Ja, und genau diese Art von Einwand ist heute genauso zutreffend wie vor knapp 2 Jahren... ![]()
Es gibt hier einfach zu viele Schwachmaten (sorry, aber is' nunmal so), als dass so etwas wirklich funktionieren würde.
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Ja, und genau diese Art von Einwand ist heute genauso zutreffend wie vor knapp 2 Jahren... ![]()
Es gibt hier einfach zu viele Schwachmaten (sorry, aber is' nunmal so), als dass so etwas wirklich funktionieren würde.
Ich denke in der Tat, zum Thema Sprachsteuerung ist so ziemlich alles gesagt worden, was es zu sagen gibt. Man muss die Postings halt lesen... ![]()
Ja, kannst Du.
ZitatOriginal geschrieben von GRiNSER
die software sollte sich aber auch mit dem anderen kabel verwenden sollen, oder ist da sonst noch was verschieden?!
Ob da was verschieden ist oder nicht, ist doch nicht relevant. Die Treibersoftware für die DSS-25 ist geistiges Eigentum von S///, und es ist absolut legitim, dass diese daher auch nur mit der DSS-25 und nicht mit jedem Noname-Kabel für 5 EUR von ebay funktioniert.
Kann man so nicht sagen. Ich habe genau dies bereits in meinem allerersten Posting in diesem Thread gesagt... ![]()
Inzw. stand Schaf gestern wahrsch. längst bei seinem Händler auf der Matte und hat ein neues Gerät verlangt... ![]()
*scnr*
ZitatOriginal geschrieben von Zak
Wir sind uns einig, dass der Käufer frei entscheiden kann, ob er nun 1., 2. oder 3. verlangt.
Nicht ganz. S. nächster Satz.
ZitatUnd vermutlich wird er erst mal 1. verlangen, also: Nachbesserung.
Nacherfüllung, um genau zu sein. Und ja, das wird ein Kunde in der Tat zuerst verlangen. Und in der Praxis hat er in aller Regel auch zunächst nur auf die Nacherfüllung ein Anrecht. Denn ein Verkäufer kann in seinen AGBs festlegen, dass er zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung eingeräumt bekommen muss, bevor der Kunde Satz 2 oder 3 aus § 437 verlangen kann. Und Satz 2 und 3 haben ja mit Umtausch oder Reparatur schon nix mehr zu tun, da gehts um Wandlung (Geld zurück), Preisminderung und Schadenersatz. Du hättest den in Satz 1 genannten § 439 lesen sollen:
ZitatNur gibt es zur "Nacherfüllung" ja eben mehrere Möglichkeiten - konkret: Reparatur oder Tauschgerät.
Richtig, und zwar geregelt in § 439.
ZitatUnd leider steht im Gesetz nichts darüber, WER nun entscheiden darf, ob nun Reparatur oder Tausch - der Kunde, oder der Händler :confused:
Dann setz mal die Brille auf - oder ab - je nach dem... :
§439 Abs. 1:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Eindeutiger gehts eigentlich kaum noch, oder? ![]()
So ist es. Das Schöne daran ist, dass sogar nachträglich installierte Anwendungen unterstützt werden. Sage ich z.B. "Öffne OggPlayer", dann öffnet sich halt der OggPlayer, der ja nicht zum Lieferumfang des X gehört.
Das Ganze basiert halt wirklich auf einer echten Spracherkennung, nicht auf einem Mustervergleich wie bei allen anderen Lösungen.
Mehr als das Öffnen von Anwendungen bzw. das Anzeigen/Anrufen von Kontakten geht allerdings nicht, d.h. wenn z.B. die Anwendung per Sprachbefehl geöffnet wurde, kann man dann innerhalb der Anwendung keine weiteren Sprachbefehle geben.
Allerdings geht das bei anderen Handys mit Sprachsteuerung ja auch nicht - insofern ist dies hier jeder anderen Lösung immer noch weit überlegen. Und es ist wirklich mehr als nur ein netter Gag: Ich habe ich inzwischen daran gewöhnt und nutze es eigentlich permanent. Früher war es mir einfach zuviel Arbeit, die Sprachbefehle erst anzulernen. Ich habe mir dann immer überlegt, dass ich das Gerät eh kaum länger als einen Monat haben werde und es sich daher einfach nicht lohnt. Diese Überlegung fällt hier nun komplett flach.
Das Einzige hierzu Vergleichbare kommt übrigens aus der PocketPC-Welt. Ich hatte Ende letzten Jahres mal hier einen kleinen Testbericht der Software "Voice Command" gepostet. Diese funktioniert vom Prinzip her genauso wie die Spracherkennung im Sendo X. War damals eine ziemlich coole Sache, leider nur in englisch verfügbar und somit insbes. für deutsche Namen in der Kontaktliste oftmals wenig brauchbar.
Es wird interessant sein zu sehen, ob in zukünftigen MS SmartPhones diese Lösung schon ab Werk drin sein wird. Dies wäre dann in diesem Punkt ein Konkurrenzprodukt zum X. Bis es soweit ist, wird diese Spracherkennung jedoch ein Alleinstellungsmerkmal des X bleiben.
Achso, Ihr meintet "nur" den Folgeschaden. OK, das mag so sein, dann hatte ich es nur falsch verstanden. Dachte, es sei jeglicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer gemeint.
Ich verstehe Deine Frage nicht. Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, wo da auch nur die geringste Interpretationsmöglichkeit liegen soll:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach
§ 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Es steht doch geschrieben, dass der Käufer verlangen kann, und zwar 1., 2. oder 3.
:confused:
Und dass sich der Händler um Nachbesserung bemühen muss, ist ja keine Freiwilligkeit seinerseits - er ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet.
Du gehst vielleicht von Deinem Problem mit dem K700i aus - da ist der Händler (und auch der Hersteller) in der Tat zu gar nix verpflichtet...
(scnr)
Der Grund, warum es nur mit der DSS-25 geht, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Updatesoftware direkt mit dem Treiber der DSS-25 kommuniziert.
Man muss sich bewusst machen, dass es sich bei diesem Kabel - wie bei jedem anderen (noname-) USB-Datenkabel für S/// ja auch - um einen USB-Serial-Adapter handelt. D.h. eigentlich kommuniziert die Software mit dem Handy auf seriellem Wege. Diese Softwareemulation ist ziemlich tricky. Einige dieser Adapter, die es am Markt so gibt, funktionieren ganz ordentlich, die meisten jedoch sind Schrott und funktionieren nicht mehr gescheit, wenn man ein serielles Gerät anschließen will, das etwas komplizierter ist als eine Maus.
Und das liegt dann halt immer an der Treibersoftware - das Kabel selbst macht eigentlich gar nix.
Und da natürlich das Updaten einer Handyfirmware besonders tricky ist, ist es mit Sicherheit eine gute Idee, wenn das Ganze nur mit einer getesteten UBS-to-Serial - Adaptersoftware unterstützt wird.