Welches ist die gesetzliche Grundlage für Deine Aussage? :confused:
Beiträge von BigBlue007
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Zitat
Original geschrieben von Mirko Lange
Die Spracherkennung ist mit der Systemsprache verknüpft. Deutsche Systemsprache - deutsche Aussprache nötig. Englische Systemsprache - englische Systemsprache nötig.
Stimmt nicht ganz. Wie weiter oben bereits beschrieben, akzeptiert das Gerät, wenn es auf "englisch" gestellt ist, weiterhin auch deutsche Sprachbefehle. Umgekehrt akzeptiert es, wenn es auf "deutsch" eingestellt ist, keine englischen Befehle.Warum das so ist, weiß ich auch nicht, allerdings finde ich persönlich es auch relativ egal.
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Wie bei Charmed - da hieß es letzte Woche auch "die letzte Folge" - obwohl selbst einer, der keine andere Folge gesehen hat, erkennen musste, dass das natürlich NICHT die letzte Folge gewesen sein konnte...

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bimmelbommel hat Dir weiter oben zu erklären versucht, was der Unterschied ist und warum diese Scheckheftsache zwar für die Garantie, nicht aber für die Gewährleistung relevant ist. Verständnisresistent hast Du dann irgendwas von rostenden Waschmaschinen erzählt...

Nochmal:
Garantie = freiwillig = Scheckheft als Voraussetzung OK!
Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben = Scheckheftpflegung irrelevant!Alles klar jetzt?

PS: Wenn die Hersteller die Sachmängelhaftung auf einen längeren Zeitraum ausdehnen und/oder auf die Beweislastumkehr verzichten, dann ist dies dann im Prinzip doch wieder eine Garantie. Denn die gesetzl. Gewährleistung ist im BGB festgeschrieben, dass kann keiner einschränken - aber halt auch nicht ausdehnen. Wenn also ein Hersteller sagt, er deht die Sachmängelhaftung auf 3 Jahre aus, dann gibt er halt praktisch doch wieder eine Garantie. Für alles, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, kann er dann natürlich wieder Bedingungen (wie etwa das Scheckheft) stellen.
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Auf der sipgate-Seite war ich auch. Eine Softwarelösung konnte ich dort allerdings nicht finden, das Ganze scheint ausschließlich über ein IP-Telefon zu funktionieren. Habe ich einen :apaul: oder Du? :confused:

Bei freenets ipPhone muss man allerdings die "Plus"-Traifvariante für 2,95 GG pro Monat wählen, um Festnetznummern erreichen zu können (OK, da sind natürlich 100 Freiminuten mit drin). Und die Preise, insbes. für Auslandsgespräche, sind deutlich weniger attraktiv als bei skype.
Aber OK, das freenet-Angebot ist dann eigentlich doch nicht so verkehrt. Bekommt man hier eine Festnetznummer, unter der man erreichbar ist? Kann man die abgehende Nummernübermittlung blockieren?
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Dann lies Dir mal insbes. den ersten Deiner Links genau durch - dann wirst Du Deinen Fehler vielleicht auch selbst merken. Dort steht es nämlich absolut richtig beschrieben. Und bzgl. der Frage der Wartungen gilt das oben Gesagte.
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Habe mir die erste Folge mal angeschaut - bin eigentlich ein Fan von Serien und gebe daher den meisten eine Chance.
Diese hier ist underirdisch - die Idee, die sie vermittelt, einfach nur schwachsinnig. Der Arzt, der das Kind gefangenhielt, wäre - nicht nur in D, sondern auch in den USA - nach diesem Verhör freigekommen, nichts wäre gegen ihn verwendbar gewesen, und der Cop wäre suspendiert und vermutlich verurteilt worden. Und ganz ehrlich - es ist gut so, dass es so ist.
Ein bisserl Rechtsstaat haben die dort auch noch...
Fazit: Hahnebüchener gehts nimmermehr. Eine Doppelfolge "Alias" wäre mir persönlich lieber...

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Und wieder mal eine ganze Horde von Menschen, die die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" nicht auseinanderhalten können. Dabei wurde das Thema nun wahrlich inzw. schon dutzende Male in so ziemlich allen Unterforen hier besprochen...

"Garantie" bezeichnet die freiwillige Garantie durch den Hersteller - also das, was es jetzt offenbar bei einigen Herstellern nicht mehr gibt. Bei dieser freiwilligen Garantieleistung kann der Hersteller in der Tat eine Einschränkung wie z.B. die machen, dass ein Auto regelmäßig durch einen autorisierten Fachbetrieb gewartet worden sein muss.
"Gewährleistung" ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die ausschließlich der Verkäufer erbringt. Hier also i.d.R. der Autohändler, wo man das Auto gekauft hat. Hier kann der Hersteller (der sowieso nicht, weil er nichts mit dem Vertragsverhältnis Kunde-Verkäufer zu tun hat) und auch der Verkäufer jedoch keine solche Einschränkung machen, d.h. Ansprüche aus der Gewährleistung stehen mir auch zu, wenn ich das Fahrzeug nicht (oder nicht bei besagten autorisierten Betrieben) habe warten lassen. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass ein Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, für die restlichen 18 Monate ist es dann andersherum. Ohne eine schriftliche Zusicherung des Verkäufers, dass auf diese Form der Beweislast verzichtet wird, würde ich mich da nicht drauf verlassen.
Mir war das Ganze bisher auch nicht bekannt, und ich kann nur sagen, dass ich mein Kaufverhalten definitiv davon abhängig mache. Sprich, eine Marke, die keine Herstellergarantie mehr bietet, werde ich nicht mehr kaufen.
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Wieder was gelernt - danke!

Und ja - die Performance ist in der Tat top - da hat sich jeglicher Effort auf jeden Fall gelohnt! :top:
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Zitat
Original geschrieben von bimmelbommel
Unabhängig wie es bei Carsten aussieht: man colocation.
:confused:19"-Racks sind mir bekannt, habe ich bei uns auch schon mal gesehen, AFAIK verkaufen wir sowas sogar...

Mir war halt nur nicht bekannt, dass da quasi jeder sein eigenes 19"-Gerät nach Belieben installieren kann... :eek:
Wenn da mal was richtig down ist: Kümmert sich dann der Betreiber um das Teil, oder muß man selber hin?