Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Und der Sinngehalt wird durch Smileys nicht ent- sondern erst hergestellt! ;)


    Das sagt ausgerechnet eine Germanistin - das lässt tief blicken... :D:D


    Sorry für ot... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    BigBlue007
    Deine Äußerungen hier reichen schon für ein Ermittlungsverfahren und einen unangemeldeten Hausbesuch. Du weißt hoffentlich, daß diese Kopiererei mittlerweile ein Straftatbestand darstellt - da geht es nicht mehr nur um (je nach Wert der Kopien) ein paar tausend Euro Schadensersatz, sondern auch um eine Bestrafung (Geld oder je nach Register und Schwere auch Haft) samt Eintrag in das Führungszeugnis. Damit bist Du dann vorbestraft!
    Sei mal lieber vorsichtig, was Du in einem so stark frequentieren Board postest.


    Was mich noch weniger interessiert als das Thema "Kopierschutz zu Hause" ist Dein Geseiere... :D


    Du hast außerdem nicht verstanden, was ich meinte. Wer hier her kommt, der findet Folgendes: Ein paar von legal erworbenen und im Regal stehenden Audio-CDs zusammengestellte MP3-CDs fürs Autoradio. Das wars. Er findet KEINE kopierten Audio-CDs, zu denen kein Original vorhanden ist, und er findet auch KEINE kopierten DVDs oder sonstige Videodateien von DVDs, zu denen kein Original existiert. Wenn er meinen PDA anschaut, findet er dort möglicherweise die Kopie eines legal erworbenen Films auf der Speicherkarte.


    Dafür, dass ich mir von legal erworbenen Audio-CDs oder DVDs Kopien fürs Auto bzw. Dateien daraus für den PDA zum unterwegs-anschauen oder -hören anfertige, würde ich mich notfalls gerne vor Gericht verantworten. Es ist nämlich relativ einhellige Einschätzung der Experten, dass trotz des Verbotes des Umgehens von Kopiersperren zumindest die Leute, die sich wirklich nur für den rein privaten Gebrauch eine Kopie anfertigen, nicht wirklich etwas zu befürchten haben. Der Grund liegt auf der Hand: In solchen Fällen würde es der Anklage nämlich äußerst schwerfallen, einen Schaden nachzuweisen.


    Wenn ich mir z.B. fürs Auto eine CD-R mit MP3s zusammenstelle, dann ist daraus für niemanden auch nur ein Cent Schaden entstanden. Der theoretischen Argumentation, ich müsste mir dann halt einfach fürs Auto alle CDs nochmal kaufen, wird zumindest hierzulande sicher kaum ein Richter folgen.


    Selbiges gilt, wenn ich eine DVD in ein PDA-fähiges Format eindampfe, um den Film z.B. unterwegs im Zug oder Flugzeug anschauen zu können. Auch hier entsteht niemand ein Schaden, denn für meinen PDA gibt es keine käuflich erwerbbare Version der DVD; ich habe also nur die Wahl, die vorhandene DVD in ein File zu konvertieren, oder das Ganze eben bleiben zu lassen. Ein Schaden entsteht auch hier unter keinen Umständen.


    Weil das alles so ist, ist, wie weiter oben bereits gesagt, die relativ einhellige Meinung der Rechtsexperten (zu denen Du genausowenig gehörst wie ich, nur bin ich offenbar besser informiert... ;) ), dass Menschen, deren Kopiertätigkeit sich auf den persönlichen Bedarf beschränkt und wo auch offenkundig ist, dass es zum Kopieren keine Alternative gibt, die dem Rechteinhaber Geld in die Kasse spülen würde, kaum etwas zu befürchten haben. Bei der Zusammenstellung vorhandener Audio-CDs zu einer MP3-Compilation fürs Auto ist DAS klassische Beispiel schlechthin für eine solche Situation. Ich kenne hierzulande nicht einen einzigen Fall, in dem jemand in einem solchen Zusammenhang tatsächlich verurteilt worden wäre. Bei allen diesen Fällen haben die Betroffenen immer auch in irgendeiner Form Dritten Zugang verschafft, sei es durch die Teilnahme an Tauschbörsen, das Verleihen und/oder Verkaufen von gebrannten CDs usw. usf..


    Nenne mir bitte nur EINEN Fall, wo jemand, der das, was ich oben beschrieben habe, praktiziert hat, verurteilt wurde.

    Re: Re: S/// CAR-100 über 1 1/2 Jahre später mit Steuergeldern neu erfunden


    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Stimmt, SonyEricsson hat das Teil entwickelt, und somit auch bezahlt. Daher hier mal ein anderer Aspekt: man kann dieses Profil nicht einfach kostenfrei und ohne Patentverletzung in einem anderen Zusammenhang benutzen. Wenn man trotzdem sowas in der Art für allgemeinere Sachen als die Fernbedienung eines Microcars benutzen will, muss man das Rad neu erfinden. Oder Lizenzgebühren bezahlen...


    :confused:


    Falls Du mit "Profil" das Bluetooth-Profil meinst, welches hier zum Einsatz kam: Dieses ist in den BT-Specs festgelegt und kann selbstverständlich von jedem für alles verwendet werden. Außerdem würde die Argumentation selbst dann nicht ziehen, wenn sie grundsätzlich richtig wäre, denn wie weiter oben schon herausgearbeitet, hat sich ja rausgestellt, dass auch das CAR-100 schon das serielle Profil benutzt. Mithin verwendet also das CAR-100 und die Erfindung unserer jungen TUler genau dasselbe Profil.

    Der ist mit Sicherheit zu alt. Erst neuere Geräte haben am USB-Port ausreichend Strom für sowas. Da hilft i.d.R. auch kein BIOS-Update. Was hilft, ist ein externer USB-Hub mit autarker Stromversorgung.

    Das HS820 hat den Standardanschluss, den auch die meisten aktuellen Motorola-Handys haben. Außer dem MPx200 und dem Razr, die haben beide eine MiniUSB-Buchse. Es sollte also bei diesem Razr-Bundle mit HS820 ein zweites Netzteil dabeiliegen.