Beiträge von BigBlue007

    nutellatoast:


    Was heißt "gemäß BB007"? ;)


    Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.


    Wenn man mit sowas vor Gericht landet, dann wird eine solche Frage sicher zu einem guten Teil einem Ermessensspielraum des Richters unterliegen. Bis es soweit ist, kann man sich aber als Verbraucher selbstverständlich gegenüber dem Verkäufer auf diese gesetzliche Regelung beziehen und Ersatz für seine Aufwändungen verlangen.


    Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr ist gerade das Beispiel "Auto" im Grunde genommen eines der besten für diese Regelung. Denn während es bei irgendwelchem Kleinkram, den man mal eben per Post irgendwo hinschicken kann, ja wirklich nicht weiter weh tut, geht ein typisches Montagsauto, mit welchem ich in einer Tour in die Werkstatt fahren muss, ja wirklich richtig ins Geld. Und nicht nur Sprit - Zeit ist bekanntlich auch Geld.


    Es geht hier wie gesagt nicht um typische Reparaturen, die man sowieso hat und mit denen man rechnen kann. Diese sind ja auch ohnehin nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Wenn wir im Zusammenhang mit Autos von Gewährleistung reden, dann geht es ja in erster Linie wirklich um all diese "Montagsautos", die schon von Anfang an ständig irgendwas haben und in einer Tour in die Werkstatt müssen. Also das, was Jochen weiter oben beschrieben hatte. Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.

    Tja, keine Ahnung, warum die das nicht gemerkt haben.


    Dabei ist es doch eigentlich absolut logisch: Wenn ich ein Produkt kaufe, welches von vornherein Defekte aufweist und somit ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung ist, dann kann es doch nicht sein, dass ich, zusätzlich zu diesem Umstand als solchem, dann auch noch mit den Kosten belastet werde, die zur Durchführung von Reparaturen aufgebracht werden müssen. Wenn mir der Händler Schrott verkauft, muss er logischerweise für sämtliche Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit der Behebung der Fehler stehen.


    Bei kleineren Sachen ist einem das vielleicht offensichtlicher, aber bei Autos kommt man da wohl nicht so einfach drauf... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    OK - in Deinem Fall verständlich, hätte ich auch nicht anders gemacht.


    Aber ist die Werkstatt bemüht und ansonsten alles in Ordnung, komme ich nichtmal auf den Gedanken, mir die Fahrtkosten erstatten zu lassen.


    Selbstverständlich nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich denke dennoch nicht, daß dies in der Praxis so umgesetzt wird.
    Ich habe noch nie von jemandem gehört, dessen WS ihm die Fahrtkosten gezahlt hätte. Und ich kenne eine Menge Leute, die mit ihrem Auto laufend zur WS mußten, gewandelt haben etc.. Von Fahrtkostenerstattung war allerdings nie die Rede.
    Daher bin ich so erstaunt.


    Weil das - wie so Vieles - kaum jemand weiß. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Dabei kommt es aber mit Sicherheit drauf an, welche WS das zahlen soll.
    Ich habe mein Auto bspw im Saarland gekauft, wohne aber in Hessen.
    Ich denke nicht, daß die WS, bei der ich ihn kaufte, mir diese Kosten zahlen muß.


    §439 Abs. 2 BGB:


    Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Der Verkäufer weiß zum Zeitpunkt des Verkaufs ja bereits, wo Du wohnst, und könnte einen Verkauf ggf. wegen eben dieser Folgekosten ablehnen. Denkbar wäre IMHO allenfalls, dass wenn Du erst nach dem Kauf umgezogen bist, man dann so argumentieren könnte, dass der Verkäufer ja nun nicht dafür zahlen muss, dass Du nun nicht, wie bisher, nur 20km, sondern 500km zu fahren hast. Dies wäre letztlich sicher von einem Richter zu entscheiden; das BGB gibt diesbzgl. IMHO nichts her. Solange Du aber nicht umgezogen bist und dort wohnst, wo Du zum Zeitpunkt des Kaufs auch schon gewohnt hast, zahlt die Werkstatt, egal wie weit weg Du wohnst.

    Zitat

    Es ist sicher zumutbar, daß ich eine WS hier aufsuche.


    Das Problem ist, dass dies während der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich ist, denn Ansprüche aus dieser bestehen ja nur gegenüber dem Verkäufer.


    Ich habe auch dies schon durchaus erfolgreich durchgesetzt - bei der o.g. Werkstatt mit dem netten Inhaber und seiner Frau - rückwirkend und nach diesem Vorfall... ;) Ich hatte hierbei nicht die reinen Benzinkosten, sondern die übliche km-Pauschale aus dem Steuerbereich angesetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Das Problem wird hier sein, daß man die WS nicht dazu zwingen kann, sich zu beteiligen. Hinfahren und heimfahren wird der Kunde schließlich selbst und wirklich gezwungen wird er dazu auch nicht.


    Das ist so nicht richtig. Zumindest, wenn es sich um Reparaturen handelt, die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung stattfinden, ist die Werkstatt per Gesetz sogar verpflichtet, die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zu erstatten.


    Klar - wenn man ordentlichen Service bekommt wie etwa einen kostenlosen Leihwagen während der Reparatur (wozu sie ja wiederum nicht verpflichtet sind), dann pocht man da natürlich nicht drauf, das ist ja klar. Wenn die Werkstatt aber auch nur genau das macht/bietet, was sie muss, dann schon. Ich jedenfalls...

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Bei solchen Aussagen erkenne ich selbst als Gegner der Berufsbetroffenen leider keinen Unterschied zu den Leuten im Video. :(


    Ja, so sollte es auch rüberkommen. Solchen Menschen gehört genau das angetan, was sie anderen Lebewesen antun.

    Zitat

    Die Bilder sind extrem heftig, leider passen sie in das Bild, das viele von China haben - ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahin gestellt.


    Ich denke nicht, dass dies in irgendeiner Form chinaspezifisch ist. Ein solches Video hätte auch in vielen anderen Ländern gedreht worden sein können.

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Ich hab's gewusst.


    Wir sind doch ein Volk kleinkarierter Korinthenkacker.


    Das sagst Du dann nicht mehr, wenn Du Deinen Werkstattinhaber auf frischer Tat dabei ertappst, wie er zusammen mit seiner Frau mit Deinem Wagen eine "Testfahrt" in den Nachbarort zu einem Café unternimmt und sich dann mit dummen Sprüchen rausredet.


    Ich habe seinerzeit die komplette Rechnung dieses Werkstattaufenthaltes (ca. EUR 300,-) nicht bezahlt und ihm gedroht, dass ich ihn, sollte er mich auch nur ein einziges Mal mit einer Mahnung o.ä. belästigem, wegen unbefugtem Benutzens eines Kfz bei der Polizei anzeige.


    Das Autohaus ist inzw. pleite, dort steht jetzt nur noch so eine Billig-Tanke... :D

    Solche Menschen sollten mit langsam wirkenden Gasen über eine möglichst lange Zeitspanne entsorgt werden. Vorher ein Schuss in jede Kniescheibe kann auch nicht schaden.


    Was hierzulande in manchem tierverarbeitenden Betrieb vor sich geht, will man aber auch lieber nicht sehen...