Beiträge von BigBlue007

    Ich bin hin- und hergerissen... :D


    Auf der einen Seite möchte ich Dir empfehlen, aus den Fehlern - und zwar in diesem Falle zur Abwechslung mal aus den Fehlern anderer - zu lernen und Ware erst anzubieten, wenn sie physikalisch auf dem Hof steht.


    Auf der anderen Seite: Warum sollst Du nicht Dinge tun dürfen, die andere auch machen... ;)


    Nunja, jedenfalls wäre Dir zu wünschen, dass Du die Geräte wirklich morgen liefern kannst. Weißt ja, was wieder losgeht, wenn nicht... ;)


    Nachdem es jetzt die ersten Hiobsbotschaften von o2-Geräten gibt, die sich erst nach einem Reset quasi nachträglich branden, sollten sich echte Retail-Geräte eigentlich sehr gut verkaufen lassen. Der Mehrpreis gegenüber den Providergeräten ist auf jeden Fall absolut angemessen... :top:


    Eins kann ich mir allerdings nicht verkneifen: Als bekennender K700i-Hasser dürftest Du das Gerät ja eigentlich nicht ruhigen Gewissens verkaufen. Wenn die Kunden das alle genauso sehen wie Du, müsstest Du ja mit einer Lawine an Rücksendungen rechnen. :)

    Entwarnung: Ich war wahrscheinlich wirklich zu nervös. Sache hat sich geklärt, Uhr ist angekommen, TDSL-Modem geht unfrei zurück. :top: :D


    Jetzt mal noch eine ganz andere Frage, und zwar bzgl. PayPal und ebay. Ich habe mich nun auch endlich mal bei PayPal angemeldet, werde es aber, nachdem ich gleich bei der ersten Auktion als Verkäufer gesehen habe, welche horrenden Gebühren da anfallen, zumindest als VERkäufer nicht mehr nutzen... :eek: :flop: :D (Ja, ich weiß, hätte ich vorher wissen können... ;) ). Diese eine Auktion ziehe ich aber nun selbstvertändlich durch und lerne aus dem Fehler.


    Nun hat man ja als Verkäufer bei PayPal das Problem, dass der Käufer nach Lust und Laune das Geld einfach wieder zurückholen kann. Ich habe zwar bereits den Betrag auf mein Girokonto transferiert, aber im Falle einer solchen Rückholung wird sich PayPal bzw. ebay dann ja trotzdem an mir schadlos halten, sprich den Betrag meinem PayPal-Konto belasten und dann wahrsch. per Lastschrifteinzug von meinem Giro einziehen.


    Damit in einem solchen Falle die ebay- bzw. PayPal-Versicherung gegen betrügerische Käufer zieht, muss man ja einige Steps beachten (nur an die hinterlegte Adresse schicken usw.). Einer dieser Steps ist, dass eine "Empfangsbestätigung mit Online-Unterschrift" vorliegen muss. Damit ist sicher gemeint, dass ich es auf eine solche Art und Weise verschicken muss, dass der Empfänger den Erhalt des Paketes quittieren muss.


    Was aber meinen die genau mit "Online-Unterschrift"? Und vor allem: Wie komme ich da ran, wenn ich mit GLS versende? Unterschreiben muß ich ja beim Erhalt eines GLS-Pakets. Bekomme ich aber als Absender auch ohne Weiteres einen Wisch von GLS ausgehändigt, den ich dann an ebay/PayPal weiterreichen kann?

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Erst die Kritik usw und nun muss ich auch noch für die Lachmuskeln der anderen her halten...


    Ganz ehrlich, Timo: DAS ist nun wahrlich nicht erst seit meinem letzten Posting in diesem Thread der Fall. Und Schuld bin ICH daran auch nicht... ;)

    So habe ich das noch gar nicht gesehen... :eek: :top:


    Das Ganze ist dann quasi so eine Art Doku-Soap.


    "Timo - der Senkrechtstarter": Beobachten Sie, wie Timo B. versucht, im geschäftlichen Alltag zu bestehen. Nehmen Sie interaktiv an Diskussionsthreads teil und sagen Sie ihm, was er falsch macht. Entscheiden Sie sich für die Seite der Timo-Freunde oder Timo-Gegner. Und lassen Sie sich immer wieder aufs Neue überraschen, was er als nächstes aus dem Hut zaubert.


    "Timo - der Senkrechtstarter" - ab sofort täglich live auf TT!


    :top: