Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von prengel
    Ich meine, bei 19,95 € für eine flate kann man nicht meckern, oder? Wenn man bedenkt, dass die Schei.. Monopolisten oder AOL satte 29,95 für ihre flat verlangen.


    Wir wollen mal nicht vergessen, dass 1&1 bis vor ein paar Tagen genauso viel verlangt hat. Jetzt haben sie halt eine Preissenkungsrunde eingeläutet, und Du kannst - wie immer in solchen Fällen - davon ausgehen, dass T-Online, AOL und Co. in den nächsten Wochen nachziehen werden.


    Übrigens ist der Begriff "Monopolisten" für T-Online ja nun völlig deplaziert.

    @CH: Lies mein letztes Posting nochmal vollständig. Ich hatte nochwas angefügt. So ganz einig sind wir uns wohl noch nicht... ;)


    BTW: Es geht mir natürlich nicht darum, dass die arme Socke diese 150 Geräte für einen Euro verkaufen muss, sondern um das zugrundeliegende Rechtsprinzip.

    Das ist ja gerade das Schwachsinnige. Allerdings steht halt auch hier unser Rechtssystem Pate. Denn auch im normalen Onlinehandel darf Alkohol IMHO ohne Weiteres versandt werden. Oder nimm das real life. Für Alkohol muß man im Laden 18 sein (was auch ok ist), aber an jeder Ecke hängen Zigarettenautomaten, wo sich jedes nicht allzu kleine Kind Kippen ziehen kann.


    Das sind so die kleinen Hirnrissigkeiten, wo man bei unserer Legislative schon ins Gübeln kommen kann, ob da noch alles frisch ist. Zigarettenautomatenbetreiber scheinen in diesem Land eine große Lobby zu haben...

    @CH: OK, so gesehen könnte die Mail, die der Verkäufer hier in diesem Falle rausgeschickt hat, dann natürlich doch wieder als wirksame Anfechtung bewertet werden, und mein Weltbild wäre wieder i.O... ;)


    Allerdings heißt es weiter, der Verkäuer hätte seine (mündliche) Aussage, er habe sich vertan und den Preis von 1,- statt beim Startpreis beim SK-Preis eingetragen, beweisen müssen. Stellt sich die Frage, wie man sowas beweist...


    Das gilt natürlich erst recht für den Übermittlungsfehler, den der Verkäufer hier reklamiert. Denn dass diese Aussage Unsinn ist, darüber brauchen wir sicher nicht zu diskutieren. Ganz zu schweigen davon, dass er das auch nicht beweisen könnte.


    Wer also eine Mail bekommen hat, in der sich der Verkäufer auf einen Übermittlungsfehler beruft, der könnte diese Begründung ohne Weiteres anfechten. Der Verkäufer müsste dies dann beweisen, und das wird er mit Sicherheit nicht können.

    OK, das klingt vernünftig. Allerdings: Schau Dir mal das am Ende des Artikels verlinkte Urteil des Amtsgerichts Moers an. Da hat der Verkäufer keinen derartigen Unsinn gemacht. Die Situation von dort passt IMHO exakt auf diese hier... :confused: :rolleyes:


    edit: In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Verkäufer in diesem Falle den Vertrag nicht wirksam gemäß §119, 121 BGB angefochten hatte. OK, das könnte bedeuten, dass eine Anfechtung auch in diesem Falle möglich gewesen wäre und der Verkäufer es einfach versäumt hat (offenbar hat er nur mit dem Käufer telefoniert, einen Schriftverkehr scheint es hingegen nicht gegeben zu haben).

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Keine Ahnung - aber selbst wenn es so sein sollte, wäre dies irrelevant, denn die Ebay-Regeln bestimmt noch immer Ebay selber: Klick.
    Und wenn Ebay morgen auf die irrsinnige Idee kommen sollte, dass keine gelben Notizblöcke mit grünem Rand verkauft werden dürfen, dann wäre das eben so. :D
    Stichwort Hausrecht. ;)


    Auch wieder wahr. Zumindest wüßte man dann aber, ob sich ebay an irgendwelche Gesetze hält, oder vielmehr übervorsichtig ist bzw. übersehen hat, dass es da eine Gesetzesänderung gab.


    Was auch immer man dann mit diesem Wissen anfangen würde... :D

    Ist es nicht inzw. wieder legal, an Personen, die sich in geeigneter Weise legitimiert haben, FSK18-Artikel zu versenden? Ich kenne jedenfalls mehrere Buden (durchaus keine kleinen, unbekannten), die z.B. FSK18-Games versenden