Beiträge von BigBlue007

    Da dürftest Du Recht haben, allerdings (no offense... ;) ) ist die Linie des Teams ohnehin nicht immer so ganz eindeutig. So ist z.B. so mancher Thread in der Lötstation eigentlich ebenfalls nicht so recht legal, denn ein Gerät, welches geöffnet und in dem herumgelötet wurde, hat keine Betriebserlaubnis mehr.

    Keine Sorge - der Nuhr-Spruch ist durchaus schon desöfteren auch von anderen verwendet worden und ist - wenn auch zugegebenermaßen nicht wirklich nett - durchaus akzeptabel. Es ist halt ein Comedian-Zitat... ;)


    Und in diesem Falle ist es halt leider zutreffend, denn Du hast von der Materie offenkundig keine Ahnung und stellst falsche Behauptungen in den Raum, die beim unbeteiligten Mitleser zu unnützer und vermeidbarer Verwirrung führen. DAS ist :flop:

    Jochen:


    Was ist ein "Wimming Pool"? :confused: :D


    Davon abgesehen: Schadenfreude über Montoya empfinde ich nicht wegen seines Pechs beim Tennis. Das kann halt passieren und ist Pech. Schadenfreude empfinde ich wegen der Folge des Ganzen, die darin besteht, dass das Kfz von Oberaufschneider Montoya dann am erfolgreichten fährt, wenn nicht er selbst, sondern ein Nobody drinsitzt... :D


    Falls es nicht so rüberkam: Nein, ich kann Montoya auch nicht leiden... ;)

    Ich weiß nicht, was genau Du willst. Dein vorletztes Posting ist von vorne bis hinten Unsinn. Angefangen bei Deiner falschen Aussage hinsichtlich der Relevanz der von 1&1 versandten Mail bis hin zu Deinem falschen Preis, den Du angeblich für Internetzugang und Anschluss bezahlst. Punkt.


    Was Du mit Deinen Lastschriften machst, ist für die Allgemeinheit unerheblich.


    Wenn DU diese EMail nicht bekommen hast, dann hast DU natürlich aufgrund dieser Mail (die Du ja nicht hast) auch kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung, das liegt ja auf der Hand. Dieses hättest Du dann erst, wenn Du auf anderem Wege (z.B. eben durch die Rechnungsprüfung) Kenntnis davon erhalten hast, dass sich Preise erhöht haben. In diesem Falle könntest Du dann sogar die dann ja bereits von Dir erhobenen erhöhten Preise für Verbindungen von 1&1 zurückfordern, da es natürlich nicht sein kann, dass 1&1 höhere Preise abrechnet, OHNE VORHER darüber zu informieren.


    Für alle anderen gilt, was bereits mehrfach gesagt wurde: Die Mail und die in ihr angegebenen Preiserhöhungen (Wegfall der 100 Minuten, Erhöhung der Preise in die Mobilfunknetze) rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung.


    Wenn Du davon keinen Gebrauch machen möchtest, ist das wie gesagt Deine Entscheidung. Es ist im Sinne des Forums allerdings wenig sinnvoll, wenn Du Deine - leider eben falschen - Ansichten zur Sache hier als Tatsachen darstellst.


    Dein Beispiel mit dem Vermieter ist Schwachsinn, da der Vermieter natürlich eine Mieterhöhung nicht per Wandanschlag ankündigen, sondern Dir direkt mitteilen muss (also etwa per Brief, Fax usw.). Genau das hat 1&1 mit dieser Mail allerdings auch getan. Da Du ja offenbar darauf hinaus willst, dass 1&1 diese Preiserhöhung in Form eines Briefes und/oder mit größerer Schriftart hätte ankündigen müssen: Nein, das ist nicht der Fall.


    Da mein Hinweis auf D. Nuhr vielleicht nicht deutlich genug war: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr***e halten." ;)

    Nee, wie gesagt, das ist einfach zu teuer, erst recht, wenn noch ein Verstärker mit dazu müsste. Und besser wird das Bild durch sowas normalerweise auch nicht...


    Letztlich lasse ich es vielleicht auch bleiben (also auch das mit dem zweiten Kabel). Die wenigen Male, die ich ein anderes Programm gucken will, während ich was anderes aufnehme, kann ich genausogut auf die nach wie vor vorhandene analoge Sat-Anlage der Hausgemeinschaft zurückgreifen; die bleibt auf meinem TV aufgeschaltet.

    Zitat

    Original geschrieben von demichve
    So, jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu geben.
    1.) Meiner Meinung nach muss 1und1 erst mal mitteilen, dass die 100 Minuten wegfallen. Eine Email verschicken, wo es als kleingedrucktes drin steht, reicht da definitiv nicht aus.


    Doch.

    Zitat

    D.h. wenn mehr abgebucht wird, könnte man das Geld zurückfordern oder einfach die lastschrift zurückgehen lassen(wenn man etwas Geduld und Rechtschutz hat)


    Was heißt "mehr abgebucht"? Der Betrag ist ja variabel, nicht fix, insofern gibt es da kein "mehr". Was man prüfen müsste, ist die Rechnung, aus der sich ja dann ergibt, ob die 100 Freiminuten noch dabei waren oder nicht und zu welchem Preis Gespräche in Mobilfunknetze abgerechnet wurden. Aber wie gesagt - das MUSS man nicht tun, die EMail von 1&1 reicht völlig aus.

    Zitat

    2.) Die Erhöhung der Mobilfunk-Gebühren rechtfertigt keine Sonderkündigung


    Selbstverständlich tut sie das. Wenn Du den Thread gelesen hättest, wüsstest Du zudem, dass 1&1 inzw. auch selbst schon eingeräumt hat, dass Altkunden ein Recht auf außerordentliche Kündigung haben.

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    3.) Ich werde nicht sonderkündigen wegen 1 Euro/Monat. Ich zahle zur Zeit 4,90 Euro bei 1und1 für 2 GByte inklusive klasse VoIP Features und T-DSL-Anschluss.


    Das ist schön für Dich - obgleich ich kaum glaube, dass Du 4,90 für den Tarif UND den Anschluss bezahlst. Da schaust Du am besten nochmal genau nach... ;)


    An Deiner Stelle würde ich es hier mit D. Nuhr halten... :D