Beiträge von BigBlue007

    Schade, wenn man die besten Threads wegen Schwiegervätergeburtstagen verpassen muss... :( :D


    Auch, wenn Stefan seine Entscheidung jetzt wohl getroffen hat, möchte ich ihm noch zurufen: Egal, ob nun Porsche oder Lada - es ist auf jeden Fall besser als die italienische Hütte, die Du momentan bewegst... :D:D:D

    Genauso ist es. Timo selbst schafft es halt immer wieder, sich seiner Verantwortung zu entziehen. Ob nun durch Insolvenz, Entlassung oder Nicht-Mehr-Weiterposten in seinen Werbethreads wie z.B. diesem hier... ;)


    Problem in diesem speziellen Fall wird halt einfach die Beweisbarkeit sein. Wenn Timo diese Zusicherung nur mündlich am Telefon gemacht hat, wirds schwierig. Wenn es schriftlich gemacht wurde (auch hier in seinen Werbethreads), dann hingegen sollte man die Forderung gegenüber expert geltend machen können.


    Die werden sich sicher freuen... ;) Aber ich denke auch, dass da deutlich mehr im Busch war bzw. immer noch ist, als wir jemals erfahren werden. Allein schon die Tatsache, dass ihm sein Arbeitgeber gestattet hat, hier im Forum unter dem Nickname seiner eigenen, pleitegegangenen Firma Werbung zu machen, war mir stets mehr als suspekt. Irgendwas war da megafaul...

    Da ich heute mein T630-Display auch bekomme und mich mal an den Umbau machen will, habe ich mal noch eine Verständnisfrage:


    Ihr sagt, dass die Kontrasteinstellung das Gerät zum Absturz bringt, sobald das T630-Display drin ist. Was ich nicht verstehe: Ich dachte bisher, dass man eh die T630-Firmware aufs Gerät packt. Diese hat doch aber die Kontrasteinstellung dann gar nicht mehr. Und jede Einstellung, die man vor dem Umbau im Servicemenü mit der T610er FW durchführen würde, müsste ja nach einem Flash eh wech sein.


    Klärt mich bitte mal auf, wo mein Denkfehler ist... ;)

    Du kannst in der Tat nichts anderes machen, als die Plätze durch z.B. diese raufklappbaren Stäbe physikalisch zu sichern. Solange der Platz frei ist, kann der sich dort auch hinstellen - mit genau den von Dir geschilderten Folgen. D.h. Du kannst sie abschleppen lassen, musst aber erstmal selbst zahlen.


    Die Parkkralle erfüllt, ebenso wie ein bewußtes Zuparken, den Tatbestand der Nötigung. Ja, obwohl der Platz Eurer Privateigentum ist. Idiotisch, ist aber so.