Was heißt "gemäß BB007"? ![]()
Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.
Wenn man mit sowas vor Gericht landet, dann wird eine solche Frage sicher zu einem guten Teil einem Ermessensspielraum des Richters unterliegen. Bis es soweit ist, kann man sich aber als Verbraucher selbstverständlich gegenüber dem Verkäufer auf diese gesetzliche Regelung beziehen und Ersatz für seine Aufwändungen verlangen.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr ist gerade das Beispiel "Auto" im Grunde genommen eines der besten für diese Regelung. Denn während es bei irgendwelchem Kleinkram, den man mal eben per Post irgendwo hinschicken kann, ja wirklich nicht weiter weh tut, geht ein typisches Montagsauto, mit welchem ich in einer Tour in die Werkstatt fahren muss, ja wirklich richtig ins Geld. Und nicht nur Sprit - Zeit ist bekanntlich auch Geld.
Es geht hier wie gesagt nicht um typische Reparaturen, die man sowieso hat und mit denen man rechnen kann. Diese sind ja auch ohnehin nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Wenn wir im Zusammenhang mit Autos von Gewährleistung reden, dann geht es ja in erster Linie wirklich um all diese "Montagsautos", die schon von Anfang an ständig irgendwas haben und in einer Tour in die Werkstatt müssen. Also das, was Jochen weiter oben beschrieben hatte. Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.