und mich schriftlich informieren sollen. Das das Ganze nur einmal so laufen kann, war mir schon klar. ;)

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    Ist keiner erreichbar - wie bei dieser Sendung ja der Fall war - fallen nach ein paar Tagen zusätzlich horrende Lagergebühren an. Die werden Dir draufgeschlagen, denn Du bist, wie geschrieben, Einführer der Waren und somit gegenüber dem Zoll verpflichtet. Wenn also durch Dein "Verschulden" - und das hast Du in dem Moment, wo Du als Zollbeteiligter + Einführer unerreichbar bist und keine zeitnahe Anmeldung möglich ist - Lagerkosten anfallen, werden Dir diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Und diese Lagerkosten sind kein Pappenstiel, da schnappt man nach Luft wenn man Zahlen hört.


    Auch wenn Du dort gearbeitet hast: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass UPS mit einer solchen Forderung durchkäme. Nimm z.B. den Fall an, dass mir irgend jemand aus dem Ausland unverlangt etwas zuschickt und ich daher mit einer Lieferung gar nicht rechnen kann. Ich glaube kaum, dass ich mich dann mit dem Versender einigen muss, dass dieser die Kosten übernimmt. Gleichzeitig würde sich nach Deiner Lesart wohl auch UPS nicht darauf einlassen, diese Forderung an jemand anderen als an mich zu stellen.
    Nein, also diesbezüglich würde ich eventuellen Forderungen seitens UPS mehr als entspannt entgegensehen... ;)

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    Jetzt kannst Du sagen: Ich habe auch dafür keinen Auftrag erteilt... das stimmt, Auftraggeber für die Sendung ist der Absender der Ware (der in den AGB's unterschreibt daß er eventuelle Rücksendekosten tragen muß). Und bevor Lagerkosten anfallen, die Du dann auch nicht zahlen willst - obwohl zollrechtlich erforderlich - geht die Ware rechtzeitig zurück zum Absender.


    Aha - das klingt schon anders. Ja, genau so denke ich mir das auch.

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    In diesem Fall kannst Du dich natürlich aus der Affaire ziehen weil offenbar ein Formfehler passiert ist und UPS nicht nachweisen kann daß Du avisiert wurdest.
    [...]
    Aber ich weiß nicht ob das sinnvoll und fair ist sich auf den Formfehler zu berufen und sich damit vor Kosten zu drücken, die Dir eigentlich zu Recht angelastet werden und bei denen Du jetzt nur ausnutzt daß UPS nix in der Hand hat gegen Dich.


    Sie können es nicht nur nicht nachweisen - es ist definitiv keine Avisierung erfolgt. Und ganz ehrlich: Möglicherweise hätte ich ja vielleicht sogar doch noch gezahlt, aber nach diesem absolut plumpen Versuch, der IMHO fast schon ein Betrug ist, nun definitiv nicht mehr.


    Desweiteren werde ich bei den (ja sowieso nur ausgesprochen seltenen) Gelegenheiten, bei denen ich im Ausland was bestelle, in Zukunft versuchen, UPS möglichst zu vermeiden. Als Absender ist UPS ja sowieso indiskutabel für Privatkunden.

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    Ich fände es fairer wenn Du die Einfuhrabgaben zahlst, die Dir zu Recht angelastet werden, auch wenn UPS das jetzt blöderweise nicht beweisen kann.


    Sorry, aber nach diesem Versuch als Reaktion darauf, dass ich einfach nur auf meine Rechte verwiesen habe, kannst Du mir mit "Fairness" wirklich nicht mehr kommen.

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    UPS kann nix dafür daß Vater Staat Einfuhrabgaben sehen will und es ist immerhin ein Service von UPS daß sie die Zollanmeldungen machen - und das kostenfrei für alle Kunden.


    Von "kostenfrei" kann ja wohl kaum eine Rede sein - das kommt ja übrigens noch erschweren hinzu: Die erheben für das Ganze ja eine Gebühr von immerhin ca. EUR 10. Wenn sie als Antwort auf mein erstes Schreiben z.B. vorgeschlagen hätten, dass sie mir diese Gebühr erlassen, weil ihnen eben kein Auftrag vorlag und mir daher diese Gebühr auch nicht bekannt war - DAS wäre dann z.B. ein Umstand gewesen, unter dem ich möglicherweise den reinen Steuerbetrag noch gezahlt hätte. Aber wie gesagt - nun nicht mehr.

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    Insofern kommst Du jetzt durch wenn Du die Zahlung verweigerst, aber einen Gefallen für die Zukunft tust Du dir damit nicht und fair ist es auch nicht.


    Wie gesagt - "fair" lassen wir bei dem Ganzen jetzt mal bitte außen vor. Und da ich wirklich nur alle Jubeljahre mal was zu Verzollendes im Ausland bestelle und man dabei ja manchmal auch noch auswählen kann, womit der Absender es verschicken soll, habe ich da absolut keinen Stress mit. EUR 50 ist das auf jeden Fall Wert.

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    Du bist aber sicher daß man mit euch keine Rücksprache gehalten hat?


    1000%ig. Meine Frau war nicht da, und UPS kann wie gesagt auch keine Telefonnummer von uns haben, insofern war es also gleich doppelt gelogen.

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    Da ich UPS, seine Funktionsweise inkl. Mahnbuchhaltung und die Zollgesetzgebung kenne würd' ich vorschlagen: Zahle die Einfuhrabgaben ohne Mahngebühren - und fertig. Die Abgaben zahlst Du in jedem Fall zu Recht, egal wie blöd der Fall jetzt gelaufen sein mag.


    Wie gesagt - nun nicht mehr. ;)


    Leider kommt dazu, dass dieser Vorfall auch nicht die erste negative Erfahrung mit UPS ist. Es ist mir insgesamt schon 3 Mal passiert, dass der Fahrer ein Paket im Auto hatte und aus Zeit- und/oder Faulheitsgründen keinen Bock mehr hatte, meinen Wohnort, der wohl für UPS etwas ab vom Schuss liegt, noch anzufahren. Deckt sich offenbar in gewisser Weise mit den Beobachtungen von TT-Leser, denn auch in meinen Fällen hieß es bei UPS jeweils, der Fahrer habe niemanden angetroffen, was ich ebenfalls ausschließen kann (bei mir war nicht die Mutter, sondern sogar ich selbst immer anwesend ;) ). Die Fahrer hatten es (jedenfalls in zwei der drei Fälle) am nächsten Tag dann mir gegenüber auch zugegeben, dass sie es zeitlich nicht mehr geschafft hätten.


    Die Sache mit diesen 50,- ist für mich somit quasi auch eine Methode, um mich für diese Vorfälle zu entschädigen - UPS selbst hatte es in keinem dieser Fälle für nötig gehalten, mich irgendwie mit einem Goodie zu entschädigen (ein kostenloser Versand eines Pakets z.B., was eigentlich das Mindeste wäre).

    Naja, wie gesagt, selbst wenn hier irgend jemand ans Telefon gegangen wäre, könnten sie das nicht beweisen. Aber in meinem Falle kann ich halt sogar das Gegenteil beweisen... ;)


    Ich meine - wenn irgendeine kleine Klitsche es mit solchen Tricks versucht... aber ein doch recht großer Laden wie UPS?!