Beiträge von BigBlue007

    Das ist so ein Fall, wo ich ganz ehrlich absolut kein Verständnis dafür habe, warum dieser User nicht einfach gesperrt wird. Es ist absolut offenkundig, dass von diesem User, der nun schon seit 3 Monaten hier angemeldet ist, nichts, aber auch gar nichts zu irgendeinem wie auch immer gearteten on-topic - Thema beigetragen werden wird. Was gibt es in einem derart eindeutigen Fall nachzudenken? :confused:


    PS: Ich habe persönlich übrigens absolut nichts gegen Tierschutz. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Nur bin ich - wie das Team hier - der Meinung, dass das, was dieser User hier veranstaltet, a) hier nichts verloren hat, und b) in dieser Form auch überall sonst unangebracht wäre.

    Das Gerät muß optisch absolut neuwertig sein. Orange-Branding wäre kein Problem. SIM-Lock ebenfalls nicht (beeinflusst aber natürlich den Preis). Originalverpackung, alles, was original dabei war, und Rechnung müsste ebenfalls dabei sein.


    Angebote bitte per PN an mich.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    SUVs z.B.. Männer lieben sie oder hassen sie. Aber ich kenne keinen Kerl, der einen X5, eine M Klasse, einen Grand Cherokee und einen Touareg super hässlich findet, den Cayenne aber wunderschön.
    Oder Ihr etwa?


    Hat wer gerufen? :D


    Also X5 finde ich potthässlich. X3 übrigens auch. BMW kann (derzeit) keine SUVs bauen.
    Selbiges gilt für die M-Klasse. Erst die nächste Version scheint ordentlich auszusehen - die aktuelle war fast schon zum Releasezeitpunkt, auf jeden Fall aber heute, optisch völlig veraltet.
    Grand Cherokee: Potthässlich. Ein Kastenwagen, als SUV getarnt.
    Den Touareg hättest Du fairerweise rauslassen sollen, weil der und der Cayenne ja faktisch identische Autos sind. Und die beiden gefallen mir nun wiederum ausnehmend gut (der Touareg noch besser als der Cayenne).
    Andere schöne SUVs: Kia Sorento, Lexus RX400 (heißt der so?), das Volvo-SUV (Typ fällt mir gerade nicht ein).


    OK, ein Golf 5 GTI - das wäre vielleicht der einzige akzeptable Golf 5. Habe ich schon mal erwähnt, dass mein allererstes Auto (verantwortungsloserweise ;) ) ein Golf 1 GTI war? 1991 gebraucht für 1900 DM gekauft. Das Ding ging ab wie die Sau, Fahrspaß ohne Ende (für damalige Verhältnisse).

    Warum ist das logisch? AGPS ist nur ein Zusatzfeature, das verwendet wird, um die Positionsbestimmung zu beschleunigen. In D steht dieser Dienst ja ohnehin nicht zur Verfügung, und trotzdem scheint es ja auch hier zu funktionieren (Hallo goisbart! :D ).

    OK, so ein klein wenig verunsichert, was meine (und auch von den Juraexperten hier) bislang i.d.R. vertretene Meinung angeht, der Verkäufer könne sich hier auf einen Irrtum berufen, bin ich nun doch.


    Hat jemand die aktuelle c't vor sich? S. 40 (Amtsgericht Syke, Az. 24 C 988/04).


    Das Ganze am 21.12.2004 schon bei heise.de gestanden, war mir aber entgangen. Der heise.de - Artikel:


    Verkäufer, die bei Online-Auktionen von der Option "Sofort-Kaufen" Gebrauch machen und einen Preis von einem Euro ansetzen, müssen auch zu diesem Preis liefern. Das hat das niedersächsische Amtsgericht Syke[1] (Az. 24 C 988/04) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Wie die Fachzeitschrift Multimedia und Recht in ihrer Ausgabe 12/04 berichtet, ist die Entscheidung rechtskräftig. Laut Amtsgericht kann der Verkäufer den Kaufvertrag auch nicht im Wege der Anfechtung rückgängig machen, wenn er nach Vertragsschluss einen höheren Preis verlangt als den im "Sofort-Kaufen-Angebot".


