Warum teilst Du Dein Wissen nicht mit allen? :confused:
Beiträge von BigBlue007
-
-
Zitat
Original geschrieben von marlborolights
Anzahlungen werden in der Schweiz für diverse Güter verlangt, um von der Informationsphase in die Abwicklungsphase zu kommen, z.B unter anderem in der Gastronomie, in der Immobilienwirtschaft.
Kannst Du Quellen für diese These nennen? Kannst Du insbes. Quellen nennen, die diese These auch für Kaufverträge bestätigen, die sich auf normale Verbrauchsgüter (und um solche geht es hier ja unzweifelhaft) beziehen? Dass unter bestimmten Voraussetzungen auch in D Anzahlungen durchaus statthaft sind, ist bekannt. Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen sind sie aber hierzulande nicht, und in der Schweiz ist das vermutlich, zumindest für normale Gebrauchsgüter, auch nicht anders. Es sei denn, Du kannst Deine These mit irgendwas belegen. -
Ich weiß nicht, was Du da zwischen den Zeilen lesen willst. Ich erkenne da nix. Auch jetzt nicht...

@marlborologhts:
Was Du da jetzt schreibst, klingt ganz gut. Allerdings gehst Du jetzt mit keinem Wort mehr auf die angeblich erforderliche Anzahlung ein...

-
Zitat
Original geschrieben von marlborolights
Gib doch einfach mal zu, dass du absolut keine Ahnung hast, wie sich der Sachverhalt in der Schweiz verhält.
Warum sollte ich das nochmal zugeben? Habe ich doch bereits gesagt. Der Punkt ist nur: Du hast auch keine...
-
Wollte ja eigentlich erst nicht, aber andererseits habe ich halt auch ein schlechtes Gewissen, Menschen bewußt dumm sterben zu lassen. Daher:
@malborolights: Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags bzw. einer verbindlichen Bestellung ist eine Anzahlung in keiner Weise erforderlich. Es ist sogar eher im Gegenteil so, dass nach gängiger Rechtssprechung Anzahlungen grundsätzlich gar nicht statthaft sind; sie können allenfalls bei Waren erhoben werden, die speziell für den Besteller angefertigt werden (z.B. Möbel).
Ob im vorliegenden Falle ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kam oder nicht, ist, wie bereits von ChickenHawk ausgeführt, nicht so ganz klar ersichtlich. Vor allem können wir schlecht beurteilen, wie das Ganze nach schweizer Recht aussieht. Nach deutschem Recht hätte er sowieso keine Probleme, da das Ganze eine reine Onlinegeschichte war und er somit ohnehin 14 Tage lang ohne Grundangabe vom Kauf zurücktreten könnte (wobei er allerdings trotzdem zunächst die Ware annehmen müsste). Wie das nach schweizer Recht aussieht, wissen wir nicht. Und Du auch nicht. Ich bin aber relativ sicher, dass eine Anzahlung auch in der Schweiz nicht zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags ist. In Deutschland ist das jedenfalls auf keinen Fall so. Daher die völlig zutreffende Feststellung, dass es Dir hier leider am nötigen Grundwissen fehlt, um eine kompetente Einschätzung abgeben zu können.
-
Wie vermutet: Frei von jeglicher Ahnung, und dies redenschwingend verschleiernd...

Dabei sollten die "Lights" doch eigentlich weniger umnachtend wirken als die normalen, oder? :confused:

-
Zitat
Original geschrieben von drlove23
Bitte schön:
Großer Nepp und Blenderaktion beim Media Markt:
http://www.channelweb.de/cms/1457.0.html?&scfp=5846
Diese Redakteure kann man allerdings genauso in die Tonne treten. "Wer im Glashaus sitzt..."
Da faseln sie von sogen. Fachhändlern, die die Produkte z.T. erheblich günstiger anbieten würden. Gemeint sind damit Onlinehändler wie amazon.de und Co.. Dass man online u.U. noch mehr spart als bei dieser Rabattaktion, ist weder überraschend noch verwerflich, wurde auch in diesem Thread schon frühzeitig herausgearbeitet.
-
Gilt - wie immer bei Lidl - nicht in allen Märkten. Deswegen hat er die PLZ dazugeschrieben. Gilt sicher auch in vielen anderen Gegenden, aber in Deiner offenbar nicht.
Der Vergleich hinkt zwar extrem - aber mit etwas Glück bekommt man bei ebay neue V600 aus VVLs für um die 200,-. Insofern ist dies hier IMHO kein wirklich interessantes Angebot, jedenfalls für uns hier nicht...

-
Da Du es von ihm nicht hören wirst, habe ich mir erlaubt, für ihn zu antworten...

-
Nein, so ist es nicht. Im sogen. Ad-Hoc - Modus können zwei WLAN-Clients direkt miteinander kommunizieren.
Die Verwendung der Internetverbindung eines PCs vom anderen aus via Ad-Hoc-WLAN sollte kein Problem darstellen. Warum's hier nicht geht, weiß ich aber auch nicht.