Beiträge von BigBlue007

    Und davon abgesehen:


    1. Diese 20%-Regelung wäre mir neu. Wo steht das?
    2. Welches Angebot meinst Du eigentlich? yox hat auf das Lidl-Angebot verwiesen und hat selbst gleichzeitig noch den guenstiger.de - Preis genannt, um zu verdeutlichen, dass der Lidl-Preis ok ist. Ich verstehe Dein Problem ehrlich gesagt nicht... :confused:


    Und bitte außerdem beachten: Keine sinnlosen Fullquotes, und keine ToFu-Postings (Quotes also ÜBER Dein eigenes Posting, nicht darunter).

    Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Wenn jetzt aber Herr Meier am 30.1. in den MM geht um sich schonmal über Preise zu informieren (und an den Preisschildern steht über den Aktionszeitraum in etwa so viel wie über die Bibel) und am 3.1. wieder kommt und höhere Preise wiederfindet, dann ist es defakto Kundenverarsche.


    Nicht wirklich. Zwischen dem 30.1. und dem 3.1. (muß ja das Folgejahr sein) liegt fast ein Jahr - da kann sich einiges ändern... :D


    Aber Ernst beiseite: Er muß das Gerät ja nicht kaufen. Ich halte es nach wie vor für legitim, dass bei so einer Aktion Aktionspreise zunächst wieder auf den Standardpreis (von mir aus die UPE des Artikels) zurückgesetzt werden.

    Zitat

    Ein Kunde muss sich also wie folgt informieren:
    a) Er muss feststellen, dass die vorher ausgeschriebenen Preise Aktionpreise sind. Das kann sich insofern als schwierig gestalten, dass 1. am Monatsende da wohl nicht noch neue Aktionsflyer aufgestellt werden und der Aktionspreis an den Produkten nicht vermerkt ist.
    b) Er muss den "richtigen" Preis kennen, um zu wissen, ob erhöht wurde. Und der letzte "nicht-Aktionspreis" für einige Artikel war ~ 2.12.04


    Genau so isses. Und?


    Und wenn er das alles nicht wusste, dann entschied er halt einfach, ob der Preis, zu dem er es gestern kaufen konnte, für ihn ok war oder nicht. Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten: Entweder, ich kenne Markt und Preise und weiß daher, ob das, was ich da vor mir sehe, ein gutes Angebot ist oder nicht. Oder ich habe halt keine Ahnung davon, und dann muss ich halt einfach aus dem Bauch heraus entscheiden, ob mir das Teil X den Betrag Y Wert ist oder nicht.

    Zitat

    Fazit: Mediamarkt hatte teils 4 Wochen Zeit, die Preise versteckt zu erhöhen.
    Wer jetzt Mediamarkt als Samariter hinstellt, der nie auch nur einen Preis erhöhen würde, ist selbst schuld.


    Samariter sind sie ganz sicher nicht - im Gegenteil. Die haben mit dieser Aktion das Geschäft ihres Lebens gemacht. Ich finde halt einfach nur das Getue mancher Leute bescheuert, die offenkundig gefrustet sind, dass für sie nix dabei war.


    Keiner wurde gezwungen, irgendwas zu kaufen. Jeder hat die Möglichkeit, Preise zu vergleichen. Dass nicht jeder immer über den billigsten Preis für ein Produkt informiert ist und deswegen auch mal etwas mehr ausgibt, liegt in der Natur der Sache und ist zudem Garant für das Funktionieren des Kapitalismus. Wäre es nämlich nicht so, gäbs überhaupt keine unterschiedlichen Preise mehr.


    Übrigens: Das 14tägige Rückgaberecht (welches der sogen. Fachhandel i.d.R. nicht anbietet) gilt auch für Käufe von gestern. Wenn sich jemand im Nachhinein verarscht vorkommt, bringt er die Ware einfach zurück. :)


    Stimmt: Anderer Blödsinn. :D


    Denn die dort genannte Studie, nach der der MM bei weitem nicht immer der billigste Anbieter auch im Vergleich mit anderen Ladengeschäften ist, fand ja nicht am gestigen Tag statt. Sie bezieht sich vielmehr auf die normalen MM-Preise, ohne Berücksichtigung der Aktion gestern.


    Und daran ist nun wiederum überhaupt nichts neu. Und dies sagt insbes. auch nichts über die Aktion gestern aus.

    Dein Link funktioniert nicht. Vermutlich ist dort aber dasselbe zu lesen gewesen wie unter dem gestern geposteten CRN Artikel. Der billige Fachhandel entpuppte sich dann im Artikel als Amazon.de und andere Onlinehändler, keine Ladengeschäfte.



    Hilden: Du bist also heute in einen MM gefahren und hast das persönlich gecheckt? Oder war das jetzt nur eine Vermutung?


    Natürlich kann es sein, dass bestimmte Produkte gestern vielleicht nicht im Verkauf waren. Ebensogut wäre es aber auch möglich, dass die besonders interessanten Sachen halt einfach schon nach wenigen Minuten/Stunden ausverkauft waren.


