Beiträge von BigBlue007

    An welcher Stelle macht das BGB bzgl. Sachmängeln, die beim Gefahrenübergang der Ware vorhanden waren, die Einschränkung, dass der Verkäufer nur dann dafür haftbar zu machen ist, wenn er den Mangel zu vertreten hatte?


    Es dürfte doch eher die Regel als die Ausnahme sein, dass ein Mangel an einer Kaufsache dem Verkäufer nicht bekannt sein konnte.


    Wäre Deine Argumentation korrekt, würde dies in unserem Bereich "Handys" ja bedeuten, dass ein Händler z.B. bei einem allgemeinen Softwareproblem eines Handys (also ein Problem, welches alle Geräte eines bestimmten Modells betrifft) grundsätzlich nicht mit Nachbesserung/Umtausch/Wandlung in die Pflicht genommen werden könnte.


    Bist Du da sicher? Wenn ja, warum?

    Nachteil des Philips: Keine Kompatibilität zu DivX Pro, relativ großes (tiefes) Gehäuse, das langweilige Menüsystem aller ESS-Player (keinerlei Philips-Modifikationen, außer Einschalt- und Screensaverbild). Pluspunkt: Per Fernbedienung codefree schaltbar.


    Der weiter oben genannte Pioneer DV-575 ist inzw. lieferbar. Kostet im Versand knapp 180,- (auch schon codefree). Steht seit einer Woche hier - ein absolutes Sahneteil, erst recht für diesen Preis. Spielt alle DivX-Formate inkl. Pro, DVD-Audio, SACD und hat, obwohl er auf einem dieser Allesfresser-Chipsätze basiert (MediaTek) eine komplett eigene Pioneer-GUI.

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    Original geschrieben von Zak
    *grübel*
    Ist das neu?


    Wenn Du "seit 01.01.2002" als "neu" einstufen möchtest, dann ja. ;)

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    Mein Kenntnisstand ist, dass der Händler zwei Versuche zur Nachbesserung (also Reparatur) hat, bevor man als Kunde ein RECHT auf ein Tauschgerät hat.


    Ja, so war es vor o.g. Stichtag. Allerdings auch nur dann, wenn sich der Händler dieses Recht in seinen AGBs auch einräumte (was natürlich auch die meisten taten). Ein Automatismus war das auch früher schon nicht. Und seit o.g. Stichtag kann sich der Händler eben keine Nachbesserungsversuche mehr genehmigen, wenn der Kunde nicht einverstanden ist. Die einzige Einschränkung, die das BGB diesbzgl. macht, ist, dass wenn die vom Kunden gewählte Art der Mängelbeseitigung für den Händler nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar ist, der Händler dann die andere Variante wählen kann. Dies findet allerdings nur bei "großen" Sachen statt. Möbel oder Autos oder so. Da gibts natürlich nicht gleich ein Neues. Bei einem Handy hingegen ist der Wunsch nach einem neuen Gerät keinesfalls unverhältnismäßig aufwändig.

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    Also, die Infos zu dieser Frage im neuen Verbraucherrecht von 2002 lesen sich ja leider alle recht interpretationsfähig :rolleyes:


    Also ich lese aus beiden Formulierungen durchaus heraus, dass der Käufer das Recht hat, Nachbesserung oder Nachlieferung eines mängelfreien Teils zu verlangen. Die Formulierungen sind IMHO so gewählt, dass klar werden soll, dass der Käufer zunächst noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sondern dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss - und zwar eben entweder durch Reparatur oder Umtausch. Dass der Kunde dieses Wahlrecht hat, mag vielleicht nicht so explizit dabeistehen, ist aber so. Vgl. auch BGB, §437.

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    Original geschrieben von TT-Leser
    Interessant das auch hier bei TT das Interesse an der Formel 1 von Rennen zu Rennen sinkt.


    Wieso "auch"? Ich habe nicht das Gefühl, dass das F1-Interesse im Allgemeinen abgenommen hätte. Und Threads bei TT sind sicher kein hinreichender Anlass für eine solche Feststellung.

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    Es ist wirklich nurmehr öde sich das ansehen zu müssen. Am einfachsten man legt sich den Nachmittag in die Sonne und schaut sich dann die Ergebnisse an....! (Mach ich seit langem so...)


    Komisch nur, dass Du dies:

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    Was hatte Jenson Button eigentlich am Helm für ein Problem?


    trotzdem mitbekommen hast. Hattest einen TV im Garten stehen? ;)

    Re: Re: Re: Detailfragen zum Sendo X


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    Original geschrieben von TT-Leser
    aber so sicher ist das doch noch nicht oder?


    Doch. ;)

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    Wenn ich mich recht erinnere hat dir dragon-tmd in seinem Testbericht bei diesem Punkt wiedersprochen


    Nein, hat er nicht. Lies nochmal genau... ;)

    Kennt sich zufällig jemand mit der Option "Universelle Freisprecheinrichtung" im neuen Smart ForFour aus? Meine Schwester hat sich dieses Kfz geholt und frächt nun natürlich mich... ;)


    Das Teil besteht aus einem Radio mit Zehnertastatur, so dass man über diese wählen kann. Für das Ganze gibt lt. den Papierkrams drei verschiedene SnapIn-Adapter: Einen für Nokia 6210 und 6310, einen für Siemens S45 und S55, und einen für Motorola V60i.


    Habe dazu zwei Fragen:


    Sind diese Adapter von der Form her genau an exakt diese Handys angepasst, oder würden auch andere Geräte mit jeweils dem gleichen Anschlußtyp passen? Bei Siemens wäre ihr z.B. ein SL55 oder ein CX65 deutlich lieber als die beiden o.g. Typen, bei Motorola würde sie natürlich eher ein aktuelles V5xx oder V600 bevorzugen. Vom Anschluß her sind diese Teile ja identisch mit den jeweils o.g., aber wenn die Halterung z.B. genau an ein S45/S55 angepasst ist, passt z.B. ein CX65 eher nicht rein. Gleiches gilt für Motorola V60i versus V5xx/V600.


    Außerdem: Gibts für das Ganze vielleicht auch SnapIn-Adapter von Drittanbietern, die sich mit der universellen FSE verbinden lassen und wo man dann eine größere Auswahl an Geräten hätte?



    Vielen Dank für jede Art von Hinweis!

    Eine Preisgrenze hattest Du nicht angegeben... ;)


    Ich habe schon seit langer Zeit die Untere, aber als einzelne Version (sieht quasi genauso aus, nur halt nur ein so ein Teil statt 5). Vor ein paar Tagen musste ich erstmals die Batterie wechseln - man sollte nicht glauben, in wievielen Läden man nach einer LR1-Batterie suchen muss... :D