Beiträge von BigBlue007

    Arbeitest Du mit XP? Dann könntest Du ja vielleicht doch mal probieren, ob das Teil sich alternativ auch mit XTND Connect synchen lässt. Denn mit der Systemwiederherstellung von XP kommst Du ja nach einem kurzen Test der Software problemlos exakt wieder zurück zum Zustand vor der Installation - ist also risikofrei - und wäre für mich wahnsinnig interessant... :rolleyes:


    Wenns mit dem Mac jetzt schon geht, dann steht ja zu vermuten, dass der Syncteil im Gerät de facto den Vorgängern entspricht - und somit dann auch XTND laufen müsste... <hoff>

    Oh oh - keine Notes-Synchronistation lt. dieser readme. Das ist natürlich extrem bitter und eine üble Verschlechterung. Wenn sich das Gerät nicht alternativ auch mit der Vollversion von XTND Connect synchen lässt (was ja immerhin so unwahrscheinlich nicht ist), dann hätte es sich für mich leider erledigt... :(


    edit: Auf der S///-Supportseite ist jetzt übrigens die komplette Software für das K700 downloadbar.

    Antwort:


    Auf http://www.updatepartner.de finde ich allerdings einige Anbieter, die durchaus eine Gebühr dafür verlangen... ;)


    o2neuling:


    Ich "belächle" gar nichts. Ich sage nur, dass wenn ich etwas nicht alleine machen kann oder will, und es daher machen LASSE, ich es dann für absolut legitim halte, dafür auch was zu bezahlen. Wenn ich meinen Ölwechsel beim Auto nicht selbst machen will (obwohl das möglich ist), dann zahle ich in der Werkstatt ja auch dafür. Gilt wie gesagt für den Fall, dass das hier besprochene Update keinen Fehler im Gerät behebt. Ansonsten ist es natürlich eine Garantieleistung.

    Das zeigt jedenfalls mal wieder sehr schön, dass es zu den absoluten Hirnrissigkeiten (und leider auch heiligen Kühen) in diesem ansonsten schönen Lande ;) gehört, dass die Bildung Länderhoheit ist. Wer immer sich das irgendwann hat einfallen lassen, gehört noch postum erschossen... :D

    Zitat

    Original geschrieben von warter
    Ruf bei der Siemens Hotline an und mach ein auf hilflos


    Warum sollte er einen auf hilflos machen? Er ist es ja tatsächlich... ;)
    Was daran unüblich sein sollte, für eine Service-Leistung, die nichts mit Garantie zu tun hat, Geld zu verlangen, erschließt sich mir jedoch nicht so recht. Wenn an der vorhandenen Firmware ein echter Bug vorhanden ist, von dem man selbst auch betroffen ist, dann kann man mit dieser Argumentation natürlich im Rahmen der Garantiezusage das kostenlose Aufspielen einer neueren Version erwarten. Wenn man jedoch als Versionsjunkie (bin ich selbst übrigens auch, nur brauche ich halt keine Hilfe... ;) ) aus lauter Jux und Tollerei immer gerne die neueste Version hätte, dann ist da zwar nix gegen zu sagen, aber dann zahlt man halt, wenn man es selbst nicht hinbekommt.

    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Rechtsgrundlage? UWG? Oder war der Händler einfach nur nicht informiert? Sonst wäre ja das "invitatio ad offerendum"-Prinzip ausgehebelt. Natürlich kann von dir keine Anzahlung verlangt werden, allerdings kannst du (IMHO, IANAL) auch nicht die Lieferung erzwingen.


    Das denke ich aber schon. Es gibt Regelungen, nach denen ein Händler eine von ihm in Postwurfsendungen o.ä. Broschüren beworbene Aktionsware in angemessener Stückzahl vorrätig haben muss. Wenn z.B. ein MediaMarkt oder ein ALDI irgendein Produkt bewirbt und dann die Filiale nicht ein einziges oder eindeutig zu wenige Teile bekommt, dann kann man den Händler durchaus darauf verklagen, den beworbenen Artikel heranzuschaffen.


    edit:


    Z.B. dies hier:


