Beiträge von BigBlue007

    oli-haas:


    Solche Sonderbestellungen sind logischerweise ausgeschlossen - genau genommen müssen die solche Sonderwünsche ja nichtmal anfertigen.


    Es reicht eigentlich schon, wenn man, so wie ich, einfach Dinge bestellt (aber schon immer, auch schon vor der Aktion), von denen zumindest eines i.d.R. erst noch gemacht werden muss: Royal Käse (also nicht der TS) und/oder Fischmac.


    Oder man schaut halt vorher, was nicht hinten rumliegt, und bestellt dann das... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Dan11223
    Ich kann mich dunkel erinnern, das hier im Forum mal welche noch ein paar Tricks auf Lager hatten, so in die Richtung: Akku in einer bestimmten sekunde ziehen oder so ähnlich.


    Da gings darum, wie man bei einem T300/T310 die vordefinierten Bilder loswird - hat mit Deinem Problem nix zu tun. Dein Gerät hat offenbar tatsächlich ein Problem.

    Also mir wären diese Zoom-Modi nix. Das Stauchen des Bildes wäre für mich keine Option, auch keine geringfügige. Wie gesagt, 82cm 16:9 TV hat bei 4:3 - Sendungen ohne irgendwelche Zooms etwa die Größe eines 70cm 4:3 - Gerätes, was IMHO absolut ausreicht.


    Aber das ist natürlich alles Geschmacks- und Gewohnheitssache.

    Das kannst Du natürlich jederzeit tun, allerdings verwirkst Du damit halt jegliche Rechte, die Dir gemäß BGB gegenüber dem Händler zustehen. Siemens kann Dein SX1 20x reparieren, ohne dass Du einen Anspruch auf Wandlung oder ein Neugerät hättest. Und der Händler hat mit einem einmal durch Siemens getauschten Gerät überhaupt nix mehr am Hut.


    Muß halt jeder selber wissen... ;)

    Habe dort justament gestern direkt im Laden was abholen wollen. Tags zuvor bestellt, nachdem ich zuvor telefonisch die persönliche Abholung für gestern vormittag angekündigt hatte.


    Der Laden (eigentlich heißt er "Brodos") ist in einem kleinen Gewerbegebiet in Baiersdorf bei Nürnberg. Die haben ein relativ großes Callcenter und ein Lager, welches wohl mal 'ne Kartoffelhalle oder so war... ;)


    Leider war meine Bestellung noch nicht abholbereit, nichtmal eine Rechnung war geschrieben. Musste ca. 1/2h warten.


    Sah alles ein wenig müllig aus (insbes. der Schreibtisch des Lagerverantwortlichen :D ), aber nunja, man kann nicht alles haben... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    ..ich glaube das die meisten Leute garnicht wissen was Privat- und was Unternehmerverkauf darstellt. Wenn ich mir das Handy kaufe weil ich es evtl. nutzen möchte und dann halt nach ein paar Tagen merke das es doch nicht mein Ding ist und ich es dann verkaufe ist meines Erachtens überhaupt nicht das Ding. Wenn dabei Gewinn rausspringt ist das auch ok.


    So ungefähr... ;) Zu oft sollte das natürlich nicht passieren... :D


    Entscheidend ist aber in der Tat die Gewinnerzielungsabsicht.


    Wenn man bei ebay einige hundert Punkte hat, und das deshalb, weil man halt einmal die Woche oder so ein Handy oder irgendwas anderes kauft und wieder verkauft, dann ergibt sich allein wegen der Menge noch keine Gewinnerzielungsabsicht. Keiner - auch das Steuerrecht nicht - kann einem verbieten, sich jeden Tag ein Handy zu kaufen und wieder zu verkaufen, wenn man es sich leisten kann.


    Im Zweifelsfalle sollte man halt nur in der Lage sein zu belegen, dass man tatsächlich keinen Gewinn gemacht hat. D.h. wer aus Hobby heraus in einer Tour was kauft und verkauft, sollte Belege über Kauf und Verkauf aufheben. Wenn wirklich mal einer käme, könnte man dann zumindest sagen "Nur zu, dann melde ich halt ein Gewerbe an - und dann verlange ich gleich mal die zuviel gezahlte MwSt. zurück!"... :D

    Zitat

    Original geschrieben von fanaticsulm
    Na ja die LGs sind ja im T-Punkt schon versteuert worden.


    [ ] Du hast Ahnung von Steuern im Allgemeinen und von Umsatzsteuer im Besonderen.
    [ ] Du willst Dich besser informieren...


    Nur eine Aussage ist richtig - mach bitte Dein Kreuz! :D