    Auslöser der Klage war die Offerte eines Händlers, der bei eBay einen original verpackten Canon i865 Drucker mit 20 Patronen und einem USB-Kabel zum Preis von einem Euro mit Sofort-Kauf-Option eingestellt hatte. Unten auf der Angebotsseite fand sich eine Richtigstellung des Angebots: Der Preis sollte 199 Euro betragen. Der spätere Kläger erkannte die Gunst der Stunde und klickte auf den "Sofort-Kaufen-Button". Nach Überweisung des Kaufpreises von 1 Euro und der Versandkostenpauschale von 10 Euro wartete er jedoch vergeblich auf die Lieferung.


    Der Online-Händler wies ihn auf die Preisangabe von 199 Euro am Ende der Artikelbeschreibung hin und bot ihm an, er könne vom Vertrag zurücktreten. Dazu sah der Amtsrichter keinen Anlass. Seiner Auffassung nach diente die Richtigstellung des Preises nur dazu, den vermeintlich schnell reagierenden Kunden im Nachhinein für dumm zu verkaufen. Auch ein Anfechtungsrecht, mit dem beispielsweise bei bestimmten Irrtümern der geschlossene Vertrag wieder aufgehoben werden kann, billigte das Gericht dem Händler nicht zu. Schließlich sei er selbst von der Gültigkeit des Vertrags ausgegangen, indem er dem Kunden im Nachhinein ein Rücktrittsrecht eingeräumt habe.


    Auch das Amtsgericht Moers[2] hatte sich mit einer 1-Euro-Offerte beim Sofort-Kauf zu beschäftigten und kam zum gleichen Ergebnis[3] wie das AG in Niedersachsen. Im dortigen Fall bot ein Verkäufer einen PKW-Kastenanhänger nebst Fahrzeugpapieren für einen Euro an und verweigerte anschließend die Herausgabe mit dem Argument, er habe sich mit der Option "Startpreis" vertan und wolle den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten. Dem erteilte die zuständige Richterin aber eine Absage, da der Verkäufer nach den Beweisregeln der Zivilprozessordnung seinen Irrtum zu beweisen habe, dies aber nicht konnte.


    Da würde ich jetzt allerdings doch mal der eine oder andere Kommentar unserer Juraexperten interessieren. Dass andere Richter bei identischer Ausgangslage auch durchaus genau anders herum entscheiden können, ist mir klar und muss nicht erwähnt werden. Dennoch werden ja die beiden Richter in den o.g. Fällen ihre Gründe gehabt haben, wie sie zu ihren Urteilen gelangt sind.


    Oder wurde das hier schon irgendwoanders diskutiert?

    Ich denke, diese GPS-Geschichte hat einen separaten Thread verdient, weil das Ganze zweifellos eine interessante Sache ist - wenns denn funktioniert... :rolleyes:


    Klar ist inzw., dass das Teil auf jeden Fall eine eingebaute GPS-Antenne hat. Mir ist es aber noch nicht gelungen, das Teil mal irgendwie zum Fliegen zu bringen. Ich habe mir nhGPS installiert. Das Programm findet den GPS-Receiver offenkundig auch, weil er "connected" sagt (bzw. "disconnected", wenn ich den AGPS-Service über das Taskleistenicon ganz unten deaktiviere). Allerdings sagt er immer nur "no fix". Das Symbol unten in der Taskleiste ist bei mir zunächst weiß und wird irgendwann geld. Ich vermute, das soll bedeuten, dass er Sateliiten gefunden hat (in der Anleitung steht leider nix dazu). Trotzdem sagt nhGPS nur "no fix".


    Könnte es daran liegen, dass ich das Gerät momentan noch ohne SIM-Karte betreibe? Oder dass ich noch kein Kartenmaterial installiert habe? Zumindest eine Anzeige mit Koordinaten müsste das Programm doch sicher auch ohne Karten ausgeben, oder?


    Apropos SIM-Karte: Weiß jemand, wie man bei eingelegter SIM verhindern kann, dass, sobald ein Programm eine Verbindung zum GPS-Receiver herstellt, immer erstmal eine GPRS-Verbindung aufgebaut wird?

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Wenn es die Gemüter beruhigt, bitte ich einen Roten, den Titel in "Stefan seine Automobilecke" zu ändern.


    Ist das dann besser? ;)


    Oh ja! "Stefan seine Automobilecke" - das ist deutsche Sprache auf allerhöchstem Niveau. Dies wird insbes. bei den hier anwesenden GermanistInnen zu größtmöglicher Verzückung führen... :D:D


    edit: Der jetzige Threadtitel ist hingegen ebenso fad wie das getestete Automobil... :D