    Schon oft beschwerten sich aufgebrachte Verbraucher in der Verbraucherzentrale Sachsen, dass als Aktionsware beworbene Artikel schon am ersten Tag nicht mehr vorrätig waren. Die sächsischen Verbraucherschützer wiesen deshalb schon manchen Anbieter darauf hin, dass dies wettbewerbswidrig sei.
    Diese Position fand nun durch ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem OLG Düsseldorf erstrittenes Urteil vom 05. März 2002, AZ: 20 U 130/01, ihre gerichtliche Bestätigung. Das OLG Düsseldorf beschäftigte sich mit der Plus Warenhandesgesellschaft mbH aus Mühlheim/Ruhr, die als Lebensmittelfilialist auch branchenfremde Waren, so z.B. einen Computer-Monitor, im Angebot hatte. Dieser Monitor wurde mit Aktionspreisen – drucktechnisch herausgestellt – beworben. Das Gericht urteilte, dass auch solche branchenfremde Waren am ersten Geltungstag oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Geltungstag mindestens 2 Tage später noch zur Verfügung stehen müssen.
    Das Gericht ging dabei von dem Grundsatz aus, „dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können.“ Die Verbraucher würden erwarten, dass die angebotenen Waren in allen Filialen greifbar vorrätig sind. Es muss also dafür gesorgt werden, dass diese Waren zum Verkaufsbeginn in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Selbst der Hinweis der Handelskette, dass die Aktionsartikel nur vorübergehend im Verkauf sind, werde vom Verbraucher - auch wenn es sich um branchenfremde Artikel handelt – nicht so interpretiert, dass die Ware möglicherweise schon innerhalb der ersten drei Tage ausverkauft sei, so das Oberlandesgericht.
    Wettbewerbswidrig ist das Verhalten schon deshalb, weil sich der Werbende durch das Anlocken mit irreführenden Angaben einen wettbewerblichen Vorsprung verschafft.


    Die Verbraucherschützer können Anbieter, die durch irreführende Werbung Verbraucher anlocken, ohne die beworbene Aktionsware vorrätig zu haben, wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, d.h. die Firma erhält eine Abmahnung und muss eine Erklärung abgeben, dass sie in Zukunft eine derartige wettbewerbswidrige Handlung unterlässt.


    Für meine Behauptung, dass der Händler in dem Falle, dass er die Aktionsware nachbestellen muss, nun ganz sicher keine Anzahlung verlangen darf, kann ich Dir jetzt zwar keine juristische Referenz nennen, aber ich denke, dies liegt auf der Hand. Jedenfalls gab der Händler damals kleinbei... ;)


    edit2:


    Habe noch etwas weiter gegoogelt. Im Grunde ist es recht einfach: Eine Anzahlung ist zwar nicht grundsätzlich illegal, allerdings gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, nach der ein Verkäufer eine Anzahlung verlangen könnte. Ein entsprechender AGB-Passus wäre unwirksam.


    Da bzgl. der Lieferbarkeit von Aktionsware oben Gesagtes gilt, gilt im Umkehrschluss, dass ein Händler beworbene Aktionsware, wie in meinem Beispiel damals oder auch in diesem Falle hier, in ausreichender Stückzahl vorrätig haben bzw. andernfalls nachbestellen muss und hierfür KEINE Anzahlung verlangen kann.

    Re: Costa quanta Update Partner?


    Zitat

    Original geschrieben von S1X Lover
    Frage 1: Habe ich als SX1-Besitzer keinen Anspruch auf kostenloses!! Update bei einem Update Partner, wenn ein offizielles Update auf der Siemens-Seite zur Verfügung steht und ich nicht in der Lage bin das selbst zu machen?


    Nein.

    Zitat

    Frage 2: Sind 29,- Euro angemessen/üblich?


    Weiß nicht, ob's üblich ist - angemessen auf jeden Fall.


    edit: Lass mal von einem Mod Dein Doppelpost löschen! ;)

    Dan11223:


    Bei S///-Geräten hat D2 die BT-Schnittstelle allerdings noch nie beschnitten. Und genau genommen auch bei den Geräten nicht, auf die Du anspielst (Sharp,...). Denn diese Geräte wurden schon vom Hersteller direkt für D2 so produziert, d.h. es gibt quasi keine Alternative mit besserer BT-Funktionalität.