Beiträge von BigBlue007

    Bei ISDN-Anschlüssen war der Rückruf bei besetzt übrigens schon immer kostenlos. Zumindest beim Komfortanschluß, den ich seit fast 10 Jahren habe, habe ich noch nie einen Aufpreis dafür gezahlt. Wie es beim billigeren Standardanschluss aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke, auch da war es schon immer kostenlos.

    Kommt nicht bei ISDN der G.711-Codec zum Einsatz, und ist dieser nicht auch für VoIP spezifiziert?


    Aber selbst wenn nicht: Letztlich fällt halt allenfalls eine relativ simple Konvertierung von einem Codec in einen anderen an (digital <-> digital), eine aufwändigere analog <-> digital - Konvertierung entfällt.

    Zitat

    Original geschrieben von DanielB
    Die meisten Leute kapieren halt nicht daß Telekom und T-Online 2 unterschiedliche Firmen sind.


    Den Anschluß kriegt man von der Telekom, dort zahlt man 24,99€ Einrichtungsgebühr und 4,99€ pro Monat für 512kbit.


    T-Online ist der Provider, bisher war der Upstream von 512kbit nicht möglich, jetzt kann man ihn benutzen.


    Fast richtig. ;)


    Telekom ist der gesamte Apparat. Die Festnetzsparte, also die, die den T-DSL-Anschluss schalten, heißt T-Com. Und T-Online ist eben der Internetprovider.


    Wobei gemäß der seit Anfang diesen Jahres geltenden Unternehmensstrategie die früher getrennten Units T-Com und T-Online jetzt zumindest intern wieder zusammengelegt werden und sich "Beitband und Festnetz" (oder so ähnlich) nennen. Die Marken "T-Com" und "T-Online" bleiben aber bestehen.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Woher nimmst du, dass klimajacke sagte, er wolle den Hersteller auf sein Garantieversprechen und nicht MM wegen Mängelhaftung in Anspruch nehmen?


    Weil er das selber gesagt hat. ;)

    Zitat

    Er ist immerhin zum Verkäufer des Gerätes gelaufen und wird dort nach Reparatur geschrien haben. Ob MM das im Hintergrund über den Hersteller abwickelt ist für die Nacherfüllung i.R.d Mängelrechte herzlich wurscht.


    Keineswegs. Es ist übliche Praxis, dass Verkäufer (insbes. größere Märkte wie der MM) über ihre Serviceabteilungen auch Reparaturen annehmen, die auf der Grundlage der Herstellergarantie abgewickelt werden. Die Tatsache, dass ich mit meinem defekten Gerät im MM in der Reparaturabteilung aufschlage, impliziert für sich genommen keineswegs, dass ich den Händler bzgl. seiner Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen will.

    Zitat

    Woher weißt du überhaupt, dass für Produkte der Fa. Strong eine Herstellergarantie besteht? Dafür ist der Sachverhalt zu dünn...


    Wie gesagt - klimajacke hat ja selbst von der Garantie gesprochen... ;)

    Zitat

    Du willst weiterhin nicht im Ernst behaupten, dass der Verkäufer nicht auch ohne den vom Käufer erbrachten Nachweis des Vorliegens eines Sachmangels nacherfüllen kann?


    Kann schon, aber er muss nicht. Und er wäre schön blöd, wenn er es täte. Und wie wir alle wissen: Blöd ist der MM ja eben gerade NICHT... ;)