    Ich weiß z.B. mit Sicherheit, dass beide MMs in meinem Einzugsgebiet gestern morgen z.B. iPods und D500 verkauft haben. Der eine Markt hat innerhalb der ersten Stunde den kompletten Lagerbestand an D500 (12 Stück) verkauft. Auch Nokias 6260 für 349,- abzgl. Rabatt war morgens noch da, abends nicht mehr.


    Und dass es zu dieser Aktion keine bereits vorher reduzierten Aktionspreise minus dann nochmal 16% Rabatt geben würde, ist ja eigentlich auch nicht wirklich überraschend.


    Natürlich hat sich gezeigt, dass für gut informierte (oder weniger geduldige) Menschen wie uns nicht so die ganz großen Schnäppchen dabei waren. Dennoch ist dieses Gefasel von wegen Verarsche usw. einfach nur dumm. Die Aktion war völlig transparent. Es gab mit Sicherheit keine Artikel, deren Normalpreis gestern über dem sonstigen Normalpreis im MM lag. Aktionsware wurde z.T. auf den normalen Preis hochgesetzt, was logisch ist. Wie bei allen anderen Aktionen auch, so hat auch hier jeder Kunde die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und für sich herauszufinden, ob die Preise ok sind. Und eines dürfte klar sein: Das, was lieferbar war, war gestern in den MM fast ausnahmslos billiger als in anderen Ladengeschäften.


    Ich habe keinen Grund, den MM in Schutz zu nehmen. Ich selbst hatte von der Aktion nichts (außer einer durchaus prägenden Erfahrung :D ), aber ich finde die Aktion marketingtechnisch einfach nur genial. Und wer hier von Verarsche spricht, ist neidisch, ärgert sich, weil für ihn nix dabei war, oder hat einfach keine Ahnung. Oder alles zusammen.


    Was genau soll denn die Verarsche gewesen sein?! ;)

    Der einzige, der hier was behauptet, bist Du. Ich stelle lediglich Mutmaßungen an, wie es möglicherweise sein könnte, oder vielmehr, wie es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verhält.


    Und dass die Formulierung (sinngemäß): "Für 600,- würde ich das Teil kaufen" möglicherweise eben doch als Willenserklärung angesehen werden kann, soweit war der Thread schon vor Deinen ersten Ergüssen, und daran hat sich auch nach Deinem substanzlosen Geschreibsel nichts geändert.


    Da nicht abzusehen ist, dass Du Deine Feststellungen mit - insbes. für das schweizer Rechtssystem - substantiellen Fakten unterlegen kannst und daher weitere Wortbeiträge nicht geeignet sein werden, um hier zusätzliche Klarheit reinzubringen, ist die Disukssion hiermit für mich beendet.

    Dexter, Klose1:


    Das mag sich schwachsinnig anhören. Ist es vermutlich auch. Wahrscheinlich wird bei der ganzen Sache wirklich nix weiter passieren. Paket geht zurück und gut ist.


    Mir gehts halt nur ums Prinzip. Ich halte es für verantwortungslos, wenn man einfach irgendwelche Behauptungen in den Raum stellt, ohne wirklich zu wissen, wovon man spricht. Und das ist hier bei marlborolights der Fall. Und um dem eventuell folgenden Argument von ihm, ich wüsste ebenfalls nicht genau Bescheid, zuvorzukommen: Stimmt, das ist so. Allerdings stelle ich mich auch nicht hin und behaupte irgendwelches Zeugs.

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Du möchtest nun Quellen von mir über die Geschäftsbedingungen von Unternehmen, deren AGBs enthalten, dass eine Reservation lediglich durch eine geleistete Anzahlung bindend ist?


    Aha. Plötzlich ist es dann also doch kein verbindliches Vertragsrecht, sondern allenfalls eine optionale Klausel in AGBs? Wieso wundert mich das jetzt nicht...?! :D:D


    Ich fresse übrigens einen Besen, wenn die AGBs dieses Händlers tatsächlich eine solche Klausel beinhalten. Würde ja bedeuten, dass jeder Kaufvertrag mit diesem Händler zunächst eine Anzahlung voraussetzt. Wenn sowas in der Schweiz gängig wäre, denke ich, dass ich das schon mal gehört hätte.

    Zitat

    Warum? Er hat doch keine Anzahlung geleistet. Ich habe im schweizer Recht keinen Passus gefunden der aussagt, eine Reservation führe automatisch zum Kaufvertrag.


    Darum geht es aber nicht. Es geht um Deine als Tatsache hingestellte Behauptung, ein Kaufvertrag sei deshalb nicht zustande gekommen, weil er keine Anzahlung geleistet habe. Du hast bisher nichts von Dir gegeben, welches diese Behauptung in irgendeiner Weise untermauert hätte.

    Zitat

    Du schreibst, Anzahlungen seien in Deutschland keine Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen, in der Schweiz auch nicht, habe ich auch nie behauptet, ich sagte, eine Reservation + Anzahlung erfüllen den Bestandteil einer gegenseitigen Willenserklärung!


    Wenn ich Dich zitieren darf:

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Er hat keine Anzahlung geleistet, dies ist entscheidend!


    Noch Fragen, Kienzle? :D